Kündigung wegen Gewerkschaftsbeitritt
Darf mein Arbeitgeber mir fristlos kündigen, falls ich einer Gewerkschaft beitrete?
7 Antworten
Dies wäre Diskriminierung und könnte dem Arbeitgeber teuer zu stehen kommen, wenn er aufgrund einer Gewerkschaftsmitgliedschaft kündigt.
Wenn er dies dennoch täte, so würde ich ihn wg. Diskrimmierung über einen Anwalt aus meiner Rechtsschutzversicherung anzeigen und gegen die Kündigung mit der Gewerkschaft vorgehen.
Hier hätte dann der Arbeitsgeber mit 2 Fällen zu tun und hätte doppelte Kosten -so billig würde er bei mir nicht davon kommen dann.
Ein Gewerkschaftsbeitritt ist kein Grund zur fristlosen Kündigung auch nicht zur fristgerechten. Nicht mal eine Abmahnung ist drin. Außerdem, warum sollte Dein AG von einem Beitritt erfahren? Das brauchst Du ihm nicht auf die Nase zu binden. Die Gewerkschaftsbeiträge gehen ja nicht in Deine Abrechnung ein. Da wird direkt von Deinem Konto abgezogen. Der AG erfährt nichts
Nein das darf er nicht und wenn er es trotzdem tut kanst du vor Gericht gehen und da schaut er alt aus.
Nein, darf er nicht, es wird auch kein Arbeitgeber so doof sein und offen sagen dass er einen deswegen kündigt. Es ist aber wie so oft: Wenn ein Arbeitgeber jemanden loswerden will, dann wird er ihn los...
nein, darf er nicht! brauchst es ihm auch nicht sagen!