Garten mitgemietet?

5 Antworten

Naja, kann er wohl verlangen... Soweit es die „Landschaft“ des Gartens (Hügel/Hang/erheblicher Höhenunterschied) verändert, kann ich es schon verstehen. Auch weiß man ja letztlich nichts genaues über die Qualität des Bodens - theoretisch könnte er belastet sein mit Schadstoffen. Ich muss gestehen, dass ich als euer Vermieter auch nicht wahnsinnig begeistert wäre... Vielleicht entschuldigt ihr euch und fragt, was genau ihn stört? Vielleicht könnt ihr seine Bedenken zerstreuen...

T3Fahrer

hegalange 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 01:11

wir wollen nichts verändern, nur etwas begradigen und Hochbeete bauen, etwa 2-3

der Boden ist in Ordnung da sagt der Vermieter nichts, nur weil wir nicht gefragt haben. Wir haben uns auch schon entschuldigt für unsere Dummheit aber wir wußten es nicht.

T3Fahrer  17.02.2019, 11:48
@hegalange

Es kommt sicherlich drauf an, wie aus geprägt die „Begradigung“ ist. Wegen der zwei oder drei Hochbeete, darf der Vermieter sicherlich keinen Strick draus drehen, ich denke, dass das unter die persönliche Gartengestaltung fällt, die ihr tätigen dürft, wenn es nicht absolut überdurchschnittlich riesige Ausmaße hat. Da könnte er höchstens darauf pochen, dass ihr es bei einem möglichen Auszug irgendwann mal wieder beseitigt…

Ich habe keine Ahnung wie das rechtlich aussieht.

Wie viel Mutterboden ist denn drauf gekommen? Wenn damit Geländehöhen verändert wurden, Flächen deutlich höher liegen als vorher, vielleicht der zusätzliche Boden herabrieselt auf andere Teile des Gartens wie Wege etc., dann kann ich den Vermieter verstehen. Das wäre quasi wie eine "bauliche Veränderung", die man in der Wohnung ja auch vorher mit dem Vermieter abstimmen muß.

Habt Ihr aber nur eine dünne Schicht aufgebracht, die in den bestehenden Boden eingearbeitet wird, dann ist das wie Dünger zu bewerten und bedarf aus meiner unmaßgeblichen Sicht keiner besondern Absprache.

hegalange 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 01:01

wir wollen nichts verändern nur den Garten wieder in ordnung bringen

wenn das euer garten ist und der boden euch gehört müsst ihr niemanden fragen.

wenn der boden aber dem verkäufer gehört hat und da vereinbart war das ihr den boden nicht nehmen dürft, dann hättet ihr fragen sollen.

spelman  17.02.2019, 00:14

Ich glaube es geht nicht um den Verkäufer, sondern um den Vermieter, also den Besitzer des Gartens, in dem der Boden ausgebracht wurde.

xxfistexx  17.02.2019, 00:17
@spelman

njap, klingt plausibel. mag sein. die frage ist aber auch selten gut geschrieben.

hegalange 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 01:04
@spelman

nein es geht nicht um den Verkäufer, sondern nur um den Vermieter

Gerhart  17.02.2019, 09:27
@spelman

Du bist der Besitzer des Gartens. Der Vermieter ist vermutlich Eigentümer des Gartens. Bei 10-20 cm Höhe des neuen Mutterbodens verteilt auf die Gartenfläche ist die Einarbeitung in den vorhandenen Boden eigentlich schon vorgegeben. Da ihr nach Ende der Mietzeit den Garten so zurückgeben müsst wie übernommen, ist eine Entfernung des Zusatzbodens nicht mehr möglich. Hochbeete müsst dann aber beseitigt werden.

habt ihr doch bereits vor 3 Monaten schon mal angefragt. Noch keine Einigung mit dem Vermieter?

hegalange 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 09:58

Leider nein. Er ist sauer weil wir Ihn nicht vorher gefragt haben, deshalb soll die Erde jetzt weg.

Müsst ihr sicher nicht, ist ja lächerlich.

hegalange 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 01:02

finde ich auch, aber de Vermieter will es so

Goodnight  17.02.2019, 10:46
@hegalange

Er kann nicht auf einer Seite euch auferlegen den Garten in Ordnung zu bringen und dann verbieten Muttererde auszubringen.

Das ist wie: "Wasch mich aber mach mich nicht nass."