Vermieter mäht Rasen in unserem gemieteten Garten - Hausfriedensbruch?
Hallo,
ich habe mal eine fachspezifische Frage. Da wir mit unserem Vermieter seit geraumer Zeit nicht mehr zurecht kommen (er hat immer wieder unerlaubt unseren Garten und das Grundstück betreten) hat er uns wegen Eigenbedarf zum 30.04.2022 gekündigt.
Da wir eine sehr große Wohnung mit Garten haben und wir bis zum 30.04.22 noch keine geeignete Whg. gefunden hatten, haben wir ihm höflich, schriftlich mitgeteilt, dass wir noch nichts geeignetes gefunden haben, aber weiter auf der Suche sind.
Es ist auch keine Gefahr in Verzug, da er uns nur aus der Whg. rausekeln will und angeblich seine Nichte dort einziehen will.
Nun hat unser Vermieter, unerlaubt am 03.05.22 unseren Garten betreten, den Rasen gemäht und dabei unsere Buchsbaumhecke massiv zerstört.
Da nun die Frist vom 30.04.22 überschritten ist, wir aber trotzdem weiterhin unsere Miete zahlen, und ihn ja auch davon in Kenntnis gesetzt haben, dass wir uns weiter bemühen etwas passendes zu finden, darf er dann einfach das Grundstück betreten oder handelt es sich hierbei um Hausfriedensbruch?
Für eine klare, eindeutige Aussage bin ich Euch dankbar.
Der Vermieter macht uns schon seit geraumer Zeit das Leben zur Hölle.
Vielen Dank an Euch!
8 Antworten
Das Mietverhältnis endete zum 30.04.; die stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB wird normalerweise im Kündigungsschreiben ausgeschlossen.
Seit 01.05. nutzt ihr somit eine Wohnung samt Garten ohne Rechtsgrundlage. Der Vermieter konnte am 03.05. also gar nicht „euren“ Garten betreten.
Ohne Rückgabe der Wohnung samt Garten ist der Fragesteller aber weiterhin der Besitzer der Mietsache. Der Vermieter darf den Garten folglich auch nicht betreten.
Na ja, bevor der Mieter die Mietsache zurueckgegeben hat oder zwangsgeraeumt wurde, hat der Vermieter nichts darin zu suchen. Noch ist sie im Besitz des Mieters.
Ähhm? ihr habt eine Mietkündigung bekommen, was er darf. Habt den nur erklärt ihr habt nichtd. Und seit ohne Verlängerung noch drin. Werdet also nur noch geduldet. Aber er ist der Böse weil er 4 Tage nach eurem Letzen Auszugstermin seinen Garten betritt? Da braucht es keine Fachliche Auskunft. Da langt einmal logisch denken
Dann zieht man vorübergehend in was kleines und lagert Möbel, die nicht reinpassen ein.
Wieso Klugscheißer wir sagen dir wie es ist wie ich es machen würde ganz einfach.
So bockig wundert mich nicht das ihr Probleme mit dem Vermieter habt.
Wenn ihr den Garten gemietet habt (also nicht nur eine Mitbenutzung gestattet ist), hat der Vermieter nichts in eurem Garten zu suchen.
Sollte er seine Eigenbedarfskuendigung fuer berechtigt halten, wird er jetzt wahrscheinlich eine Raeumungsklage anstreben. Kommt er damit durch (weil wirklich Eigenbedarf besteht), wird das dann sehr teuer fuer euch.
Wenn er Euch wirksam gekündigt hat, ist es nicht damit getan, ihm mitzuteilen, ihr hattet noch nichts gefunden. Das ist nämlich nicht sein Problem.
Er wird sagen' Die Mieter ziehen nicht aus und nutzen MEIN HAUS unberechtigt weiter. Jetzt kommt das volle Programm: Räumungsklage und Gerichtsvollzieher. Und rate, wer das bezahlt?
Zudem ist "euer Garten" nicht mehr "euer Garten".
Sofern der Vermieter der stillschweigenden Verlängerung des gekündigten Mitverhältnisses mit der Kündigung widersprochen hat, halten Sie sich wohl nicht mehr vertragskonform auf dem Grundstück auf.
Der Vermieter dürfte Sie nun mit einer Räumungsklage überziehen, die Ihnen nicht nur kostenmäßig zusätzlichen Ärger bei der drängend werdenden Wohnungssuche bereiten dürfte.
Die Buchsbaumhecke ist Eigentum des Vermieters, der auch im Wege der Ersatzvornahm Ihre vernachlässigte Rasenpflege durchführen kann.
....dann solltest Du Anwalt werden, wenn das alles so einfach ist. Eigenbedarf ist ein hart umkämpftes Thema und wird immer im Einzelfall entschieden...Aber war mir ja klar, dass sich wieder ein paar Klugscheißer hier melden!