Fristlose Kündigung - Sperre oder direkt neuer Job?
Hi Zusammen,
eine Frage für einen "Bekannten":
Person X kommt zur Arbeit, stänkert rum und sagt, ich arbeite nicht mehr und will einfach abhauen. Chef sagt daraufhin, dass wenn die Person jetzt geht, das einer Kündigung gleicht. Person X interessiert es nicht und geht einfach.
Kündigungsfrist nicht eingehalten, nichts schriftlich abgegeben oder sonst was.
Handelt es sich hierbei nun um eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer?
Wie sieht es dann mit dem Arbeitsamt und einer Sperre aus? Wenn der Arbeitnehmer kündigt, tritt doch normalerweise eine 3 monatige Sperre ein,oder? Angeblich hat aber Person X sofort einen neuen Job gefunden und das Arbeitsamt gibt der Person X recht.
Kann das so stimmen?
6 Antworten
In dem Fall hätte der AG fristlos gekündigt, weil der AN sich geweigert hatte, zu arbeiten.
Wenn der AN sofort einen neuen Job gefunden hatte, dann hatte er Glück gehabt, denn sonst wäre wohl eine dreimonatige Sperre beim Alg fällig gewesen, denn auch wenn nicht er selbst gekündigt hatte, so hatte er doch die Kündigung "schuldhaft" herbeigeführt durch sein Verhalten.
Ja, x wird den Sachverhalt vermutlich anders dargestellt haben. Chef kann wegen Arbeitsverweigerung eine Abmahnung aussprechen. Einmalig kein Grund zur fristlosen Kündigung. Da x kein Alg. bezieht, gibt es keine Sperre. Resturlaub könnte die Kündigungsfrist sein. Weil er einen neuen Job hat ist es dem AA egal. Deren Meinung war privat und Arbeitsrechtlich uninteressant da die Mitarbeiter keine Ahnung von Arbeitsrecht haben und auch keine dementsprechenden Auskünfte geben dürfen solange x nicht doch noch kurzfristig arbeitslos wird. Dann könnte sich der Sachverhalt ändern da x seine Kündigung selbst verschuldet hat. Im übrigen darf x während der Kündigungsfrist keinen zweiten Arbeitsplatz antreten, erst nach Vertragsende. Chef soll froh sein da in der Regel der Mitarbeiter, wenn er kein Resturlaub hat, in so einem Fall während der Kündigungsfrist nicht zur Arbeit erscheint sondern sich krank meldet.
Die Sperre betrifft die Zahlung von Arbeitslosengeld, das ist kein Verbot, sich eine neue Stelle zu suchen!
Hi,
falls dein Bekanter in der Probezeit war gibt es keine Kündigungsfrist. Sollte er ein Kündigungsfrist haben, muss er diese auch einhalten.
Dagegen könnte sein Chef deinen Bekannten wegen Arbeitsverweigerung fristlos Kündigen ohne einhalten der Kündigungsfrist.
Und wegen der Sperre, müsste das normal im Arbeitsvertrag stehen (Stichwort: Konkurrenzverbot im Arbeitsverhältnis und darüber hinaus)
MFG Fabi1993J
Auch in der Probezeit müssen Fristen eingehalten werden!
Danke für die Antwort. Verstehe ich also richtig, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr auftaucht, quasi kündigt, und direkt einen neuen Job findet, dass es auch keine Sperre gibt?
eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Wenn die beiden Parteien allerdings beide das Arbeitsverhältnis beenden wollen, keine Leistung bezogen werden soll geht es vielleicht nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter"".
und zur Ergängung wie es auch musso geschrieben hat. Eine Kündigung musst schriftlich an die andere Partei des Vertrages übergeben werden.
MFG