Garagenzufahrt zugeparkt
Ich wohne an einer Hauptstraße, jedoch ist hier ein reines Wohngebiet. Vorzugsweise ist meine Garagenzufahrt ständig zugeparkt.......und zwar nur meine. Die ganze Straße ist frei, nur vor meiner Zufahrt steht ständig irgendein Pkw. Würde der nur drei Meter vorfahren, wäre meine Einfahrt frei. Liebend gern werden auch Anhänger vor meiner Zufahrt abgestellt, selbstverständich ohne Fahrzeug / Zugmaschine. Ich komme weder aus meiner Einfahrt raus noch rein. Selbst wenn mein Auto vor der Garage steht, unübersehbar, dass jemand rausfahren muss, hindert niemanden.Das Ordnungsamt kennt mich schon persönlich. Leider sagte man mir neulich, ich müsse das dulden. Allein der Wille auf mein Grundstück zu fahren, reicht nicht aus, den Wagen abzuschleppen. Letzte Woche erwartete ich eine Holzlieferung.......und vor meiner Einfahrt stand ein Lkw-Anhänger, natürlich ohne Zugmaschine. Das Schild "Ausfahrt freihalten" hätte ich mir sparen können, es wird gekonnt ignoriert. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich es in Zukunft hinkriege, dass die Einfahrt frei bleibt?
4 Antworten
Offiziell ist das wohl so, dass du in der Nachbarschaft herumfragen musst, wem der Wagen gehört. Erst wenn du es längere Zeit ohne Erfolg getan hast, kannst du ihn abschleppen lassen. Dabei gilt aber:" Wer bestellt, bezahlt." Möglicherweise musst du das Geld dann später einklagen. Ich bin kein Jurist, aber so habe ich das neulich im Radio gehört. Du kannst aber auch die Polizei rufen und den Besitzer anzeigen.
wie kann eine Garagenzufahrt "öffentliches Straßenland seien" ?? macht keinen sinn
Die Fahrzeuge stehen auf öffentlichem Straßenland, direkt vor meiner Ausfahrt. Ist doch ganz einfach.
wie kann das ordnungsamt denn nicht direkt abschleppen wenn eine ausfahrt versperrt wird ??
Abschleppen lassen. Was das Ordnungsamt da sagt ist reiner Müll.
Wenn ich den Abschlepper rufen, muss ich in Vorkasse trefen. Wenn das Ordnungsamt den Abschlepper ruft, kostet mich das nichts. Aber bis die das für nötig erachten......
Wie ich oben schon sagte: Den Sachverhalt im Foto festhalten, möglichst noch einen Zeugen hinzuziehen und dann die Polizei rufen. Du kannst den Falschparker wegen Nötigung anzeigen. O.K.., möglicherweise lässt die Polizei nicht abschleppen, aber du kannst diesen Typen einen Denkzettel verpassen. Ist deine Ausfahrt evtl. als solche nicht erkennbar?
Richtig, du kannst es abschleppen lassen. Was das Ordnungsamt sagt stimmt nicht, ebenfalls kannst du Fotos von dem Wagen oder Anhänger schießen und zum Ordnungsamt schicken, der bekommt dann Strafzettel und wenn eben alles nichts nützt abschleppen lassen. Rufst nen abschleppdienst an und der soll es mitnehmen.
Oha, hätte ich so dreißte Nachbarn wären mir die Kosten fürs abschleppen lassen vollkommen egal. Selbst wenn da nur ein Auto für 10 minuten stehen würde, direkt Abschleppdienst holen! Irgendwie wirste deine Kosten sicherlich zurück bekommen. Fürs im Parkverbot parken gibts auch Strafe..
Wenns wenigstens die Nachbarn wären......nee, das ist der Besuch von irgendwelchen Nachbarn, Handwerker, Lieferdienste..........nur der Pflegedienst machts nicht!
macht doch keinen unterschied ( ^_^ )
Wenn ich das Ordnungsamt anrufe und die erachten es für nötig, den Wagen abschleppen zu lassen (z. B. bei der o. g. Holzlieferung) muss ich das nicht bezahlen, weil das öffentliches Straßenland ist.