Auf Sondernutzungsrecht kleinen Schuppen errichten?
Hallo zusammen,
wir würden uns gern eine Wohnung im Erdgeschoss kaufen mit Sondernutzungsrecht am Garten (96 m2). Jetzt steht in der Teilungserklärung unter Punkt "Gebrauchsregelungen von nicht überbauten Flächen" folgendes:
"Als Inhalt der Sondernutzungsrechte an Grundstücksflächen wird vereinbart, dass der jeweilige Sondernutzungsberechtigte dieser Grundstücksfläche das Recht hat, auf der jeweiligen Fläche ein nach den gesetzlichen Bestimmungen genehmigungsfähiges Gartenhaus zu errichten"
Ich fasse das so auf, dass ich OHNE die Miteigentümer zu fragen ein Gartenhaus errichten kann. Aber nur, wenn das Gartenhaus auch von der Baubehörde genehmigt wird. Was ist aber, wenn ich auf dem Grundstück nur einen kleinen Schuppen <6m2 aufstellen will, der keiner Baugenehmigung bedarf?? Würdet ihr den einfach so aufstellen? Und muss ich da Regelungen bzgl. Abstand zum Nachbargrundstück/Hauswand einhalten??
Vielen Dank für eine Antwort! Gruß hacke
8 Antworten
"auch von der Baubehörde genehmigt wird" NEIN ! Das Teil muß nur prinzipiell "genehmigungsfähig" sein. Kaufe einen anständigen Bausatz und zimmer nicht selber was auf blöd zusammen. Es wird hier nur um die Optik gehen, es soll verhindert werden das die Nachbarschaft auf eine häßlige, windschiefe Laube gucken muß
Ja, bedürfen aber keiner Abnahme. Daher muß es nur prinzipiell "genehmigungsfähig" sein, so wie es im Vertrag auch drinsteht.
"Abnahmen" sind sowieso kaum noch in den Landesbauordnungen vorgeschrieben. Aber die Bauaufsicht kann jederzeit Baukontrollen durchführen; erst recht natürlich aufgrund von Beschwerden der Nachbarn.
Nach WEG darf der Schuppen ohne weiteres gebaut werden.
Ob baurechtliche Vorschriften eingehalten werden kann nier niemand beantworten, da auch baugenehmigungsfreie Vorhaben alle Vorschriften des öffentlichen Rechts beachten müssen, z.B. Grenzabstandsflächen, Bebauungsplanfestsetzungen etc.
Nicht genehmingungspflichtige Baulichkeiten erfüllen den Anspruch der in der Teilungserklärung definiert ist voll umfänglich! In dem Falle ist keine Baugenmigung erforderlich. Die Zustimmung der Miteigentümer über die Zulässigkeit der Errichtung ist bereits Gegenstand der Teilungserklärung im Hinblick auf die grundsätzlich genehmigte Verwendung des Sondernutzungsrechtes.
Das steht zum einen in Eurem Abstandsflächenrecht oder Nachbarschaftsrecht und zum anderen würde ich mich bei so etwas immer vorher vergewissern, ehe später abreissen zu müssen……..
In Meck-Pom ist die Errichtung einer Laube/Schuppen bis zu 25 m² ohne jegliche Baugenehmigung erlaubt. Wie das allerdings mit dem Abstand zum Nachbarn geregelt ist..denke schon nach dem Gesetz??
Solltest Dich vor Aufstellen des Schuppens beim Bauamt kundig machen.
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten!