dauernde Fremdnutzung von Besucherparkflächen?

7 Antworten

Rot/weiss lackierte Pfosten aufstellen, die man umlegen kann. Da kann nur derjenige den Parkplatz nutzen der berechtigt ist und einen Schlüssel hat.

Alles andere wird ewig ein Problem sein.

An Schilder halten sich viele nicht und wenn man Abschleppen lässt, könnte das auch Probleme geben.

Solange man selber noch das Auto nutzen kann, also nicht zugeparkt wurde, damit man den Parkplatz nicht verlassen kann, hat man nur wenig Chancen, dass sich die Polizei das Ordnungsamt veranlasst sieht, einen Abschleppdienst zu benachrichtigen.

Woher rich das weis:. eigene Erfahrung als mir jemand die Einfahrt zuparkte. Da ich dadurch nicht in meiner Mobilität verhindert werde, so die Polizei, bekommt der Zuparken nur ein Knötchen.

Man könnte doch, so man ein Anrecht auf einen Parkplatz als Mieter hat, diesen Bereich mit einem in rot/weisser Farbe gekennzeichneten Stahlrohr, das im Boden befestigt ist, für Fremdparker entziehen.

Somit wäre eine Zufahrt auf diesen Stellplatz unmöglich. Nur der Mieter, der ein Anrecht auf diesen Parkplatz hat, kann das Stahlrohr umlegen und nach wegfahren wieder aufrichten. Die Parkfläche wäre gesperrt.

Damit wäre das Problem für alle Zeiten gelöst. Bei uns gibt es einige dieser Lösungen ,wo mehrere Mietparteien ihr Auto abstellen müssen. Da stehen eben diese Pfosten die man bei Bedarf umlegen kann und es gibt keine Streitereien.

Alternativ könnte man auch ein Schild anbringen auf dem widerrechtliches Parken mit dem Abschleppen des Fahrzeuges geahndet wird. Dies für den Fall, dass das Aufstellen dieser Pfosten nicht erlaubt wird.

Vielen Dank an alle, die sich hier mit viel Engagement eingebracht haben. Zum Teil waren auch gute Lösungsansätze mit dabei, aber ich suchte hauptsächlich auch nach gesicherten Rechtssprechungen zu diesem Thema, also Gerichtsurteile mit entsprechenden Verweisen.

Mitlerweile habe ich einen Anwalt kontaktiert, der die Hauptinitiative in der Hausverwaltung sieht. Dort müsse ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass diese rechtlich nichts machen könne. Erst mit diesem schriftlichen Eingeständnis der gewollten Untätigkeit könne ich als Nächstes mit dem Ordnungsamt und später auch einem anwaltlichen Klagebehren die Sache forcieren.

Trotzdem würde ich mich über einen Hinweis zu entsprechenden Gerichtsurteilen sehr freuen.

Bei den nummerierten Plätzen könnt ihr das ordnungsamt kontaktieren wenn sich dort jemand befindet der nicht hingehört. Wenn die besucherparkplatze ebenfalls als solche gekennzeichnet sind kann das Amt auch dort knöllchen verteilen. Ist es nicht der Fall und sie sehen wie beliebige Parkplätze gekennzeichnet kann jeder so lange parken wie er möchte

MiezeKatzchen  15.11.2017, 08:49

Oh doch, das ordnungsamt ist auch dafür zuständig wie hoch du deine Hecke schneidest wen sie an deiner Grundstücksgrenze, wohin du den geschichten Schnee hintust oder in welcher Farbe du dein Haus streichen kannst

ToxicWaste  15.11.2017, 08:40

Das Ordnungsamt wird auf privaten Parkplätzen unter Garantie keine Knöllchen verteilen.

Das Thema haben wir in unserer ETG (und auch der daneben) jahrelang nicht in den Griff bekommen und bei uns konnte und kann man problemlos in 20 m (!) Entfernung im Zone30-Gebiet kostenlos parken.

Unsere "Lösung" war schließlich, die Besucherparkplätze unter den Mietern/Eigentümern zu vermieten und die Einnahmen der ETG zufließen zu lassen. Bei Mehrfachinteresse eben per Los per anno.

Das hat zwar keine freien Besucherparkplätze gebracht, aber das Thema war gelöst und wir konnten z.B. in neue Parkplatzschilder oder in die Grünanlagen investieren (also in die Rücklage oder ins Hausgeld). Deine Besucher müsstest Du dann eben auf den freien Parkplatz "umlenken".

Ein Rechtsanspruch hilft Dir in der Praxis herzlich wenig (siehe auch die anderen Kommentare) und schafft nur Unmut und Ärger/Arbeit bei allen Beteiligten. Wenn es sich aber um ein paar wenige Eigentümer in der 30er-ETG handelt, dann eben in der ETG auf Konflikt gehen und einen klar formulierten Tagesordnungspunkt in die nächste ETV einbringen, in der Du eher hoch angesetzte Strafzahlungen für Missbrauch forderst und zudem die Verwaltung / Hausmeister kontrollieren lässt (der Mehraufwand begründet u.a. auch den höheren Betrag). Vielleicht findet sich da eine Mehrheit bei der ETV. Beachte aber dabei, dass Mehrheitsbeschlüsse per se nicht zu Lasten einzelner Eigentümer gehen dürfen, hier sehe ich aber als Beirat und NICHT-Jurist keine große Gefahr.

Grüße

Oliver