Wer bezahlt den Einbau eines Wasserzählerbügels?
Bei uns im gemieteten Haus wurde ein Wasserzählerbügel eingebaut.
Nun verlangt der Vermieter das wir das anteilig bezahlen. Ist das rechtens?
3 Antworten
Instandhaltungssachen kann er nicht von euch verlangen, sowas ist im Mietpreis miteinkalkuliert. Bei Neuanschaffung oder Wertsteigerung der Immobilie, könnte er die Miete anheben.
Von sowas wie eine Einmalzahlung, anteilig für eine Anschaffung - davon habe ich noch nie gehört.
Wenn du allerdings dagegen bist, musst du sofort widersprechen, zahlen musst du allerdings weiterhin. Das Geld rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Widerspruchs könntest du in Form einer Mahnung oder Klage mittels Anwalt zurückholen. Ob sich das lohnt, musst du entscheiden.
Bei uns im gemieteten Haus wurde ein Wasserzählerbügel eingebaut.
Warum? Davon hinge die Kostentragung ab: Die Kosten eines Zählertauschs einschl. vorschriftsmäßigem Haltebügel sind bis zur Höhe und an Stelle einer vorgeschriebenen Eichung auf die Miete(r) umlegbar.
Der Kaufpreis eines Wasserzählers hingegen nicht, dessen Miete oder entgeltliche Gebrauchsüberlassung seitens des Wasserversorgers hingegen schon, § 2 Nr. 2 BetrKV.
Es handelt sich um den Hauswasserzähler der mittels des Haltebügels fixiert wird. Dessen Installation incl. der des Zählers kostet dem Vermieter nichts, das zahlt der Versorger. Was umgelegt werden kann und in den Wasserpreis eingefügt wird, ist die Grundgebühr je nach Zählergröße.