Darf ich auf die Kellerlichtschachtabdeckungen der anderen Eigentümer etwas draufstellen?
Ich habe das alleinige Sondernutungsrecht für den Garten mit zwei Terrassen und dem Kiesweg um das Haus zum Garten.Es befinden sich auf dem Weg und einer Terrasse die Lichtschächte der Kellerabteile von zwei Eigentümern.Darf ich darauf Pflanzen ect. stellen?Sie befinden sich doch schließlich auf dem Grund für den ich das Sondernutzungsrecht habe.
5 Antworten
Nein, nur wenn die Eigentümer der Keller damit einverstanden sind. Wenn Du schon den Garten allein nutzt, hast Du genug Platz für Blumen und Pflanzen.
Im Garten sollte genug Platz sein, um Pflanztöpfe dort abzustellen.
Wenn du solche Töpfe auf die Lichtschächte stellst, nimmst du den Kellernutzern das Tageslicht. Das trägt sicher nicht zum Hausfrieden bei.
Du könntest freilich die Kellernutzer fragen, ob diese damit einverstanden sind, dass deren Kellerraum nun etwas dunkler wird bei Tag.
Sondernutzungsrecht heisst nicht, dass du alles machen darfst, was du willst. Ein Sonderrecht schliesst Rücksichtnahme nicht aus.
Nein, darfst du nicht. Ist auch ziemlich mies, da überhaupt drüber nachzudenken...
wenn du die lichtschächte ,man achte auf das wort licht, zustellst, wirds im keller zappennacht . das sollte dir bewußt sein.
oder ist da etwa methode dahinter?
Nein, das sind die Lichtschächte der Nachbarn und nicht deine. Du kannst denen die doch nicht einfach zustellen. Stell dir vor, es wäre umgekehrt. Wie würdest du reagieren, wenn dir die jemand zustellen würde und du am Tag das Licht einschalten musst, bloß weil so ein Depp deinen Lichteinfall zustellt. Du würdest dich "bedanken".