Fristlose Kündigung in der Ausbildung! Sperre von der Arbeitsagentur?

8 Antworten

In der Kündigung steht "fristlos" weil man ja bekanntlich in der Probezeit ohne eine Frist kündigen kann.

In der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, aber die Frist ist selbstverständlich einzuhalten. Eine fristlose Kündigung bedarf schon einer sehr guten Begründung. Häufig folgt dann einer fristlosen Kündigung auch eine Sperre beim Amt, weil man aufgrund Fehlverhaltens die Stelle verloren hat (Eigenverschulden). Krankheit ist kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung.

survina86 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 11:41

Wäre hier aber der einzige Grund, da ich mir nichts zu schulden kommen lassen habe.

survina86 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 11:42
@survina86

Zudem steht wie unten schon mal beschrieben in meinem Vertrag hinten, dass es in der Probezeit keines Grundes und keiner Frist bedarf.

Gerneso  15.10.2014, 12:11
@survina86

Dann geh mit dem Arbeitsvertrag und der Kündigung zum Arbeitsamt und kläre, wie das weitere Procedere sein wird.

Hi,

die kürzeste ordentliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen in der Probezeit!

  1. Außerordentliche Kündigung – fristlose Entlassung Davon unberührt bleiben die Regeln für die außerordentliche Kündigung (auch „fristlose Entlassung“ genannt). Die fristlose Kündigung (in § 626 BGB geregelt) ist ein Notfallinstrument des Arbeitsrechts, das den Vertragsparteien die Möglichkeit gibt, bei schwerwiegenden Vertrauensbrüchen die Reißleine zu ziehen.

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-probezeit/02/

Es muss also schon ein schwerwiegender Vertragsbruch vorliegen zur fristlosen Kündigung!

Hexle2  15.10.2014, 11:51
die kürzeste ordentliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen in der Probezeit

Das stimmt nicht. Tarifvertraglich darf ausnahmsweise auch eine kürzere Kündigungsfrist während der Probezeit gelten § 622 Abs. 3 BGB).

Es muss also schon ein schwerwiegender Vertragsbruch vorliegen zur fristlosen Kündigung

Falsch. Es handelt sich hier um ein Ausbildungsverhältnis und da gilt der § 22 Abs. 1 BBiG (Berufsbildungsgesetz): "während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden"

survina86 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 11:45

Es handelt sich aber um die Probezeit in einer Ausbildung und nicht in einem normalen Arbeitsverhältnis wodrauf dein Artikel sich bezieht.

herja  15.10.2014, 11:50
@survina86
Probezeit in einer Ausbildung

Das spielt keine Rolle! Probezeit ist Probezeit, egal bei welchen Arbeitsverhältnis!

Warum solltest Du eine Sperre bekommen? Der AG hat Dir gekündigt und bei Ausbildungsverhältnissen ist das, wie vom Gesetz vorgesehen, innerhalb der Probezeit eine fristlose Kündigung.

Das bedeutet hier nicht, wie i.d.R. bei "normalen" Arbeitsverhältnissen, dass hier ein Selbstverschulden vorliegt. Gegen Krankheit kann man nichts machen und wenn der AG z.B. Deine Nase nicht leiden kann und Dir deswegen kündigt, hast Du das auch nicht selbst verschuldet. Warum sollte man Dir dann eine Sperre auferlegen?

survina86 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 11:39

Weil meine gute Bekannte das mal sagte. Die hätten ihr beim Arbeitsamt gesagt, dass die ihr nur widerwillig den Antrag auf Arbeitslosengeld genehmigt hätten, da sie , so wörtlich "selber schuld wäre wenn sie so oft krank war in der Probezeit". Sie hat den Antrag jedoch genehmigt bekommen. Es wurde ihr so erzählt.

Hexle2  15.10.2014, 11:45
@survina86

Deine gute Bekannte hat doch ihr Geld bekommen. Dieser Satz, dass sie selber schuld wäre, ist m.E. eine Äußerung des Sachbearbeiters die mit den rechtlichen Vorschriften nichts zu tun hat.

Er wird seine persönliche Meinung geäußert haben, was er nicht tun sollte. Er hat aber keine Sperre verhängt, da er dies mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar nicht hätte tun dürfen.

survina86 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 11:48
@Hexle2

Es war bei ihr tatsächlich die Sachbearbeiterin ^^

Hexle2  15.10.2014, 11:54
@survina86
Es war bei ihr tatsächlich die Sachbearbeiterin ^

Verstanden, aber egal ob "Männlein oder Weiblein", es ändert nichts an meiner Aussage an sich.

Die Probezeit ist meistens nichts weiter als die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist... bei fristlos muß schon etwas einscheidendes vorgefallen sein..Dein Ex-Ausbildungsbetrieb wird auch eine Meldung beim Amt machen und die Gründe angeben.

SPERRZEIT VOM ARBEITSAMT Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung erhalten und diese auf sich beruhen lassen, wird die Agentur für Arbeit fast immer eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängen (§ 159 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 SGB III).

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/fristlose-kuendigung/#ixzz3GCkf64NB

Wenn du dir außer deinem krank sein nichts zu schulden hast kommen lassen,dann bekommst du auch keine Sperre !

Es sollte den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit ja bekannt sein,das einem Azubi in der Probezeit fristlos gekündigt werden kann,ohne eine Angabe von Gründen und der Einhaltung einer Kündigungsfrist.