ALG Sperre durch fristlose Kündigung. Was ist mit der Miete?
Hallo zusammen,
Im Freundeskreis ist jemand fristlos gekündigt worden. Grund werde ich nicht nennen allerdings bereut derjenige es sehr.
Durch die Fristlose Kündigung hat er eine 3 monatige Sperre beim Arbeitsamt.
Da er Familie hat ( Freundin und Kind ) und die Frau für die Miete nicht aufkommen kann gibt es trotzdem die Möglichkeit irgendwie irgendwo Hilfe zu bekommen zwecks der Mietzahlung?
Vielen Dank
4 Antworten
Er kann SGB II Leistungen beim Jobcenter beantragen. Da gegen ihn jedoch eine Sperre von der Agentur für Arbeit besteht gibt es die Leistungen des Jobcenters auch mit einer 30%-Sanktion.
Wenn die fristlose Kündigung nicht berechtigt war, sollte er arbeitsrechtlich dagegen vorgehen um zumindest eine Umwandlung in eine ordentliche zu erreichen.
Es kommt am Ende wahrscheinlich auf den Kündigungsgrund an, aber wenn dein Kumpel gekündigt wurde hat er sofort Anspruch auf Hartz IV oder wenn er länger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war auch auf ALG 1. Dann kann er auch direkt beim Amt Wohngeld beantragen. Ich würde trotzdem dem Vermieter Bescheid geben, da die Prüfung des Amts und eventuelle Nachforderungen zu Dokumenten/Formularen Zeit kosten können, die die Miete eventuell nicht duldet.
Ist nicht Voraussetzung für Wohngeld und ALG im Allgemeinen "wenig Einkommen"? :-)
Voraussetzung für ALG ist, dass man die Vorversicherungszeit erfüllt hat und arbeitslos wird.
Voraussetzung für ALG II ist, dass man arbeitsfähig und bedürftig ist nach oder trotz Abruf vorrangiger Leistungen
Voraussetzung für Wohngeld ist, dass man nicht zu viel ABER AUCH nicht zu wenig verdient. Verdient man zu viel, gibt es kein Geld, verdient man zu wenig, siehe ALG II.
Als erste los aufs Arbeitsgericht und gegen die Kündigung klagen, eine gewisse Chance das irgendwas falsch lief ist groß. Evtl. müssen die die Fristlose in eine Fristgerechte wandeln. Dann hat man wieder Ansprüche
Bei einer fristlosen kann er alles selber zahlen, auch seine Krankenversicherung.
Am besten er zieht direkt aus. Dann kann seine Frau und das Kind HarzIV beantragen ohne das es Probleme gibt. Die werden auch die Miete übernemen und die Krankenversicherung. Da sind die mal sicher.
Hat man wieder einen Job kehrt man heim
Bei einer fristlosen kann er alles selber zahlen, auch seine Krankenversicherung.
Nein.
Im ersten Monat gilt der nachwirkende Leistungsanspruch gem. § 19 Abs. 2 SGB V. Ab dem zweiten zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge, selbst bei Sperre (§ 5 Abs. 1, Nr. 2 SGB V).
Das war mir neu. Gilt das auch wenn man noch keinen Anspruch erwirkt hat ?
Und die Miete ist deswegen auch noch nicht bezahlt
Wer keinen grundsätzlichen Anspruch auf ALG I hat, kriegt natürlich gar nichts von der Agentur für Arbeit. Muss sich ans Jobcenter wenden.
Wenn ALG fristlos gekündigt wurde, dann muss das schon gravierend sein und klar, dann wird nichts mehr bezahlt.
Dann muss die Familie eben schauen, wer einen Job bekommt, damit wenigstens die Wohnung gehalten werden kann.
Wohngeld wird er nicht bekommen, da er zu wenig Einkommen hat.