Vorgarten-Pflege - was tun, wenn Vermieter ihn verwahrlosen lässt?
Schönen 1. Advent Euch allen!
Eine Freundin von uns hat folgendes Problem:
Sie wohnt als Mieterin in einem Zweiparteien-Haus, beide Wohnungen sind vermietet. Laut Mietvertrag ist keine Partei zur Pflege von Vorgarten oder Grundstück verpflichtet.
Bislang hat das aber eine der Parteien freiwillig übernommen und auch Pflanzen in den Vorgarten eingesetzt. Diese Mitbewohner sind ausgezogen letztes Jahr, und der Vermieter hat versichert, sich jetzt wieder selbst um die Pflege zu kümmern. Leider hat er das nicht getan, und als dann im Mai die Nesseln schon kniehoch standen, hat meine Freundin das Unkraut entfernt, neues gepflanzt und gegossen und den Vorgarten freiwillig in Ordnung gehalten. Weil sie meinte, das sieht einfach asozial aus, und die Verwahrlosung fällt auf sie als Mieterin zurück.
Der Garten war schön gepflegt, mit in Form geschnittenen Buchsbäumchen, blühenden Christrosen, Azaleen, Rosen.... Letzte Woche ist der Vermieter angerückt und hat alles Schöne herausgerissen, um es in seinen eigenen Garten einzusetzen. Juristisch ist das wohl sogar in Ordnung, sobald die Pflanzen im Boden sitzen, gehören sie rechtlich zum Grundstück, das gilt sogar für Blumensamen. Meine Freundin war sehr geschockt und ist jetzt nicht mehr bereit, freiwillig Pflanzen zu kaufen oder zu pflegen. Sie möchte aber auch nicht mit einem verwahrlosten Vorgarten leben, weil sie sich dann schämt.
Gibt es einen Rechtsanspruch des Mieters, dass der Vermieter seinen Grund in Ordnung hält? kann man zur Not wegen Verwahrlosung die Miete kürzen? oder hat das den Mieter nicht zu interessieren, weil er ja nur die Wohnung gemietet hat?
vielen lieben Dank für Euren Rat dazu!
5 Antworten
Nein, hier in Deutschland gibt es kein Gesetz, dass der Vorgarten und das Grundstück gepflegt sein müssen, folgedessen ist der Vermieter nicht verpflichtet. Anders wäre es, wenn er eine Hecke im Vordergarten hätte, hier gibt es Vorschriften zur Höhe. Was Deiner Freundin passiert ist, ist ärgerlich. Vielleicht sollte sie nächstes Jahr nach wie vor das Unkraut jäten und sich billige Samentüten im Discounter holen und diese ausstreuen. Sonnenblumen können einen Garten schon sehr aufpeppen, genauso wie Tagetes, Ringelblumen oder Mohn. Alle nicht teuer in der Anschaffung, aber leicht zu ziehen.
Der Stern ist zwar schon vergeben... aber:
Wenn die Freundin in der Betriebskostenabrechnungsliste Gartenarbeiten zu stehen hat und diese bezahlt, hat sie auch einen Anspruch auf eine angemessene Ausführung dieser Arbeiten.
Außerdem würde ich versuchen mit dem Vermieter zu sprechen! Was hat er vor mit dem Vorgarten - wie soll es aussehen? Wer pflegt den Vorgarten? Wer trägt die Kosten? Und ich würde auch an der Stelle Deiner Freundin mal nachfragen, wo die von mir gepflanzten Pflanzen abgeblieben sind????? Das kann auch ruhig eine schriftliche Anfrage sein.
Heute ist NICHT der 1. Advent!!
Ja, heute schon. Die Frage wurde aber gestern gestellt!
mit Harrspaltereien Punkte sammeln ist echt toll!
Die Punkte sind mir hier aber scheiß egal!
Nein, in dem Zusammenhang haben Mieter keinen rechtsanspruch. Es sei denn die Pflege ist so im einem MV, da vom VM auszuführen, formuliert.
Nun, es scheint doch wohl so zu sein, dass der Vermieter jetzt seiner Pflicht nach kommt und auch künftig nachkommen möchte. Sie stellen eine Frage, die sich auf die Zukunft bezieht. Das allerdings wäre dann eher ein Fall für ein Hellseher Forum. Ihre Freundin muss auch nicht, wenn Sie nicht per Vertrag dazu verpflichtet ist, das Grundstück in Ordnung halten. Was nun in Ordnung halten heisst, ist immer subjektiv. Eine Minderung ist nur bei Verwahrlosung möglich. Das aber entscheidet nicht der Mieter. MfG
Nein, dem Vermieter ging es nicht um die Pflege, sondern um die Gelegenheit, kostenlos schöne Pflanzen für seinen eigenen Garten zu bekommen. Ja, Ordnung ist subjektiv. Nun ist der Garten völlig leergeräumt, sehr ordentlich. Aber im Frühjahr werden dort wieder Brennesseln, Quecken und sonstiges Unkraut wuchern, mehr denn je, weil alle anderen Pflanzen verschwunden sind. Dazu muss man nicht hellsehen können.
Natürlich wird wieder etwas wachsen. Das soll es doch auch. Ob der Vermieter dann seiner Pflicht nachkommt, wird sich zeigen. Jetzt jedenfalls kann man dies noch nicht beantworten. Sie können das offensichtl. und wissen was der Vermieter machen wird oder auch nicht und dafür muss man hellsehen können. Ob es nun die feine Art ist, alle Pflanzen zu entfernen, ohne den Eigentümer dieser in Kenntnis zu setzen, ist eine andere Sache. Offensichtl. muss der Vermieter sich um das Grundstück kümmern und das macht er eben auf seine Weise. Es würde auch reichen, wenn er dort Rasen ansäht und regelmäßig mähen lässt. MfG
also bei uns ist heute schon der 1. Advent!