Duschkabine in Neubauwohnung ist nicht vorhanden
Hallo Community,
mich interessiert die Gesetzeslage zur Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Dusche.
Als ich den Mietvertrag der Neubauwohnung unterschrieben habe, befand sich das gesamte Haus im Rohbau Zustand. Nun wurde mir vor kurzem die fertige Wohnung übergeben und im großen und ganzen entspricht diese auch den vorherigen Absprachen.
Nun weiß ich leider nicht mehr, wie sich die Marklerin zum Thema Ausstattung des Badezimmers geäußert hat, jedoch sind die verbauten Sanitären Anlagen (Waschbecken, WC, Handtuchhalter usw.) nicht unbedingt sehr hochwertig (aber akzeptabel).
Was jetzt leider völlig fehlt ist ein "Spritzschutz" in für die Dusche. Alles was vorhanden ist, sind ebenerdige Kacheln mit einem Abfluss in der Mitte und eine Stange mit dem montierten Duschkopf. Da die Wohnung scheinbar Barrierefrei ausgelegt ist, haben die Dusch-Fliesen auf dem Boden auch ein besonderes Maß von 120x120 cm. Darüberhinaus ragt die Badewanne ein kleiner Stück in diesen Bereich rein, so dass ich nicht mal eine viel teurere 120x120 cm Kabine kaufen und montieren könnte. Um es sauber zu verarbeiten, müsste also im großen und ganzen eine Sonderanfertigung her.
Die Frage auf die nun alles hinaus läuft: Bin ich als Mieter verpflichtet den Aufwand dafür zu tragen? Mit keinem Wort ist der Aufbau einer Duschkabine im Mietvertrag geregelt. Im Vorfeld war immer nur die Rede vom Anstrich in den Räumlichkeiten und das verlegen des Bodens in zwei Räumen.
Darf ich nach Baurecht (oder irgendeinem anderen Recht) überhaupt eine Duschkabine fest installieren und nach Ablauf des Mietvertrags ohne weiteres aus der Wohnung entfernen?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
MfG
5 Antworten
Es ist nicht besonders weitsichtig, einen Vertrag zu unterschreiben, wenn man die Wohnung nicht sehen kann. Dann hätte die Dinge, die da noch kommen sollten, beschrieben und unterschrieben sein müssen. Nun hast du aber nix in der Hand.
Also geht das Verhandeln von vorn los. Ohne Absprache und Genehmigung darfst du eigentlich nichts umbauen - außer transportablen Dingen.
Ja, für das Durchsetzen gegen Mittbewerber zahlst du eben mit großen Überraschungen. Das scheint normal zu sein. Ich erlebe oft, dass Leute sinnlos hohe Summen dem Makler anbieten, nur um zu "gewinnen". Den Gewinn macht DER aber.
Wenn nun also im Mietvertrag steht: Dusche. Dann wird der Vermieter auf die Dusche zeigen und sagen: Bitteschön.
Was stellst du dir da nun vor, was du tun könntest? Ihm irgendwie ein Geständnis entlocken, während du mit Mikro verkabelt bist?
Ich stelle mir vor, dass wir uns darauf einigen, dass er zumindest anteilig die Kosten übernimmt. Schließlich stellt der Einbau einer fest installierten Kabine, die auch noch genau auf die baulichen Gegebenheiten angepasst wurde, einen klaren Mehrwert bzw. eine Steigerung des Objektwerts dar.
und genau deswegen solltest du nachfragen, denn eine Wertsteigerung ist eine Duschtür allemal.
Das mag wohl wahr sein, allerdings wollen viele Eigentümer kurz nach der Renovierung nicht wieder reinreißen. Und wenn die Kosten geteilt werden, dann wird die Wertsteigerung nach dem Auszug in der Wohnung bleiben und der Eigenanteil ist pfutsch.
in der Regel sind selten Duschtüren vorhanden, meist eine Stange für einen Vorhang. Wenn du keine großen baulichen Veränderung vornimmst, keine Fliesen beschädigst und ggf. die Duschtür bei Auszug wieder ausbaust, kannst du eine einbauen.
Mich irrtiert etwas , dass du von "Kabine" sprichst, du brauchst doch wahrscheinlich nur eine Duschtür und ggf. ein Seitenteil....
Kannst natürlich auch beim Vermieter nachfragen ob er sich ggf. an den Kosten beteiligt, denn ohne Tür ist schlecht duschen.
Tür und Seitenteil reichen, ist richtig (ergibt ja dann im großen und ganzen die Kabine :)) Eine Stange für einen Vorhang ist nicht vorhanden. Bei der Übernahme sagte man mir nebenbei, dass ich zwischen den fugen bohren soll, wenn ich etwas montiere (das war allerdings nicht der Vermieter selbst).
wenn es hält kannst du zwischen den Fugen bohren, aber es muss ja auch alles passen. Aber ich denke mal, so eine Tür ist ja nicht nur für ein paar Wochen gedacht, rede mit dem Vermieter, das wäre das vernünftigste.
DiesesProblem kannst du nur mit deinem Vermieter regeln. Wahrscheinlich wirst du auf den Kosten sitzenbleiben.
Auf irgendwelchen Kosten muss ich nicht unbedingt sitzen bleiben, wenn keine entstehen. Kann auch einfach nichts einbauen und die Fußbodenheizung aufdrehen, die wird's schon richten.
Was ich damit sagen will, es ist ja auch im Interesse des Vermieters, dass nicht täglich alles unter Wasser steht.
Leider fehlen Duschtüren fast immer im Neubau, warum - keine Ahnung. Aber ein vernünftiger Vermieter wird das Problem sehen und wenn ihr euch die Kosten teilt, oder er dir einen festen Anteil gibt, ist das doch ok,
ob du etwas fest einbauen darfst oder nicht und wer die kosten trägt, solltest du mit deinem vermieter absprechen. wahrscheinlich ist die duschecke/wanne darauf ausgelegt, eine rundstange oben (ggf. wurde sie nur vergessen anzubringen) über dem bereich anzubringen und einen schutzvorhang. eigentümer, makler, hausverwaltung sind deine ansprechpartner um dies zu klären. auf keinen fall selbst etwas auf eigene faust einbauen oder einbauen lassen, gerade im gefliesten bereich sind vermieter darüber eher nicht so erfreut... lg
Mit dem Vermieter werde ich darüber in jedem Fall sprechen, möchte nur ein paar passende Argumente auf Lager haben (z.B. die aktuelle Gesetzeslage bzw. Mieter rechte). Den Bohrer werde ich schon nicht einfach so ansetzen.
Ich denke nicht, daß es eine Gesetzeslage für Duschvorhänge oder Wände gibt. Eine Wohnung die vermietet wird, muss die im Mietvertrag angegebenen Eigenschaften haben. Wenn dort Badewanne und Dusche drin steht, dann muss Badewanne und Dusche vorhanden sein. Aber von einer Abtrennung, einem Spritzschutz etc. kann niemand ausgehen. Viele moderne Duschbäder sind 'nur' noch eine Senke im Boden und entprechende Wand- oder Deckenbrause und ein Ablauf. Da ist auch ausreichend und es kann wenigstens nichts schimmeln....
LG
Hallo langomat, mich interessiert, wie es bei Dir ausgegangen ist mit der Duschkabine. Wir haben aktuell das gleiche Problem. Bei uns sind es sogar 2 Kabinen; eine Dusche ist großen Bad und eine im Gästebad, jeweils auch mit Spezialmaßen. Beim Durchrechnen sind wir auf ca. 3 - 5 TEUR inkl. Maßnehmen, Einbau etc. gekommen. Im Moment spielen wir die Bittsteller bei der Hausverwaltung. Leider haben wir keinen direkten Draht zum Eigentümer und es läuft alles über die Hausverwaltung. Wie ist bei Dir der Stand?
Ich konnte die Wohnung im Rohbau und im Entstehungsprozess sehen und begleiten. Dir dürfte aber sicherlich klar sein, dass die Sanitären Anlagen erst zuletzt installiert werden. Wohnungen im Erstbezug werden eben in dieser Bauphase ausgeschrieben. Wenn man die haben will, muss man nicht nur schnell sein, sondern auch gegen viele Mitbewerber durchsetzen. Entweder zuschlagen oder das Nachsehen haben.
Selbstverständlich habe ich etwas in der Hand. Nämlich den Mietvertrag. Dort wird nur leider nicht jedes Detail geregelt. Daher muss man sich auf die geltenden Rechte beziehen. Diese versuche ich hier zu erfragen. (da ich kein Jurist bin)