Baubehinderung wegen Falschparken?
Hallo Leute, ich habe heute an meinem Auto einen Zettel vorgefunden auf dem steht, dass ich auf Schadensersatz verklagt werde. Ich habe eine Baustelleneinfahrt zugeparkt und so konnte angeblich ein Betonmischer nicht auf die Baustelle einfahren(Die im übrigen noch 2 weitere Einfahrten hat). Die Baustelle war weder als Zufahrt noch als Parkverbotsfläche beschildert. Dort waren nur so Metall-Bauzäune. Für mich sah das nur so aus als wäre das eine Bauabsperrung. Nun meine Fragen: Kann man mich jetzt wirklich wegen einer Baubehinderung auf Schadenersatz verklagen oder ist das reine Sache des Ordnungsamtes (Falschparken, wenn überhaupt)? Und Muss man eine Baustelleneinfahrt, die verzäunt ist nicht eventuell Kennzeichnen? Leute wie ich sehen darin eben nur ein Zaun? Vielen Dank schon im Voraus
6 Antworten
Jede Einfahrt muss frei gehalten werden, es ist Besitzsstörung und keine direkte Polizeistrafe. Sie hätten auch abschleppen lassen können.
Hallo Daniii1893,
wenn Du schreibst
Ich habe eine Baustelleneinfahrt zugeparkt und so konnte angeblich ein Betonmischer nicht auf die Baustelle einfahren
hast Du gegen den § 12 der StVO [http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html] verstoßen, der das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber verbietet.
Es ist also durchaus im Rahmen des Möglichen, dass auf Dich maximal der folgende Bußgeldbescheid auf Dich zukommen könnte:
[Quelle bundeseinheitlicher Tatbestandkatalog]
Tatbestandsnummer: 112295
Tatvorwurf: Sie parkten länger als 3 Stunden im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt und behinderten +) dadurch Andere.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712022
Verwarnungsgeld: 30,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Der Verstoß gegen § 12 StVO könnte aber auch wie angedroht eine Zivilrechtliche Schadensersatzforderung nach sich ziehen.
Dazu müsste der Geschädigte nachweisen:
- dass Du gegen § 12 der StVO verstoßen hast
- dass durch den Verstoß ein Schaden entstanden ist
- welcher Schaden entstanden ist
- in welcher Höhe der Schaden entstanden ist
Allerdings dürfte es für den Geschädigten nicht sonderlich schwer sein, die vier aufgezählten Punkte zu belegen, denn sowohl die Anlieferer werden eine Rechnung für eine erneute Anlieferung fertigen, wie auch die Berechnung für die Zeit in der die Arbeiter aufgrund der ausgebliebenen Lieferung nichts tun konnten lässt sich in Zeit und Kosten aufrechnen.
Dir bleibt jetzt nur zu hoffen, dass der Schreiber des Zettels sich nur Luft gemacht hat, aber von weiteren Maßnahmen absieht.
Schöne Grüße
TheGrow
wenn es klar als eine Ausfahrt erkenntlich war dann ja, wenn nicht dann sieht es für die arbeitende Firma schlecht aus und für dich somit gut. Das existieren mehrerer Einfahrten ist hingegen keine Ausrede, vielleicht ist nur eine Einfahrt zum Befahren mit Fahrzeugen >10t geeignet so als Beispiel, das kann mal außenstehender schlecht beurteilen.
Es kommt also lediglich auf die Sichtbarkeit der Aus/Einfahrt an, wobei natürlich im Zweifel jede Menge Zeugen gegen dich hast.
Warte einfach ab, was passiert. Wenn dort kein Halteverbotsschild stand und die Stelle nicht anderweitig als Halteverbotszone ausgewiesen war, würde ich mir keine all zu großen Sorgen machen.
Wenn Unterschrift und Firma auf dem Zettel fehlt, hat er gar nichts zu bedeuten!
Glaube ich aber kaum, der Zettel sollte Dich nur verunsichern! Woher kennt der Schreiber des Zettels denn Deinen Namen und Anschrift, steht doch nicht am Auto, und die Polizei gibt nach Kennzeichen Deine Anschrift nicht heraus.
und die Polizei gibt nach Kennzeichen Deine Anschrift nicht heraus.
Eine Halteranfrage (Einfache Registerauskunft, vgl. § 39 StVG) bekommt quasi jeder bei der zuständigen Zulassungsbehörde für ca. 5 €
@Liesche das kann ja trotzdem heißen, dass eine Zivilrechtliche Klage auf mich zu kommt