Gehört Beleuchtung auf dem Balkon zum Haus oder Wohnung (Mietvertrag)
Ich bin in eine Mietwohnung eingezogen, bei der auf dem Balkon keine Beleuchtung angebracht ist. Kabel und Anschlussmöglichkeiten sind vorhanden. Meine Frage ist nun. Muss der Vermieter dafür sorgen, dass ein Leuchtmittel auf dem Balkon angebracht ist, da es zum Haus gehört oder bin ich als Mieter selbst dafür verantwortlich?
5 Antworten
Der Balkon gehört doch wohl zur Mietsache, also ist es Sache des Mieters.
In der Wohnung macht Dir der Vermieter auch keine Leuchtmittel.
Da man die Lampe wieder abnehmen kann, genau so wie eine Lampe im WZ oder Bad, bist Du als Mieter dafür zuständig
Der Balkon wurde doch mit der Wohnung vermietet und ist nur Dir zugänglich, oder ?
Wenn das so ist, mußt Du auch selbst für eine Beleuchtung sorgen.
ich würde sagen wenn der balkon zu deiner wohnung gehört dann ist es dein part (wenn du es möchtest) dort ein licht anzubringen
Der Balkon gehört zur Wohnung und für Leuchten in der Wohnung ist i. d. R. der Mieter zuständig.
Leuchtmittel sind übrigens Glühlampen oder umgangssprachlich Glühbirnen.