Mieter wird gewalttätig gegenüber Vermieter?
Hallo Zusammen,
da unser Mieter (2 Familienhaus) die Nachtruhe nicht eingehalten hat, wollten mein Vater und ich konfrontieren die Musik leiser zu drehen.
Leider ist dies in einer Rangelei mit Faustschlägen eskaliert.
Gerne würden wir den Mieter nun fristlos Kündigen.
Ist hierzu ein Nachweis der Polizei notwendig?
Kann diese fristlose Kündigung frei verfasst werden? (Zeit die Wohnung zu verlassen sollten maximal 2 Wochen sein)
vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Ihr solltet zu einem Anwalt für Mietrecht gehen und ihm das überlassen. Ihr scheint euch sehr unsicher zu sein, wie man richtig vorgeht und wie man eine Kündigung richtig schreibt. Außerdem ist, auch aufgrund deiner anderen Frage, zu erwarten, dass der Mieter nicht freiwillig geht und Räumungsklage bei gericht eingeleitet werden muss. Ja, ein Anwalt kostet Geld, aber den Mieter in der Wohnung zu lassen ist ja auch keine Lösung.
Habe gerade gelesen, dass der Mieter schon zum 30.06. gekündigt wurde. Lass es dabei und gut ist. Fristlos kündigen erfordert gewisse Voraussetzungen, kosten in deinem Fall da schon gekündigt wurde, nur unnötig Zeit und Nerven.
Auf jeden Fall sollte der Vorgang polizeilich aufgenommen werden (um später einen Nachweis zu haben wenn sich der Mieter später gegen die Kündigung wehrt).
1-2 Wochen sollten dem Mieter Zeit gegeben werden um die Wohnung zu verlassen. Dein Vater sollte sich im Zweifelsfall anwaltlich beraten lassen, damit er nichts falsch macht. Kann sonst teuer werden wenn die Kündigung doch nicht berechtigt ist und der Mieter dagegen klagt.
Wenn der Mieter die Wohnung trotz Kündigung nicht verlässt, muss der nicht gegen die Kündigung klagen. Der Vermieter muss Räumungsklage einreichen. Hier kann der Mieter kontern und erklären, dass die Kündigung unwirksam sei - Der Richter am AG entscheidet durch Urteil.
Eskaliert... das klingt nicht, als ob die "Rangelei" nur von einer Seite ausgegangen wäre.
Beim nächsten mal gleich die Polizei holen wenns wieder zu laut wird.
"Human" ?
Was genau versteht dein Vater unter Human?
Für mich liest es sich nach gegenseitiger Eskalation, dann würde ich erst einmal die Bälle flach halten und nicht nur auf den anderen zeigen.
Natürlich geht man schon gereizt in die Auseinandersetzung, wenn der Mieter die Nachtruhe stört.
Ich will es hier nicht schön reden... mein Vater wurde vom Mieter angegriffen. Dieser hat den ersten Schlag geworfen.
Ich bin dann dazu zwischenrein bis das ganze Aufgehört hat.
Hoffentlich hast du die Notwehrregeln nicht überschritten, dann wäre mit einer Klage wegen Körperverletzung durch den Mieter gegen dich zu rechnen.
Ist hierzu ein Nachweis der Polizei notwendig?
Besser ist das.
Dann sollte man einen Anwalt beauftragen der sich sich um die Räumung/Kündigung kümmert.
War mein Vorschlag... mein Vater wollte das ganze leider Human und ohne die Freundlichen regeln