Muss ich die Miete jeden 3. haben des Monats?

8 Antworten

Gemäß BGB und BGH ist die Miete jeweils monatlich im Voraus bis 3. Werktag (nicht Kalendertag!) zu bezahlen ist. Samstag zählt dabei hier nicht als Werktag mit, da kein Bankarbeitstag.

Wenn du Dez. noch nicht bezahlt hast, mach das hurtig sofort morgen oder noch heute online. Sollte derartige Verzögerung mehrmals auftreten könntest du u.U. eines Tages die Kündigung des MV im Briefkasten haben.

Für Januar bis 5. anweisen/bezahlen (3. Werktag). Dann ist alles in Butter.

Frohe Weihnachten und guten Start ins nächste Jahr.

wünscht dir albatros

P.S.: Du hast November auch nicht bezahlt? Oder hast du dich verschrieben? Da könntest du gut und gerne berechtigterweise eine fristlose Kündigung schon am Mittwoch im Briefkasten haben.

Ob das für dich Sinn macht ist irrelevant.

Nach deutschem Mietrecht ist die Miete im Voraus zu Beginn des Monats, spätestens aber am 3. Werktag zu entrichten.

Heute ist der 19.12.2021. Die Miete für Dezember hättest Du spätenstens am 3.12. zur Zahlung anweisen müssen. Ja, Du bist mit der Miete deutlich im Verzug.

Das würde den Vermieter nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigen.

2 Monatsmieten Rückstand berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung.

Die Miete ist zum 3 Werktag des laufenden (!) Monats fällig

also für Dezember am dritten Werktag des Dezember

etc. pp

Mietrückstände können zur Kündigung führen

Nun aber macht mein Vermieter schon Stress und verlangt die Miete von Dezember und die Miete von Januar am 3. Januar, und ich frage mich, macht das Sinn ?

Ja macht Sinn, die Miete ist im Voraus zu zahlen.

Von Experte Gerhart bestätigt

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556b.html

Du hast die Miete im Vorraus zu zahlen.

Da wir mittlerweile den 19 Dez haben, hätte der Vermieter bereits die Miete für Nov UND Dez haben müssen.

Du bist somit schon 2 Monatsmieten im Rückstand !!