Fristlose Kündigung aufgrund einer Doppelvermietung?

5 Antworten

Laut unserem Mietvertrag ist dies, wenn überhaupt, nur mit unserem Einverständnis erlaubt.

Auch ohne diese Klausel hat eine Vermieter in den von euch gemieteten Räumen ohne euer Wissen und eure Zustimmung nichts verloren.

So wie du das schilderst, ist das m. E. Hausfriedensbruch und somit strafbar, wenn ihr es anzeigt.

Ob das für eine fristlose Kündigung ein hinreichender Grund ist, will ich nicht beurteilen, das solltet ihr mit einem Anwalt besprechen. Aber das Vertrauensverhältnis ist auf jeden Fall dahin...

Wenn ihr den Raum gemietet habt, darf der Vermieter diesen doch nicht noch einmal vermieten. wenn euer Vertrag älter ist, müsst ihr das nicht hinnehmen. Widersprecht der unberechtigten Nutzung, verweigert dem Andernen den Zutritt und tauscht notfalls das Schloss aus. Warum solltet ihr kündigen ? Oder wollt ihr raus ?

SamuelDing 
Beitragsersteller
 23.03.2015, 12:12

Wir würden die Gelegenheit nutzen und aufgrund dessen aus dem Mietvertrag austreten, also ja.

Unser Vermieter hat nun einen anderen Gewerbetreibenden gestattet, den Raum in der nicht von uns besetzten Zeit für seine Zwecke zu nutzen. 

Das darf er nicht, er hat also eigemächtig gehandelt.

Unter kurzer Fristsetzung auffordern, dass die Sachen entfernt werden und auf seine Kosten eingelagert werden, wenn die Sachen nicht entfernt werden.

Wir überlegen nun eine fristlose Kündigung auszusprechen.Wie ist da der Stand der rechtlichen Lage?

Mietminderung ist auf jeden Fall drin, ob das ausreicht für eine frsitlose Kündigung, das würde ich einen Anwalt fragen.

MfG

Johnny

Ohne eure Einwilligung und ohne eine Klausel im Vertrag der dieses Regelt, darf der Vermieter weder selbst noch dritten gegenüber Zugang zu eurer Mietsache zulassen. Das ist Hausfriedensbruch ggf Einbruch und kann eurerseits Angezeigt werden. Eine fristlose Kündigung sollte möglich sein, allerdings würde ich das eher mit einem Anwalt besprechen.

"Laut unserem Mietvertrag ist dies, wenn überhaupt, nur mit unserem Einverständnis erlaubt."

Verträge sind einzuhalten. Wenn das so in Eurem Vertrag geregelt ist, dann seid ihr völlig im Recht. Natürlich könnt ihr kündigen. Ich sehe da keine rechtlichen Probleme. Das alleinige Nutzungsrecht liegt bei Euch. Das soll nun eingeschränkt werden. Es ist egal, ob ihr den Raum jeden Tag oder nur einmal im Jahr nutzt. Auch eine unzulässige Klausel im Vertrag ist da überhaupt nicht zu erkennen, die zu einer Unwirksamkeit führen würde. 

Falls ihr nicht kündigen wollt, könnt ihr jeder nicht erwünschten Person sogar jegliches Betreten des Raumes untersagen. Das Hausrecht liegt bei Euch.

Wenn der VM einen Vertrag mit einem Dritten abschließt und dieser die Miet/Pachtsache nicht nutzen kann, dann ist das nicht Euer Problem. Das muss der VM dann mit dieser dritten Person klären.