Keine nebenkostenabrechnung - Grund für Mieter zur fristlosen Kündigung?
Hallöchen!
Wenn man als Mieter nach dem 31.12.2010 noch keine nebenkostenabrechnung vorgelegt bekommen hat, trotz Nachfragen, wäre das ein Grund das Mietverhältnis von Seiten des Mieters fristlos zu kündigen?
Wenn man sicher ist, dass der Mieter Geld rausbekommt, aber keine Abrechnung vorliegt, kann der Mieter dann die Miete einbehalten bis die NK-Abrechnung vorliegt?
(kurz erklärt wir wollen möglichst schnell aus de Wohnung raus, haben 3 Monate Kündigungsfrist, müssten also fur 2 Monate doppelt Miete zahlen, haben aber keine Abrechnung der NK bekommen, wer kann uns helfen, was können wir noch machen?)
Danke für eure antworten
12 Antworten
Der Vermieter ist nicht verpflichtet die NK Abrechnung zum Jahresende heraus zu schicken. Wann war denn die letzte Abrechnung gewesen? Er kann sich bis maximal 12 Monate Zeit lassen. Daher dem Vermieter unbedingt die neue Anschrift mitteilen, damit er die Möglichkeit hat Dir die NK Abrechnung zuzustellen. Und wieso musst Du 2 Mieten doppelt zahlen? Also in unserer Stadt geben die Vermieter oft schon die ersten 3 Monate Mietfreies Wohnen als Obolus damit die ihre Wohnungen vermietet bekommen. Manchmal übernehmen die neuen Vermieter sogar die Umzugskosten bis zu einem bestimmten Betrag. Also Handeln ist angesagt beim neuen Vermieter.
Stimmt nicht! Meine kommt immer im Juli und das jedes Jahr!
Nein das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung oder Kürzung der Grundmiete.
Also, warte den Ablauf der Abrechnungsfrist ab. Dann mahnst du den Vermieter ab und stellst eine Frist von 4 Wochen. Hat er dann noch immer nicht abgerechnet, darfst du ab übernächstem Monat über die monatlichen Vorauszahlungen der Betriebskosten das Zurückbehaltungsrecht ausüben. (Diesen Sachverhalt musst du natürlich nachweisbar dem Vermieter zur Kenntnis geben). Das solang, bis er abrechnet. Danach wäre der Zurückbehalt nachzuzahlen. Nun gibt es ja rein logisch durch den Kündigungstermin eine Befristung für die Möglichkeit der Zurückbehaltung. Hier greift dann die gesetzliche Möglichkeit, dass du nach erneuter Fristsetzung die Vorauszahlungen aller noch nicht abgerechneten Abrechnungszeiträume zurückfordern kannst. Allerdings greift bei beiden Varianten die dreijährige Verjährungsfrist binnen derer zu handeln ist. Eine von dir angedachte fristlose Kündigung wegen Nichtabrechnung wäre widerrechtlich und damit unwirksam. Fristlose Kündigungen müssen bekanntlich begründet werden, auch vom Mieter.
Dann kann er lediglich die NK für den Februar 2011 einbehalten. Die restlichen 11 Monate NK für 2009 kann er zurückfordern (bis der VM die Abrechnung 2009 vorlegt).
Du kannst immer deine Mietwohnung kündigen und du brauchst auch keinen Nachmieter. Dieses Gesetz exestiert nicht mehr.
"...du brauchst auch keinen Nachmieter. Dieses Gesetz exestiert nicht mehr." Ein solches "Gesetz" hat nie existiert.
"Du kannst immer deine Mietwohnung kündigen..." Ja natürlich. Im Normalfall mit der gesetzl. Frist von 3 Monaten.
Hallo, also eine fehlende Nebenkostenabrechnung berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.Die Miete kannst du deshalb auch nicht einbehalten, weil du ja nicht weißt, wie hoch der Betrag ist, den du evtl. rausbekommst.So wie ich das jetzt beurteilen kann, werdet ihr wohl die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müssen. Bei einem Mieterverein, kann man für wenig Geld eine Rechtsverbindliche Auskunft bekommen. Vielleicht solltest du das in Erwägung ziehen.
diede abrechnung kommt immer im anfang des neuen jahres.