Fristlose Kündigung durch Drogenkonsum des Nachbarn
Hallo,
Ich habe ein kleines Problem, undzwar konsumiert mein Nachbar regelmäßig Mariuhana und der Hausflur riecht dadurch extrem danach und deshalb wollen wir auch Umziehen, allerdings wollte Ich wissen, ob das ein Grund ist Fristlos zu kündigen?
Freue mich auf eure Antworten
MFG KleineMaus05
11 Antworten
Es mag sein dass er kifft. Und bitte ihn darum es im freien oder so zu machen auf Grund der Geruchsbelästigung. Aber frage dich mal selbst. Ist eine Geruchsbelästigung genug um jemandem: Soziale, rechtliche, berufliche und auch führerscheintechnische Steine (Probleme) für den Rest seines Lebens in den Weg zu legen? Stell die vor jemand konsumiert dauernd Alkohol ist laut und aggressiv. Ist das nicht schlimmer als jemand der alleine oder mit Freunden einen raucht und ansonsten keinerlei Probleme verursacht? Einen Trinker würdest du doch auch nicht anzeigen wenn es nur auf dem Flur etwas riecht sondern mit ihm persönlich sprechen oder? Bitte behandle alle Menschen so dass wenn sie dir nicht körperlich oder seelisch schaden, du ihnen auch auch nicht den Teufel an den Hals hetzt. Ich kenne deinen Nachbar nicht. Doch sollte er ein unbescholtener Bürger mit Beruf und Familie sein, der sonst nichts verbricht als eben etwas zu kiffen, dann behandle ihn nicht wie einen Schwerverbrecher, der sofort gelyncht und gehängt werden sollte. Wie gesagt du könntest ein funktionierendes Leben eines guten Bürgers für immer zerstören. Bedenke dies. Beste Grüße.
Ich denke mal ihr sucht einen Grund fristlos zu kündigen. Aber so geht dass nicht. Du musst mit deinem Nachbar reden und wenn dass nicht hilft die Polizei rufen
Meine güte rede doch einfach mit ihm! Zur not drohst du mit der polizei. Aber man muss doch nicht direkt ausziehen oder zur polizei gehen!
Woher weißt du, wie Marihuana riecht??? tztztztz
Natürlich ist das kein Grund zur fristlosen Kündigung.
Versucht ihr immer, euch mit irgendwelchen Tricks aus Verträgen zu schummeln?
Nein. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn die Wohnung unbewohnbar ist oder der Vermieter der Verursacher des Problems ist.
Wurde denn der Vermieter bereits über den Drogenkonsum und den damit verbundenen Geruch im Treppenhaus nachweisbar schriftlich informiert? Der Vermieter muß hier die Gelegenheit haben, das Verhalten des Nachbarn abzustellen. In Betracht käme hier eine Mietminderung.
Im übrigen sobald man einen fristlose Kündigung schreibt sollte man bereits auf den gepackten Koffern sitzen, denn das Mietverhältnis endet dann sofort und die Wohnung und die Schlüssel müßten unverzüglich an den Vermieter übergeben werden.
Die Beweispflicht, daß tatsächlich ein solch schwerwiegender Mangel, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt vorgelegen hat, trägt in vollem Umfang der Mieter.