Fristlose Kündigung wegen nachbarns Mobbing?

13 Antworten

Für das Verhalten eines Mieters ist der Vermieter nicht verantwortlich. Gegenüber deinem Vermieter hast du da keinen Anspruch.

Alena1976 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 15:39

danke

Die Frage ist, ob ich in dieser Sitution die Wohnung fristlos kündigen darf, oder muss trozden 3 monatliche Frist einhalten?

Nein, das wird wohl nicht ausreichend sein.

Dem Vermieter ist die Situation im Haus bekannt, auf seine Aufforderung führen wir auch Tagebuch. 

Das mit dem Tagebuch schön und gut aber dem Vermieter muss man den Mangel per Einwurfeinschreiben melden und unter genauer Fristsetzung auffordern etwas zu unternehmen.

Hier ein Link und unter der Überschrift "Praktische Überlegungen" den Absatz genau durchlesen.

http://www.mietminderung.org/mietminderung-mobbing-durch-nachbarn-oder-vermieter/

LG

johnnymcmuff

Was hat der VM, aber insbesodere seine euch zur vertraglichen Tauglichkeit überlassene Mietwohnung mit euren vermeindlich mobbenden Nachbarn zu tun? Und seit wann gilt bei Verträgen das Lustprinzip?

Die Frage ist eher, warum man sich gegen die Übergriffe des Nachbarn nicht wehren kann: Anzeige, Unterlassungsverfügung, Annäherungsverbot, Kontaktverbot, ...

Eben, genau deshalb liegen kein Gründe einer vorfristigen oder gar fristlosen Kündigung eures Wohnraummietvertrages vor :-O

Sofern man sich, etwa durch vom VM akzeptierte Nachmieter, nicht auf eine vorfristige Aufhebung seines Mietvertrages einigen könnte, bliebe demnach nur die fristwahrende Kündigung zum nächtsmöglichen Termin; ohne einen dem entgegenstehenden Kündigungsverzicht wäre das der 30.11.2016.

Ausziehen kann man hingegen jederzeit, wenn man bis zur Beendigung seines MV Ende November weiterhin seine Pflichten erfüllt: Miete, Betriebskosten(voraus)zahlung, Treppenhausreinigung, Hofdienst, ...

G imager761

Dein Vermieter kann nichts dafür, dass deine Familie belästigt wird, also vermutlich ist das kein Grund für ihn. Mobbing ist aber eine Straftat und wenn du das belegen kannst (was ja durch Tagebuch und Zeugen der Fall ist), dann solltest du sie anzeigen.

Mit einem richtigen Schuss vor den Bug werdet ihr vielleicht noch Freundinnen? Auf jeden Fall wird das aufhören, denn Mobbing ist kein Kavaliersdelikt und die Strafe kann empfindlich ausfallen.

Alena1976 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 15:39

danke. bei der polizei ist die frau bekannt. ich bin nicht die erste, die sie aus dem haus rausjagt, das habe ich leider erst nach dem ich eingezogen bin erfahren.

Hallo, das klingt ja furchtbar! Ich würde das auch erstmal mit dem Vermieter besprechen, dem sind die Verhältnisse schließlich bekannt! Würdest du den wohnen bleiben wenn diese Irre ausziehen muss? Dann könntest du so argumentieren was ihm lieber wäre, ein leeres Haus wo nur eine Irre wohnt oder ein ruhiges familiäres Haus? Ansonsten würde ich nichts ohne Anwalt kündigen, denn so lange nicht entschieden ist das es sich hier um einen Härtefall handelt kannst du nicht ohne Kündigungsfrist ausziehen.

Alena1976 
Beitragsersteller
 24.08.2016, 15:37

sie wird nicht ausziehen. ich habe mit dem vermieter drüber geredet, er ist rechtlichgesehen nicht in der lage sie zu kündigen.

also werde ich ausziehen.

die frage was bloß ob mit oder ohne kündigungsfrist.

TrudiMeier  24.08.2016, 15:42
@Alena1976

Natürlich ist er in der Lage ihr zu kündigen. Dafür muss er sie erstmal abmahnen. Aber Störung des Hausfriedens ist durchaus ein Kündigungsgrund.

JennaPolly  24.08.2016, 15:55
@TrudiMeier

Ja da hat Trudi recht, wenn der Vermieter nachweislich nichts unternimmt ist es nämlich doch ein Härtefall, ihr müsst aber vorher schon Anzeige wegen Belästigung oÄ. erstattet haben, es reicht nicht aus Tagebuch geführt zu haben. Zum Mindest. Nicht wenn es um eine fristlose Kündigung  geht.

JennaPolly  24.08.2016, 16:01
@JennaPolly

Setz dem Vermieter eine Frist bis sann er etwas gegen diese Person unternehmen soll, drohe mit der fristlosen Kündigung wenn er bis dahin wieder nichts unternommen hat, hast du deinen Härtefall und kannst Fristlos kündigen. Die Frist sollte aber mindestens 14 Tage beinhalten.

Gerhart  24.08.2016, 16:13
@JennaPolly

Nun nimm mal schnell den Floh aus dem Ohr von wegen "fristlose Kündigung" - das hier ist mit Sicherheit kein Härtefall, denn unter welchen Umständen ein Mieter oder Vermieter fristlos rechtswirksam kündigen kann, wird vom BGB in diesem Fall nicht gedeckt.

JennaPolly  24.08.2016, 18:24
@Gerhart

Hier geht es aber um Mobbing, Belästigung und die Frau ist Polizei-bekannt!! Und Sie kann es begründen! Jeder Bürger hat das Recht seine Familie zu beschützen! Frag im Zweifelsfall einen Anwalt, der wird dir das gleiche erzählen! Frist setzen! Dein Leben und das deiner Kinder ist durch diese Frau schließlich erheblich beeinträchtigt!! Boar könnt mich gerade so richtig hochfahren!! Soll ich mal mit deinem Vermieter reden? 😉

Alena1976 
Beitragsersteller
 04.12.2016, 16:18
@JennaPolly

danke dir! ich hab scho gekündigt...bin ausgezogen aus dem misthaus....und vor dem Umzug hat die Polizei bei uns noch mal vorbeischauen müssen.