Ausfahrt/Einfahrt nicht makiert darf ich davor parken?
Schönen Guten morgen :D
ich war gestern nachhause gefahren und vor meinem Haus war alles zugeparkt. Nun habe ich mich vor das Nachbarshaus gestellt.
Heute früh klebte ein Zettel dran "Sie parken vor unserer Ausfahrt,sollte dies wieder geschehen sehen wir uns gezwungen sie abzuschleppen"
Ich habe mir darauf erstmal den Zaun nochmal genauer angeschaut. Es fällt nicht auf das, das eine Ausfahrt/Einfahrt ist es sieht so aus als ob der Zaun ganz normal weiterverläuft.
Und es war auch nirgendswo gekennzeichnet mit einem Schild wie "Ausfahrt Tag und Nacht bitte freihalten"
Also kurzgesagt es war absolut nicht ersichtlich das dort eine Ausfahrt ist.
Meine Frage wäre nun ich habe mich dahin gestellt weil ich einen Parkplatz brauchte hab die Ausfahrt aber nicht als solche erkannt, kann ich da trotzdem abgeschleppt werden? Ist mein Nachbar verpflichtet die Ausfahrt zu Kennzeichnen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen vielen Dank schonmal im vorraus und euch allen noch einen schönen Mittwoch :)
Liebe Grüße BdZ
9 Antworten
Wenn keine Ausfahrt vorhanden - erkennbar i.A. am abgesenkten Bordstein, Lücke im Zaun und Platz auf dem Grundstück (Ausnahmen evtl. bei Rollstuhlfahrern etc.) - besteht auch kein Anspruch und würde das Ordnungsamt auch nicht abschleppen. Der Nachbar wollte sich wohl nur einen Parkplatz sichern, was aber so nicht statthaft ist.
§ 12/III/3 StVO untersagt das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber :-O
Das du ein Zauntor oder einen dahinterliegenden Weg nicht erkennen kannst, ist nun dein Problem - ein Irrtum ginge zu deinen Lasten. Der abgesenkte Bordstein vor dem Torzaun reicht nun völlig und niemand muß etwas offensichtliches durch ein häßliches Schild am Zaun noch erklären.
Sei gewarnt: Das Abschleppens eines behindernd abgestellten Fzg. ist in der in der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gesichert ausgeurteilt.
Wenn der Grundstückseigentümer smart ist, überlässt er den Abschleppauftrag der Polizei bzw.. der Verkehrsüberwachung, die die Kosten auslegt und (um deftige Vw.-Gebühren erhöht) dir dann auferlegt.
G imager761
Dass dort kein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, hat die Fragestellerin ja schon mehrfach vor deine Antwort erwähnt. ;)
Auch ansonsten muss die Ein-/Ausfahrt deutlich als solche erkennbar sein, ergo wäre hier in der Tat ein Foto hilfreich.^^
Anmerkung zu einem deiner Kommentare bezüglich des gegenüber Parkens:
Die gängige Rechtsprechung hält sogar ein- bis dreimaliges Rangieren für zumutbar.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Parken-gegenueber-Grundstueckeinfahrt-__f123320.html
Es genügt eine Abschrägung des Gehsteiges, vor der darfst Du nicht Parken, auch wenn keine Ausfahrt ersichtlich ist! Könnte eine Abfahrt für Rollstühle sein!!) Ist diese nicht vorhanden, gibt es auch keine Ausfahrt - außer Du wirst mittels Schild darauf hingewiesen! So wäre das jedenfalls in österreich bei euch wird das nicht viel aders gehandhabt werden! Alex
Ganz im Ernst: Man schützt sich nicht vor Konsequenzen indem man sich dämlich stellt.
Eine Ein-/Ausfahrt ist meistens schon an dem abgesenkten Bordstein zu erkennen. Dabei ist es also unerheblich wie der Zaum ausschaut. Egal ob er optisch durchgängig ist oder nicht.
Auch muss eine Ausfahrt nicht durch ein Schild gekennzeichnet werden.
Übrigens: Da es das Nachbarhaus ist kannst du mir wirklich nicht erzählen dass du nicht weißt dass da eine Ein-/Ausfahrt ist. Wenn du uns für so doof hältst wie du dich hier geben willst, dann hast du dich geschnitten. ;-)
Größe, Zustand und Art der Zuwegungen des Grundstücks sind nun ausschließlich Sache des Eigentümers.
Niemand darf auf deinen Balkon Abfall werfen nur weil er dafür ziemlich einladend aussieht und das Schild "Schutt abladen verboten" fehlt :-O
Wenn der Bordstein abgesenkt ist, darfst du dort nicht parken. Ob mit oder ohne Schild!
Da ist kein abgesenkter bordstein!!!!!!!!!!! und das nachbarhaus ist 250 m entfernt dazwischen ist ein halber urwald -,-