Vermieter will Räumungskosten auf Mieter umlegen?

6 Antworten

Das sagt der Mieterschutzbund:

Vermieter dürfen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung Sperrmüllkosten auf die Mieter des Hauses aufteilen. 

...

... nämlich immer dann, wenn Mieter unberechtigten Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellten.

 

justlooosit 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 14:10

Ist dieser Raum denn eine Gemeinschaftsfläche? Das ist ein abgeschlossener Dachbodenspeicher

beangato  23.07.2018, 14:19
@justlooosit

Du meinst eine Bodenkammer?

Das frage mal beim Mieterschutzbund nach.

Drohen/ankündigen darf er - umsetzen nicht, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für eine einmalige Beräumung ist keine Umlage auf alle Mieter, bzw. auf die Betriebskosten möglich.

Hat es in der Vergangenheit allerdings schon mal einen ähnlichen Sachverhalt gegeben, kann von einer Regelmäßigkeit ausgegangen werden. In dem Fall wäre es rechtens, dass alle Mieter diese Kosten tragen.

Es gibt im Dachgeschoß also mehrere Räume. Je Wohnung ein Raum oder sind die Räume immer irgendwelchen Wohnungen zugeordnet?

Wenn es sich also bei dem DG-Raum um einen Raum handelt, der zu Deiner Wohnung gehört, was so natürlich auch im Mietvertrag stehen müßte, wäre es natürlich schon Deine Sache gewesen, im Rahmen der Wohnungsübernahme, auch diesen Raum gemeinsam mit dem Vermieter zu prüfen. Ebenso, wie er diesen Raum auch vom Vormieter hätte übernehmen müssen.

Hätte er das gemacht, wüßte er, was in dem Raum damals vielleicht schon war. Hat er keine Übernahme des DG-Raums vom Vormieter gemacht, kann er gut davon ausgehen, dass der "Partyraum" von Dir eingerichtet wurde.

Sind aber alle Belege und Indizien so, dass Du tatsächlich keine Ahnung haben konntest, dass es dort einen Raum für Dich gibt und Du nur vom Vormieter einen Schlüssel für irgendwas bekommen hast, was aber von Dir nicht gemietet wurde, bist Du wohl aus dem Schneider.

Eine Sippenhaft aller Mieter für das Ausräumen eines solchen, wohl von einem irgendwann zweckentfremdeten Raums kann es nicht geben.

justlooosit 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 14:45

Nein da oben ist eine Art Speicher, das ist ein einziger Raum der soweit ich weiß niemandem zugeordnet ist und auch niemand nutzen sollte. Warum ich einen Schlüssel für diesen habe weiß ich selber nicht, bis vor kurzem wusst ich ja nichtmal von der Existenz dieses Raumes. Sind denn alle Mieter irgendwie für so einen Raum verantwortlich? Müssen wir für die Entsorgung der Sachen zahlen, wenn kein verantwortlicher gefunden werden kann? "beangato" meint ja die Entsorgung aus Gemeinschaftsflächen kann auf die Mieter umgelegt werden. Wäre das eine Gemeinschaftsfläche, wenn ich laut Mieter gar kein recht habe diesen Raum zu nutzen?

bwhoch2  23.07.2018, 15:02
@justlooosit
Sind denn alle Mieter irgendwie für so einen Raum verantwortlich?

Wenn kein Raum mitvermietet wurde oder die Nutzungsmöglichkeit nicht im Mietvertrag vereinbart wurde, hat von den Mietern da oben überhaupt niemand was zu suchen.

Müssen wir für die Entsorgung der Sachen zahlen, wenn kein verantwortlicher gefunden werden kann?

Keinesfalls! Allenfalls, die Mieter, denen irgendwie die Nutzung des Raumes gestattet wurde.

Man kann es in etwa vergleichen mit Gemeinschaftsräumen im Keller, wie Flur oder gemeinsame Waschküche. Hier kann auch mal Entsorgung und Reinigung erforderlich sein, die dann auch umgelegt werden kann. Nicht jedoch, wenn die Nutzung eines Raumes gar nicht durch die Mieter möglich ist.

justlooosit 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 15:40
@bwhoch2

Ok vielen Dank!

Wenn niemand konkret benannt werden kann, der diese Nutzuzngsänderung zu verantworten hat, hat der Eigentümer Pech gehabt. Solche Kosten kann er nicht einfach auf die Allgemeinheit umverteilen.

Er hatte ja selbst die Möglichkeit, so etwas durch regelmäßige Kontrollen zu verhindern.