Gilt eine Grundstückseinfahrt unter 3m Breite noch als Einfahrt?
Hallo Community.
Darf man als Haus- bzw Grundstücksbesitzer Eingangstore jeglicher Breite, zb. auch kleiner als 3m, als Grundstücksein- und Ausfahrt kennzeichnen?
Oder anders: ist eine Ausfahrt Immernoch eine Ausfahrt, obwohl es zu eng ist um mit einem Auto hineinzufahren?
Unser Nachbarhaus hat links und rechts zwei Tore die jeweils mit einem 'Ausfahrt freihalten' Schild behangen sind und eines davon ist so schmal, dass evtl nur ein Fußgänger mit einem Fahrrad durchkommen könnte, dieses wird hauptsächlich als Zugang zur Eingangstüre genutzt. Das andere Tor ist so schmal das gerade mal ein kleiner Anhänger für ein KFZ Platz hat eventuell noch ein Motorrad (also ca. 2.50m breit)
Direkt an den Wohnhäuser verläuft ein Gehweg und entlang des Gehwegs sind Parkplätze.
In unserer Straße ist das Parken nicht gerade einfach und man könnte zumindest den einen Platz noch als Stellfläche nutzen.
Ist es möglich bei der Stadt einen Antrag zu stellen um die Situation zu begutachten und evtl. zu ändern?
Liebe Grüße Eddi
5 Antworten
Auch Einfahrten die schmaler sind sind für Fahrräder und Motorräder freizuhalten.
Ja macht Sinn. Danke
Die Breite der Ausfahrt richtet sich nach dem Kraftfahrzeug mit dem man rein oder rausfahren will. Es gibt auch Ausfahrten die nur 1,50 m breit sind.
Hallo,
die Frage ist nicht einfach, weil es nämlich danach geht, wann der Bebauungsplan für das Haus gestellt wurde und welche Regeln für Zufahrten damals galten.
Als Motorräder noch das überwiegende Verkehrsmittel waren und Pkw für Normalbürger eher Trabbi-Größe hatten, reichten 1, 50 Meter Breite Zufahrten vollkommen aus und wurden so auch genehmigt.
Daneben darf man auch den Zugang für Fußgänger nicht vergessen,auch dieser darf nicht zugeparkt werden, wenn er sich nah am Bordtstein befindet.
Denn auch die Stadt muß ja zum B. Mülltonnen leeren können von den Häusern.
Mein persönlicher Rat ist, weiter damit leben, denn die Stadt auf irgendwas zu stoßen ist selten eine gute Idee.Denen kreisen dann nämlich sofort die Dollarzeichen im Kopf und sie überlegen, wie man das ganze für die Stadtkasse gewinnbringend nutzen kann ----> Parkerlaubnis für Anwohner (kostenpflichtig) zum B.
Ist an dieser Stelle der Bordstein abgesenkt? Dann wäre Parken da sowieso nicht erlaubt.
Nach § 12 StVO nicht.
Ein privates Schild "Einfahrt freihalten" ist verkehrsrechtlich ohne Bedeutung.
Wichtig ist tatsächlich nur, ob hier eine echte Eingahrt vorliegt, egal ob sie auch genutzt wird.
ich habe folgendes gefunden: "Eine Grundstückseinfahrt ist laut Definition eine erkennbare Zufahrt zu einem Grundstück und verbindet dieses damit mit der öffentlichen Straße. Die Zufahrt kann über einen Gehweg erfolgen (bei diesem handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum) und ist meist durch einen abgesenkten Bordstein als solche zu erkennen. Doch auch Garagentüren, Tore, Mauerpfeiler, ortsübliche Fahrbahnmarkierungen oder sogar Fahrspuren auf unbefestigtem Boden können auf eine Grundstückszufahrt hinweisen."
Auch ein Anhänger oder ein Motorrad braucht eine Zufahrt zur öffentlichen Straße und weniger als 3 m ist noch kein Kriterium, dass es nicht doch für ein PKW genutzt werden kann. Die meisten PKW sind keine 3 m breit.
In dem Link steht auch "Häufig werden Einzelzufahrten für Pkw auf eine Breite von drei Metern beschränkt." und "Meist wird nur eine einzige Auffahrt pro Grundstück genehmigt,"
Das alles beantwortet Deine Frage nicht vollständig, ist aber durchaus ein Ideengeber für dein geplantes Gespräch mit dem Ordnungsamt.
Vielen Dank für den Anreiz
Ja der ist niedriger. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber das bedeutet doch dann auch, dass die Nachbarn dort auch nicht parken dürfen, richtig?