Muss ich eine ungenutzte Garageneinfahrt freihalten?
Hallo
wie so viele von euch wahrscheinlich auch bin ich Besitzer eines Automobils, wohnhaft in einer chronisch parkplatzarmen Gegend. In dieser Gegen gibt es viele Häuser, die eine Einzeltiefgarage mit privater Einfahrt haben. So auch ein Haus ein paar Meter weiter. Allerdings ist diese Einfahrt ungenutzt. Pflanzen wachsen quer und die Garage ist vollgestellt und bietet keinen Platz, um mit dem Auto reinzufahren.
Nu hab ich letztens genau vor dieser Einfahrt geparkt und hatte nächsten Tag einen Zettel (vom Besitzer der Garage wie ich annehme) am Scheibenwische, auf dem stand, dass es sich um eine Garageneinfahrt handele, dich ich bitte nicht zuparken soll. Da die Einfahrt aber nicht genutzt wird, möchte der Besitzer sich den Platz ganz offensichtlich als Platzhalter reservieren.
Meine Frage nun: Darf er das? Muss ich die Einfahrt freihalten. Könnte er mich abschleppen lassen? Ach ja, der Bordstein dort ist auch noch abgesenkt. Gibt's da auch noch rechtliche Besonderheiten?
Es ist nämlich sehr nervig, diesen Parkplatz kategorisch auslassen zu müssen, weil jemand meint, er habe dort Besitzvorrecht auf der Straße!
Grüße, neron17
13 Antworten
Wenn diese Einfahrt einen abgesenkten Bordstein hat, dann darf weder du noch der Eigentümer dort parken. §12 Abs. 3 Nr. 9 StVO. Auch §12 Abs. 3 Nr. 3 (Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten) könnte hier greifen. (<http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php>).
Ach? Auch der Eigentümer darf das nicht???
Wieder etwas gelernt...
okay, hab ich nicht gewusst. aber IN der einfahrt, also auf seinem privatgrund, darf er sicher.
Ja natürlich darf er das. Das ist sein Parkplatz und wenn er ihn gemietet hat und bis zu seinem Lebensende freihalten möchte, dann darf er das tun. Abschleppen lassen könnte er dich auch. Müsste das aber selber zahlen und könnte es von dir einklagen
Wenn man selber den Abschlepper ruft, muss man den erst mal selber zahlen! Ausserdem geht es hier um ein Autos was auf privatem Parkplatz gestanden hat.
Ein abgesenkter Bordsteig ist ein untrügliches Zeichen für eine Zufahrt. Zufahrten sind nach der STVO freizuhalten. In manchen Fällen kann das Parken direkt gegenüber der Zufahrt (wegen Erschwerung des Rangierens) auch eine Ordungswidrigkeit sein. Ob das Abstellen des Fahrzeugs ein Abschleppen durch den Besitzer der Garage rechtfertigt, ist eine andere Sache. Frage doch einmal die Polizeidienststelle vor Ort mit Foto/Zeichnung der Parksituation.
Zufahrten sind nach der STVO freizuhalten.
Auch vom Besitzer selbst?
nö, der darf.
Im Prinzig muss Du den Platz/die Zufahrt frei lassen, klar. Genau an diesem Tag könnte der Besitzer die Nutzung der Garaga ja wiederaufnehmen... Warum man Erde, die doch nie jemandem gehört hat, überhaupt kaufen und verkaufen kann, ist ohnehin bisher von niemandem je begründet worden.... Aber in dieser Gesellschaft geht Besitz ohnehin vor Moral - also nicht aufregen, sondern - falls möglich - auswandern.
"Rischtisch". Glückwunsch zum Europa->Meister
spanien ja - die schweizer hams eher mitm tennis und in sachen wintersport... :-))
aber isch ja auch nöd in EU...
stimmet - herzlichen glückwunsch zum "glatten fussball-durchmarsch"!!!
auswandern ist gut.
Wenn der Besitzer dieser Garage und der dazugehörigen Einfahrt das nicht möchte, dann darfst du dich auch nicht dort hinstellen.
nö. solange sich das abgestellte fahrzeug auf einer öffentlichen strasse befindet, zahlt der, der die ordnungswidrigkeit begangen hat. wichtig ist nur, dass die polizei den abschleppdienst ruft.