Darf bei gewerblich genutzter Immobilie der Vermieter einen Schlüssel verlangen?
Beim Wechsel des Eigentümers meines gemieteten Geschäftshauses verlangt der neue Vermieter einen eigenen Zweitschlüssel. Ist dies zulässig ?
8 Antworten
Nein. Der Vermieter hat auch bei nicht-gewerblichen Räumen kein Recht auf einen Schlüssel. Es muss aber geregelt sein, wie der Vermieter in die Räume kommt, wenn Gefahr im Verzug ist (Wasserrohrbruch, Feuergefahr u.ä.). Du kannst den Schlüssel irgendwo hinterlegen, wo der Vermieter zur Not auf ihn zurückgreifen kann, und dies dem Vermieter mittelilen.
Nein, der VM hat überhaupt keinen Grund einen Schlüssel zu verlangen. Schon allein aus versicherungstechnischen Gründen (Einbruch) nicht.
das regelt der mietvertrag.. ist der vermieter mit seinem wohnraum in der immobilie muss er die möglichkeit haben, bei einem brand in die räume gelangen zu können. ist die immobilier isoliert, sieht das anders aus. meist bei anlagen an oder um gefahrengut, hat der vermieter aus sicherheitsgründen einen zweitschlüssel. vorsicht bei gewerblichen verkaufsräumen mit warenwert ist das aber bei der versicherung meldepflichtig. aber normal ist das nicht..wenn er einen verlangt und du die immobilie aber haben möchtest. dann bieten sich folgende optionen zur "antikriegsführung": frage ihn warum er diesen schlüssel benötigt ist es kein sicherheitsschloss, gib ihm den schlüssel und tausche das schloss ohne sein wissen einfach aus. merkt der vermieter es ,dann weißt du das er sich zu unrecht zutritt verschaffen will und das geht nicht. nach auszug einfach wieder das schloss zurück tauschen.
Nein, ist es nicht. Er kann verlangen, dass ein Zweitschlüssel für Notfälle hinterlegt wird, falls etwas passiert, dies ist aber abhängig von der Art des Gewerbes........
Was besseres kann dir doch gar nicht passieren?! Was immer dort einmal an Schäden, Diebstahl, Vandalismus passiert, der Eigentümer hatte ja Tag und Nacht ungehinderten Zutritt dazu....