Kündigung des Mietvertrages wegen Beschwerden von ausschließlich einer Partei

13 Antworten

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Für eine Fristlose Kündigung braucht es schon besondere Gründe. Ein paar einfache Klagen über nicht nachweisbare Vorkommnisse von einem Nachbarn, reichen da nicht aus.

Weiss dieser Nachbar, dass du in 4 Monaten eh ausziehen wirst? Ansonsten würde ich ihm das mal mitteilen, vielleicht erspart er sich dann das Beschweren wegen jeder Kleinigkeit.

Da sich aber nur auschließlich eine Partei beschwert, kann der Vermieter doch nicht kündigen?

Selbstverständlich kann er das, sofern eine Vertragsverletzung vorliegt, die zur fristlosen Kündigung berechtigt, dann kann er sogar ohne Beschwerde kündigen. Das dürfte hier allerdings nicht der Fall sein. Die Beschwerde ist lediglich der vermeintliche Beweis für den Vertragsverstoß, nicht aber der Grund für die Kündigung...

Da ich sowieso in fast 4 Monaten umziehen möchte: wenn eine fristlose Kündigung eintrifft, kann man diese dann auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten ausweiten?

Nicht ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei...

Fristlos kann er dir garnicht kündigen. Wenn er dieses tut kannst du um Beweise bitten. Der Vermieter muss dir diese vorlegen! Lass dich davon nicht einschüchtern! Und auf dem Balkon zu telefonieren ist absolut legitim. Was macht dein Nachbar über dir denn wenn sich jemand vor der Haustür unterhält. Unverschämt.

Ich würde dennoch ein offenes Gespräch mit deinem Nachbar führen. Erstmal ohne Vorwürfe. Bring nen Kuchen mit und versuch es nett. Der Klügere gibt nach!

tommyinf 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 13:32

Ein offenes Gespräch ist absolut nicht möglich! Er hat in den 3 Jahren Mietdauer bisher NUR rumgeschrien. Sogar auch meinen Versicherungsmakler, weil wir zusammen auf dem Balkon eine geraucht haben und der Rauchgeruch sich dann in seinem Schlafzimmer "verbreiten" würde...

Mal abgesehen davon, ob hier ein Kündigungsgrund besteht oder nicht, fristlos geht da sowieso nix, wenn du nicht gerade die Wohnung abfackeln willst ;) Der kann nur regulär kündigen, also: 3 Monate Frist.

Wenn du bis jetzt noch keine Abmahnung bekommen hast, kann auch keine fristlose Kündigung folgen. Außerdem kannst du der Abmahnung widersprechen, auch gerade im Hinblick darauf, dass sich anscheinend andere Mieter nicht gestört fühlen.

XtraDry  30.09.2011, 15:47

Der Widerspruch gegen eine Abmahnung entfaltet keine rechtliche Wirkung, egal ob diese berechtigt ist oder nicht...

Obelhicks  30.09.2011, 14:07

früher habe ich kompetente antworten unter diesem nick gelesen

ob ein mieterverein wie ein anwalt handelt oder auf grundlagen des gesetzes bzw. der rechtsprechung steht auf einem anderen blatt.

tommyinf 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 13:41

So viel ich weiß kann man laut BGH keiner Abmahnung widersprechen?!

bankchef  30.09.2011, 13:42
@tommyinf

man kann allem widersprechen..die frage ist ob es jemanden interessiert ;-))

tommyinf 
Beitragsersteller
 30.09.2011, 13:44
guterwolf  30.09.2011, 13:48
@tommyinf

na sicher kann man einer Abmahnung widersprechen wenn sie ungerechtfertigt ist.

Macht selbst der allseits beliebte Mieterverein....

XtraDry  30.09.2011, 15:48
@guterwolf

Wie @bankchef richtig schreibt kann man das, es hat nur absolut keine Relevanz...