Nachbar parkt unnötig weit auseinander?
Hallo,
Ich hätte ne frage und zwar geht es um die Parkplätze die Ich mit meinen Nachbarn teilen. So wir haben 3 Parkplatz auf der "Seitenstreifen" und seine 3 Parkplätze( nebeneinander also keine einfahrt)auf seinem privat Grundstück. So kam ich abends heim hat mein Nachbar mit 2 Autos so geparkt dass kein 3. Mehr reinpasst. Also wenn er weiter vorne geparkt hätte wäre ein 3. Noch gepasst. Es war einfach ne große lücke wo vielleicht ein kleiner polo noch reingepasst hätte dabei waren 2 von seinen privaten Parkplätze war frei. Also habe ich hinter seinem wagen geparkt sodass mein heck bisschen in 1 von 2 freien Parkplätze halb zu ist. Heute morgen lässt er mir ein zettel da" private einfahrt zugeparkt nächste mal wird abgeschleppt! Ich finde das ne frechheit zuerst parkt er so unnötig weit auseinander dann lässt er noch ein zettel da weil ich mit hinter ihm reinquetschen muss. Darf er das?
13 Antworten
Du hast keine Ahnung wie die Wagen standen als dein Nachbar parkte, du vermutest nur wer der Doofparker ist. Selbst wenn geht dich das nichts an, sondern das Ordnungamt
Du aber hat du Einfahrt zugeparkt.
Beantrage bei der Stadt Fahrbahnmarkierungen
na ja wie heiße es schön "Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen". Damit meine ich wenn dein Nachbar nicht ordentlich einparken kann, dann sollte er sich nicht über dich beschweren! Versuch mal mit ihm vernünftig zu reden.
Also, du könntest es das nächste mal wie in Frankreich machen. Sanft andocken und dann schieben.
Könnte nur ein paar geringfügige Probleme geben wenn die Handbremse angezogen ist ;).
Alternativ, die wahrscheinlich bessere Lösung. Deinem Nachbarn mal darauf ansprechen und erklären wieso du dies machtest und dabei natürlich ruhig und sachlich bleiben. Und fragen ob er nicht die Parkplätze am Straßenrand so lang wie möglich frei halten könnte, wenn ihm doch 3 Parkplätze gehören, wovon 2 noch frei waren.
Hallöchen,
die Parkplätze auf dem Seitenstreifen sind öffentlicher Verkehrsraum, dort kann jeder parken. Es gilt das Windhund-Prinzip (wer zuerst kommt, mahlt zuerst):
§ 12 Abs. 5 StVO (Halten und Parken):
"An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird."
Hast du geprüft, ob nicht vielleicht vorher jemand anderes so "komisch" geparkt hatte, dass deinem Nachbarn gar nichts anderes übrig blieb als sich so hinzustellen? Hast du, bevor du seine Einfahrt blockiert hast, mit ihm Kontakt aufgenommen?
Einfahrten sind freizuhalten:
§ 12 Abs. 3 StVO (Halten und Parken):
"Das Parken ist unzulässig
... 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
... 5. vor Bordsteinabsenkungen."
Dass du dich über deinen Nachbarn geärgert hast, berechtigt dich jedoch noch lange nicht, das Recht in die eigene Hand zu nehmen. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.
Hätte er dich abschleppen lassen, hätte dich das zumindest sehr viel Ärger und Aufwand gekostet. Und ja, er muss zum Abschleppen lassen kein Eigentümer sein, es reicht, dass er Besitzer (= Mieter) ist und damit die Verfügungsgewalt über die blockierten privaten Stellplätze hat.
Tja, seine Einfahrt die du zugeparkt hast. Nett von ihm nur einen Zettel dran zu machen und nicht gleich den Abschleppdienst zu rufen.
Klar ist es ärgerlich wenn Manche deppig parken und null mitdenken. Sicherlich hätte er mit seinem Auto auch vor seiner Einfahrt parken können... Aber du bist hier halt im Unrecht, weil du dich widerrechtlich teilweise vor seine Auffahrt gestellt hast.