Ausfahrt/Einfahrt nicht makiert darf ich davor parken?

9 Antworten

Wenn keine Ausfahrt vorhanden - erkennbar i.A. am abgesenkten Bordstein, Lücke im Zaun und Platz auf dem Grundstück (Ausnahmen evtl. bei Rollstuhlfahrern etc.) - besteht auch kein Anspruch und würde das Ordnungsamt auch nicht abschleppen. Der Nachbar wollte sich wohl nur einen Parkplatz sichern, was aber so nicht statthaft ist.

§ 12/III/3 StVO untersagt das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber :-O

Das du ein Zauntor oder einen dahinterliegenden Weg nicht erkennen kannst, ist nun dein Problem - ein Irrtum ginge zu deinen Lasten. Der abgesenkte Bordstein vor dem Torzaun reicht nun völlig und niemand muß etwas offensichtliches durch ein häßliches Schild am Zaun noch erklären.

Sei gewarnt: Das Abschleppens eines behindernd abgestellten Fzg. ist in der in der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gesichert ausgeurteilt.

Wenn der Grundstückseigentümer smart ist, überlässt er den Abschleppauftrag der Polizei bzw.. der Verkehrsüberwachung, die die Kosten auslegt und (um deftige Vw.-Gebühren erhöht) dir dann auferlegt.

G imager761

Eichbaum1963  30.05.2012, 11:45

Dass dort kein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, hat die Fragestellerin ja schon mehrfach vor deine Antwort erwähnt. ;)

Auch ansonsten muss die Ein-/Ausfahrt deutlich als solche erkennbar sein, ergo wäre hier in der Tat ein Foto hilfreich.^^

Anmerkung zu einem deiner Kommentare bezüglich des gegenüber Parkens:

Die gängige Rechtsprechung hält sogar ein- bis dreimaliges Rangieren für zumutbar.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Parken-gegenueber-Grundstueckeinfahrt-__f123320.html

Es genügt eine Abschrägung des Gehsteiges, vor der darfst Du nicht Parken, auch wenn keine Ausfahrt ersichtlich ist! Könnte eine Abfahrt für Rollstühle sein!!) Ist diese nicht vorhanden, gibt es auch keine Ausfahrt - außer Du wirst mittels Schild darauf hingewiesen! So wäre das jedenfalls in österreich bei euch wird das nicht viel aders gehandhabt werden! Alex

Ganz im Ernst: Man schützt sich nicht vor Konsequenzen indem man sich dämlich stellt.
Eine Ein-/Ausfahrt ist meistens schon an dem abgesenkten Bordstein zu erkennen. Dabei ist es also unerheblich wie der Zaum ausschaut. Egal ob er optisch durchgängig ist oder nicht.
Auch muss eine Ausfahrt nicht durch ein Schild gekennzeichnet werden.
Übrigens: Da es das Nachbarhaus ist kannst du mir wirklich nicht erzählen dass du nicht weißt dass da eine Ein-/Ausfahrt ist. Wenn du uns für so doof hältst wie du dich hier geben willst, dann hast du dich geschnitten. ;-)

Belladiezweite 
Beitragsersteller
 30.05.2012, 07:30

Da ist kein abgesenkter bordstein!!!!!!!!!!! und das nachbarhaus ist 250 m entfernt dazwischen ist ein halber urwald -,-

imager761  30.05.2012, 07:45
@Belladiezweite

Größe, Zustand und Art der Zuwegungen des Grundstücks sind nun ausschließlich Sache des Eigentümers.

Niemand darf auf deinen Balkon Abfall werfen nur weil er dafür ziemlich einladend aussieht und das Schild "Schutt abladen verboten" fehlt :-O

Wenn der Bordstein abgesenkt ist, darfst du dort nicht parken. Ob mit oder ohne Schild!