Muss ich eine ungenutzte Garageneinfahrt freihalten?

13 Antworten

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Wenn diese Einfahrt einen abgesenkten Bordstein hat, dann darf weder du noch der Eigentümer dort parken. §12 Abs. 3 Nr. 9 StVO. Auch §12 Abs. 3 Nr. 3 (Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten) könnte hier greifen. (<http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php>).

jenshiller  09.07.2018, 18:30

Ach? Auch der Eigentümer darf das nicht???

Wieder etwas gelernt...

pony  02.07.2012, 09:08

okay, hab ich nicht gewusst. aber IN der einfahrt, also auf seinem privatgrund, darf er sicher.

Ja natürlich darf er das. Das ist sein Parkplatz und wenn er ihn gemietet hat und bis zu seinem Lebensende freihalten möchte, dann darf er das tun. Abschleppen lassen könnte er dich auch. Müsste das aber selber zahlen und könnte es von dir einklagen

pony  02.07.2012, 09:07

nö. solange sich das abgestellte fahrzeug auf einer öffentlichen strasse befindet, zahlt der, der die ordnungswidrigkeit begangen hat. wichtig ist nur, dass die polizei den abschleppdienst ruft.

DasTim  02.07.2012, 09:14
@pony

Wenn man selber den Abschlepper ruft, muss man den erst mal selber zahlen! Ausserdem geht es hier um ein Autos was auf privatem Parkplatz gestanden hat.

Ein abgesenkter Bordsteig ist ein untrügliches Zeichen für eine Zufahrt. Zufahrten sind nach der STVO freizuhalten. In manchen Fällen kann das Parken direkt gegenüber der Zufahrt (wegen Erschwerung des Rangierens) auch eine Ordungswidrigkeit sein. Ob das Abstellen des Fahrzeugs ein Abschleppen durch den Besitzer der Garage rechtfertigt, ist eine andere Sache. Frage doch einmal die Polizeidienststelle vor Ort mit Foto/Zeichnung der Parksituation.

neron17 
Beitragsersteller
 02.07.2012, 09:01

Zufahrten sind nach der STVO freizuhalten.

Auch vom Besitzer selbst?

pony  02.07.2012, 09:05
@neron17

nö, der darf.

Im Prinzig muss Du den Platz/die Zufahrt frei lassen, klar. Genau an diesem Tag könnte der Besitzer die Nutzung der Garaga ja wiederaufnehmen... Warum man Erde, die doch nie jemandem gehört hat, überhaupt kaufen und verkaufen kann, ist ohnehin bisher von niemandem je begründet worden.... Aber in dieser Gesellschaft geht Besitz ohnehin vor Moral - also nicht aufregen, sondern - falls möglich - auswandern.

teuto47  02.07.2012, 09:17

"Rischtisch". Glückwunsch zum Europa->Meister

pony  02.07.2012, 10:03
@teuto47

spanien ja - die schweizer hams eher mitm tennis und in sachen wintersport... :-))

aber isch ja auch nöd in EU...

stimmet - herzlichen glückwunsch zum "glatten fussball-durchmarsch"!!!

pony  02.07.2012, 09:09

auswandern ist gut.

Wenn der Besitzer dieser Garage und der dazugehörigen Einfahrt das nicht möchte, dann darfst du dich auch nicht dort hinstellen.