Darf ich im gemieteten Garten Sachen unter, bzw. abstellen?
Hallo und Servus zusammen, war haben folgendes Problem.
Wir wohnen seit 4 Jahren zur Miete im EG mit Terasse und Garten.
Dort an der Hauswand haben wir ein Regenfass(200 ltr), Gartenschlauchwagen, Aufbewahrungskiste für Gartenwerkzeug(diese braunen Plastikkisten für 30 Euro) sowie einen Gasgrill stehen. Nun fordert uns der Vermieter auf diese zu entfernen obwohl die Sachen auf dem gemieteten Gartenstück stehen. Wir haben diesbezüglich auch eine Abmahnung vom RA erhalten. Ist dies rechtens ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Mit welcher Begründung wird denn das Entfernen der Gegenstände gefordert?
Das dort kein Platz als Lagerstätte für Gegenstände ist
Was steht dazu im Mietvertrag? Was steht dazu in der Hausordnung (soweit es eine gibt)? Falls jeweils nichts drin steht, darfst Du das dort lagern (vereinbarte Nutzung).
Mietvertrag steht nur das die 130 qm Garten dem Mieter gehören, sonst nichts weiter
8 Antworten
Mit welcher Begründung wird denn das Entfernen der Gegenstände gefordert?
Das dort kein Platz als Lagerstätte für Gegenstände ist
Da es eine von euch gemietete Nutzfläche ist, darfst du die Sachen dort auch abstellen.
Wie sieht es denn mit der Sichtbarkeit der Sachen aus? Geht der Garten zur Strassenseite hin? Könnte es sein, dass durch die abgestellten Sachen der optische Eindruck der Hausansicht gestört wird? Man darf z.B. auch nicht beliebig Sachen über die Balkonbrüstung hängen.
Die Lagerung der von dir beschriebenen Gegenstände sollte einer vertragsgemäßen Nutzung entsprechen, somit kann man dir das nicht untersagen.
Anders sähe es bestimmt aus, wenn du als Hobby gerne ein Autos schraubst und im Garten jetzt Räder, Kotflügel und Motorenteile lagern würdest. Das wäre sicherlich nicht akzeptabel.
"Ist der ganze Garten mitvermietet, kann der Mieter den Garten so gestalten, wie er möchte."
https://www.vermieter1x1.de/Fachinfo/Gartennutzung-Rechte-und-Pflichten-des-Mieters.html
Hilft Dir das?
Danke, hilft mir sehr da dort alles steht was ich brauche
Die Untersagung ist nicht rechtskonform. Die Gegenstände sind im Rahmen der Gartennutzung adäquad. Du düftest auch eine Schaukel, ein Planschbecken, einen Sandkasten aufstellen. Das ist dein Recht durch die allein dir zugesprochene und vereinbarte Gartenutzung.
Gartennutzung heißt ja nicht, dass du dort unbegrenzt Sachen lagern darfst.
Dafür hast du ja wahrscheinlich auch noch einen Keller.
Wenn solche Sachen im Freien gelagert werden, sieht das schnell wie ein Müllberg aus.
Es steht alles geordnet und sauber da, 1 grünes Fass, 1 Kiste für Werkzeug, 1 Gasgrill unter Abdeckung, also kein Müllberg
Das ist ganz normale Gartennutzung, wofür du ihn angemietet hast und jeden Monat bezahlst.
Da kann er gar nix machen.
Da muss irgnedwas sein, der will euch loswerden.
Auch dass er direkt dafür zum Anwalt rennt, das kostet ihn doch.
Der will euch loswerden und plant darauf.
Danke
Also Regenfass im Garten lagern, verstehe schon
Du solltest eventuell dich nochmal informieren, ob du einer Abmahnung – auch wenn sie nicht adäquat ist – trotzdem widersprechen musst, damit sie nicht gültig, bindend oder wie auch immer man das dann nennt, wird…