Darf die Polizei mit ihrem Einsatzwagen meine Einfahrt blockieren?
Hallo Community, ich habe schon danach gegooglt, finde aber nur den gegengesätzten Fall à la "Darf ich die Polizei rufen, wenn jemand meine Einfahrt blockiert...?", nee, bei mir war es umgegekehrt:
Gestern mittag wollte ich mein Grundstück verlassen (Parkplätze hinterm Haus mit einer Zufahrt zur Straße), da kam just in dem Moment eine Streife und stellte sich voll in die Einfahrt, so dass ich nicht mehr rausfahren konnte. Ein weiterer Wagen der Polzei parkte dahinter, aber vorschriftsmäßig. Ich machte den Beamten aus Wagen 1 darauf aufmerksam, dass er mich gerade zuparke und bat ihn freundlich (!) doch 5 Meter weiter zu parken (wohlgemerkt, es war alles frei!). ´Nee, er wär im Einsatz, das wär jetzt halt so und da hätte ich mich zu gedulden!´
Ähhh, ist dem so? Es war meiner bescheidenen Meinung nach kein dringender Einsatz, also weder Blaulicht noch Sirene, noch gingen die 4(!) Beamten eiligen Schrittes weiter, und es waren andere Stellplätze frei.
Ich stand da also wie bestellt und nicht abgeholt, gute 10 Minuten und meine einfache Frage ist: Darf sich die Polizei so etwas herausnehmen oder gibts da schon Potential zur Beschwerde? Ich hatte schon Jucken in den Fingern, das Ordnungsamt anzurufen wegen Falschparkens ;-)
Der parkende Beamte war übrigens zu keinem Gepräch bereit, als die Karawane wiederkam und ich ihn erneut auf sein bürgerorientiertes Verhalten ansprechen wollte, wurde ich nochmals angeraunzt, ich hätte das so hinzunehmen...
7 Antworten
Kommt immer drauf an wo sich das alles abspielt, in Berlin z.B.: ist der Freiparkschein Geschichte, da müssen sie sich einen ordentlichen Parkplatz suchen, sonst gibt es Knöllchen. Glaube wäre es meine Ausfahrt gewesen hätten mir die 10 Minuten gereicht um Nagelbretter herzustellen und sie vor allen 4 Reifen zu platzieren und zwar ohne das man einen Nachweise meiner Beteiligung gefunden hätte, dann hätte er wenigstens einen vernünftigen Grund gehabt noch eine Weile stehen zu bleiben.
Ja, ein sehr amüsanter Gedanke...
Geld wird für neue Reifen ausgegeben... hat man ja auch genug von und weiß gar nicht wofür man das Geld sinnvoller ausgeben könnte.
Und witzig wäre auch, wenn der Streifenwagen danach ausgefallen wäre und nicht für andere Einsätze zur Verfügung stände... und damit meine ich nicht einmal die großen Straftaten... reicht ja schon, dass man bei einem schlichten Parkrempler noch länger auf die Polizei warten muss... sehr lustig...
und bis heute auf meine Anregung bei der Polizei keinerlei Antwort erhalten habe....
Könnte daran liegen, dass man wichtigeres zu tun hat als sich mit solchen nörgelnden Querulanten wie dir auseinander zu setzen.
Weiter unten schrieb ich ja schon mehrfach:
Ob das jetzt alles so klug war und ob der Polizist sich nicht anders hinstellen konnte... kann man drüber streiten. Rechtlich war es aber ok.
Sei froh, es hätte auch mein Grundstück sein können, dann wären die Streifenwagen dort nicht mehr weggekommen, außer mit dem polnischen Tieflader dem ich die Dinger verkauft hätte. Mein Grundstück, mein Strandgut.
@ Urknall:
Mal abgesehen davon, dass ich ja schon geschrieben habe wieso es Schwachsinn wäre einen Streifenwagen außer Gefecht zu setzen...
... bist du so ein richtiger Internet-Held. Hier die großen Sprüche klopfen... was du alles für große Taten vollbringen würdest... Hast du im "echten" Leben auch schon mal was Sinnvolles vollbracht? Wohl eher nicht.
Deine Antworten zum Thema "Polizei" sind alle fernab der Realität... du hast null Ahnung vom Thema, gibst aber dauernd deinen Senf dazu... warum? Brauchst du die Bestätigung von Leuten die genauso verblendet sind wie du?
:D
Darf sich die Polizei so etwas herausnehmen oder gibts da schon Potential zur Beschwerde?
Das ist so in Ordnung (wenn sie nicht zum Essen holen so parken). Schaust du in den § 35 StVO. Dazu braucht es auch keine Sirene oder Blaulicht.
Ich hatte schon Jucken in den Fingern, das Ordnungsamt anzurufen wegen Falschparkens ;-)
Die hätten dir auch nicht geholfen. Da hätte es weder ein Ticket noch einen Abschlepper gegeben.
Ob das jetzt alles so klug war und ob der Polizist sich nicht anders hinstellen konnte... kann man drüber streiten. Rechtlich war es aber ok.
Wenn aber gleich 2 Streifenwagen zu einem Einsatz fahren, dann steckt da immer etwas mehr hinter... also war es sicher ein wichtigerer Einsatz... auch wenn es dir nicht so vorkam.
Laut StVO dürfen sie zur Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben machen was sie wollen, wenn dabei keiner zu Schaden kommt. Beschwere dich, dann wirst du eine mehr oder weniger einleuchtende Erklärung bekommen. Strafbar seist es jedenfalls nicht.
Wenn die keinen anderen Platz fanden, dürfen die das. Wenn es um eine Straftat geht, bei der die Polizei dachte, ein Täter könnte evtl. m e. Auto flüchten, dann wollten sie vorsorglich evtl. die Einfahrt versperren.
Beschwerde ist immer gut. Schreib das so ans zuständige Polizeipräsidium. Wenn du nachweisen kannst, dass es andere Parkmöglichkeiten gegeben hätte, dann bekommen die wirklich ein Problem.
Ich habe Fotos gemacht und mir gestern abends den Spass erlaubt, die Situation der Pressestelle zu schildern. Mal schauen, ob es eine Reaktion gibt ;-)
Beschwerde ist immer gut.
Genau! ein hoch auf unsere Beschwerdekultur... wo sich jeder über jeden Mist aufregt. Wenn der Nachbar meine Einfahrt zuparkt: beschweren. Wenn ich kurz zum Brötchen holen in zweiter Reihe parke und dafür ein Ticket kassiere: beschweren. Wenn die Polizei zu einem wichtigen Einsatz fährt und mich dabei behindert: beschweren. Wenn die Polizei ewig nicht kommt (weil auf parkplatzsuche?): beschweren.
Ich habe Fotos gemacht und mir gestern abends den Spass erlaubt, die Situation der Pressestelle zu schildern. Mal schauen, ob es eine Reaktion gibt ;-)
Du hättest gut daran getan die Finger still zu halten. Ggf. wäre dir dann meine andere Antwort aufgefallen und du zu der Erkenntnis gelangt dass die Polizei
- rechtlich korrekt gehandelt hat
- und der Einsatz(anlass) wohl doch wichtiger war als du dachtest.
Gut, das die Polizei in meiner Stadt scheinbar ein ehrliches Interesse daran hat, das Bürger zufrieden sind mit deren Handeln, daher gibt es auf der polizeieigenen Internetpräsentation ein eigenes Lob- und Beschwerdemanagement. Denn wie gesagt, der Ton macht auch die Musik. Ich wollte vernünftig mit dem Beamten sprechen und wurde abgefertigt mit basta. Leider weiß ich nicht, wie man hier Bilder einfügt, sonst könnten Sie sich selbst ein Bild davon machen, dass der Kollege überheblich gehandelt hat. Nur weil ich etwas per Ausnahme darf, muss ich nicht in jeder Gelegenheit darauf pochen, oder? Da wäre ja auch noch Absatz 8 aus besagtem §35 StVO...
Ich wollte vernünftig mit dem Beamten sprechen und wurde abgefertigt mit basta
Ist dir immer noch nicht in den Sinn gekommen, dass der Einsatz eventuell doch wichtiger war als du dachtest? Ihr (als normaler Bürger) seht immer nur einen kleinen Ausschnitt der Polizeiarbeit. Genau wie "die kommen mit Blaulicht von McD., fahren über die erste rote Ampel und machen das Blaulicht wieder aus. Der Bürger denkt: die wollten schnell zur Wache damit das Essen nicht kalt wird. Wirklich passiert ist: Streifenwagen holt sich was zu Essen, über Funk kommt ein wichtiger Einsatz, man fährt mit Alarm los (das Essen würde dann kalt werden)... dann hat sich der Einsatz erledigt oder ein anderer Streifenwagen übernimmt... also Licht wieder aus und normal weiter.
Da wäre ja auch noch Absatz 8 aus besagtem §35 StVO...
Auch hier gilt wieder: Lesen und verstehen!
Nur weil Mutti 10 min zu spät zum Kindergarten kommt ist das nicht gleich ein Verstoß gegen § 35 Abs. 3 StVO. Mit Vollgas über eine Rote Ampel... sowas ist damit gemeint.
Denn wie gesagt, der Ton macht auch die Musik.
Darauf hatte ich weiter unten geantwortet:
Ob das jetzt alles so klug war und ob der Polizist sich nicht anders hinstellen konnte... kann man drüber streiten. Rechtlich war es aber ok.
Hast du aber auch nicht gelesen, oder?!
Tatsächlich darf die Polizei "fast" überall parken, wo sie will - wenn die Notwendigkeit besteht, d. h. wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn aber keine Notwendigkeit besteht und so wie bei dir vorne und hinten alles frei war, besteht auch keineswegs ein Grund, direkt vor einer Einfahrt zu parken. Das ist dann wohl eher willkürliches Verwaltungshandeln. Du könntest dann eine Beschwerde gegen dieses Verwaltungshandeln beim zuständigen Verwaltungsgericht vorbringen, bedeutet aber nen Mords-Aufwand.
Oder du rufst einfach mal bei der örtlichen Polizeistation an, wenn du dir den Namen des Polizisten gemerkt hast und möchstest den Chef sprechen, viell. ist der ja einsichtiger und redet mal ein Wörtchen mit seinem faulen Beamten. ;)
d. h. wenn Gefahr im Verzug ist.
Nein, das hat damit nichts zu tun. Über die Regeln der StVO darf die Polizei sich hinwegsetzen wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Wenn gleich 2 Streifenwagen zu einem Einsatz fahren, kann man davon ausgehen, dass dies der Fall ist, da ein etwas drigenderer, bzw. gefährlicherer Einsatz vorliegt.
Das Sternchen dafür, weil ich den Gedanken zu amüsant finde....
und ich immer noch Kopfkino habe und bis heute auf meine Anregung bei der Polizei keinerlei Antwort erhalten habe....