Reicht das Schild "Einfahrt freihalten" ohne eine Einfahrt zu haben?
In unserer kleinen Stichstraße stehen auf einer Seite Einfamilien-Reihenhäuser. Diese wurden nun verkauft. Einer der neuen Besitzer hat nun seinen Vorgarten eingeebnet und einen PKW-Stellplatz darauf angelegt, ein Tor angebracht und das gelbe Schild "Einfahrt freihalten" angebracht. Das Grundstück endet am Bürgersteig, es sind etwa 1 Meter bis zur Straße. Der Bürgersteig ist nicht abgesenkt und nichts deutet auf eine Einfahrt hin, bis eben auf dieses Schild. Bisher wurde diese Straßenseite zum Parken benutzt, da die vorhandenen Stellplätze in dieser Siedlung nicht ausreichen. Gestern abend stand ich also wieder davor und erhielt um 22:45 Uhr Besuch von der Polizei. Ich solle sofort die Einfahrt frei machen, dass Schild wäre doch deutlich genug. Bisher war ich der Meinung, das man nicht so ohne weiteres eine PKW - Einfahrt einrichten kann zum eigenen Grundstück, sofern die Zufahrt über öffentlichen Weg (Bürgersteig)geht. Dazu gehört dann auch eine Absenkung des Bürgersteiges. Also fehlt die Zufahrt und somit die Einfahrt zum Grundstück. Liege ich da falsch? Reicht tatsächlich das (freiverkäufliche) Schild anzubringen um ein Parkverbot durchzusetzen? Der Polizei wurde erzählt, man hätte eine erfordeliche Genehmigung beantragt, diese läge aber noch nicht vor. Was sagt in dem Fall die StVO, wie ist Eure Meinung? Ich danke für aussagekräftige Antworten
7 Antworten
Gem. §12 StVO ist die Zufahrt zu einem Grundstück freizuhalten. Ob da ein Schild hängt oder nicht spielt keine Rolle!
Fraglich ist, ob Dein Nachbar dort einfach einen PKW Stellplatz einrichten durfte. Das liegt aber nicht an Dir, darüber zu urteilen. Der Stellplatz ist da, somit darfst Du die Zufahrt nicht blockieren. Sei froh, dass Du von der Polizei nicht abgeschleppt wurdest.
- für das aufhängen des Schildes "Einfahrt freihalten" braucht man keine Genehmigung
- Eine Absenkung des Bürgersteigsist nicht zwingend notwendig, das macht die Stadt in der Regel nur auf Antrag, ist ja jedem eine eigene Sache ober sich die Reifen an seinem Fahrzeug kaputt macht oder nicht
- Eigentlich muss jede Wohnung und jedes Einfamilienhaus 1,5 Parkplätze je Wohnung bereitstellen und nachweisen.
- Wenn jemand da parkt wo so ein Schild am Tor hängt, dann macht er sich, wenn er jemanden an der Ausfahrt hindert, dem Straftatbestand der Nötigung schuldig.
- Auch wenn da bis jetzt nix hing, bedeutet das nicht, das da nie was hängen wird.
- Wer lesen kann...............
richtig.. so ein Schild darf jeder überall aufhängen, es hat jedoch keinerlei rechtliche Bedeutung, da es sich lediglich um ein privates Hinweisschild hängt.
Entscheidend ist nur ob es sich um eine Grundstückseinfahrt/-ausfahrt handelt. Vor dieser darf gem. §12 StVO nicht geparkt werden.
so wie du es beschreibst wäre es ja tatsächlich ausreichend dieses schild an die gewünschte stelle zu montieren und ein parkverbot zu erzwingen. ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtens ist?! ich war bisher auch der meinung, dass ein abgesenkter bürgersteig "pflicht" sei.
passend zum thema: http://www.radarforum.de/forum/index.php?s=&showtopic=37383&view=findpost&p=583685
Einfahrten in privatgründen sofern sie nicht als Feuerwehrzufahrt gelten haben kein Anrecht, frei gehalten zu werden. Ein Schild ist noch lange keine Basis für ein Recht. Die Polizei hat falsch gehandelt. Frag mal die Stadtverwaltung
wo hast Du das denn her?
Vor Grundstückseinfahrten darf grundsätzlich nicht geparkt werden (gem. §12 StVO). Bei einer Feuerwehrzufahrt ist nur die Strafe höher.
meiner meinung nach hat die polizei richtig gehandelt. einfahrten sind sehrwohl freizuhalten.
Dann kann man also praktisch vor jeder Garageneinfahrt parken ??
hab dieselbe Meinung wie du wo ich früher gewohnt hatte hat ein Nachbar auch sowas gemacht, vor seinem grundstück sind öffentliche parkflächen für Anwohner , man hat mir gesacgt wenn er Pech hat kann er nichts machen wenn einer auf der öffentlichen Fläche parkt und er nicht raus kann, er hat aber auch kein Tor und Schild aufgestellt.