Fristlose Kündigung da Vermieter Schlüssel meiner Wohnung besitzt ohne mein Einverständnis?
Tach zusammen mein Vermieter ist vor ein paar Tagen einfach in meine Wohnung rein während ich geschlafen hatte da er einen Termin mit dem Stromableser vereinbart hatte und nun den Strom ablesen wollte. War sehr überrascht da ich noch nicht mal wusste das er einen Schlüssel von meiner Wohnung besitzt wohne 2 Jahre schon in der Wohnung. Jetzt möchte ich gerne fristlos kündigen da ich dass als einen großen Vertrauensbruch empfinde und nicht weiss ob der schon öfters in meiner Wohnung war. Kann ich das so einfach und wie schnell muss ich den ausziehen da es ja auch ein paar Tage braucht was neues zu finden. Würde mich über hilfreiche antworten freuen.
9 Antworten
Fristlos heißt Fristlos. Also KEINE Zeit was neues zu finde. Ich würde den Ball mal flach halten. Sprich Deinen Vermieter darauf an und sag ihm das der nicht berechtigt ist er Wohnungsschlüssel zu besitzen. Bitte ihn den Schlüssel sofort auszuhändigen. Falls es das nicht macht bau ein neues Schloss ein. Sollte er das verbieten und den Schlüssel nicht raus geben geh zum Anwalt.
Ein Vermieter darf ohne Zustimmung durch den Mieter keinen Schlüssel für die Mietsache haben.
Dass er einen Schlüssel hat, ist, falls du ihm den nicht überlassen hast, sowieso unrechtmäßig und sein Eindringen ein unrechtmäßiges Betreten der WOhnung, ein Hausfriedensbruch. Da ist auch vor dem Auszug nach einer nun gerechtfertigten fristlosen Kündigung durch eine Anzeige noch ein Eindruck hinterlassbar, falls man auch Beweise hat.
Die Kündigung muss zeitlich mit dem Hausfriedensbruch und dem Eindringen in deine Privaträume zusammenhängen.
Der V. hat Hausfriedensbruch begangen, das ist eine Straftat. Dafür kannst du ihn Anzeigen und außerdem fristlos den Mietvertrag kündigen.
Nein, das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Aber du kannst jederzeit einen neuen Schließzylinder einbauen und brauchst deinen Vermieter darüber nicht zu informieren. (Den alten Schließzylinder nicht wegwerfen, sondern bei Auszug wieder einbauen.) Für eine fristlose Kündigung reicht dieser Umstand nicht aus.
Nein, das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung
Doch ist es, die Rechtslage ist eindeutig. Es liegt Hausfriedensbruch vor, das ist sogar eine Straftat und kann als solche auch angezeigt und geahndet werden.
Gegen ungebetene Besucher baut man einen eigenen Zylinder ein - woher willst du wohl wissen, wer von den Vormietern, Nachbarn, Besuchern, Ex-Freunden oder Handwerkern noch alles Schlüsselkopien zu deiner Wohnung hat?
Der Vermieter wird sagen, du wärst stillschweigend mit dem Betreten der Wohnung einverstanden gewesen, da ihm ein Schlüssel überlassen wurde oder garnicht alle herausverlangt oder nachgefragt wurden.
Hausfriedensbruch ist eine Vorsatzstraftat, heißt: man muss dem Vermieter zweifelsfrei nachweisen, dass er wusste, dass er gegen den Willen des Mieters handelt. Hat man ihn nicht vorher beim unerlaubten Betreten ertappt und sich das künftig verbeten, wird der Vermieter eine ausgesprochenes Verbot natürlich nach Kräften abstreiten!
Den Kommentaren, dass dies eines fristlose Kündigung rechtfertigt, vermag ich mich daher nicht anzuschliessen: Denn dafür müsste "unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses" unzumutbar sein.
Es wäre IMHO aber zumutbar, eine Kündigunsgfrist abzuwarten, zumal durch Vorlegen einer Sperrkette oder einen eigenen Zylinder ohne Schlüsselkopie an den Vermieter sich dieser Vorfall vermeiden liesse und eine unmissverständliches Betretungsverbot leicht eingehalten werden könnte.
Inwiefern man den gefühlten Vertrauensbruch zum Anlass von Verhandlungen zu einem vorfristigen, übereinstimmenden Aufhebungsvertrag hernähme, bliebe dem Verhandlungsgeschick überlassen.
Bei einer frsitlosen Kündigung und Mietahlungseinstellung dürfter man sich vmtl. vor dem (Mahn-)Gericht wiedersehen mit unabwägbarem Ausgang :-(
G imager761
Der Vermieter wird sagen, du wärst stillschweigend mit dem Betreten der Wohnung einverstanden gewesen, da ihm ein Schlüssel überlassen wurde oder gar nicht alle herausverlangt oder nachgefragt wurden.
Wie kommst du immer wieder zu solch rechtsirrigen Behauptungen? Das erschließt sich mir nicht.
Die Rechtslage ist doch eindeutig.