Enkel zieht als Untermieter zu Großmutter. Großmutter zieht ins Heim. Fristlose Kündigung durch Vermieter möglich?

3 Antworten

Es gibt nur einen Vermieter, die Genossenschaft, die der Untervermietung zugestimmt hat. Dieser Vermieter kann nur der Großmutter kündigen, wenn ein schwerwiegender Grund vorhanden ist, den ich hier bisher nicht sehen kann. Der Untermieter nutzt im Rahmen seines MV die Räume wie Küche, Bad, Flur der Wohnung. Daher ist der Vermieter auf Vermutungen angewiesen, wenn er den MV kündigen will. 

Die Umsiedlung in ein Heim ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung. Der Enkel hat als Untermieter aber auch kein Anbrecht auf diese Wohnung erworben. Er kann sich mit dem Vermieter nur auf einen neuen Mietvertrag einigen. Kommt der nicht zustande, muss die Wohnung fristgerecht geräumt werden.

Gerhart  15.06.2015, 23:03

.... falls eine Kündigung vorliegt.

Laut Vermieter kann bei Nutzung von mehr als dem untervermieteten Raum eine fristlose Kündigung auch für den Hauptmieter drohen.

Richtig: Diese Regelung entspricht der Rechtsvorschrift des § 540 BGB, unberechtigte Gebrauchsüberlassung Dritter.

Nach Lesart der Genosschenschaft hat sich deine Oma arglistig Genehmigung des Untermietvertrags eines Zimmers mit gesetzl. Zustimmungspflicht des Vermieters i. S. d.  § 553 BGB erschlichen, obwohl bei Antrag absehbar war, dass sie tatsächlich zeitnah die gesamte Wohnung untervermieten würde :-(

Nach § 540 BGB hat(te) sie den Anspruch gerade nicht, "den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten"  und der Vermieter kann dies verweigern und sie auffordern, dich unverzüglich zum Auszug aufzufordern und widrigenfalls fristlos kündigen.

Zwar konnte die Hauptmieterin bei vorübergehender (!) Kurzzeitpfleg noch widerstreitend vortragen, an ihrem Untermietverhältnis mit dir habe sich nichts geändert, da sie in die Wohnung als Miterin zurückkehrt, dies scheitert aber nun, da sie als Bewohnerin eines Heims aller Erwartung nach dauerhaft dort verbleibt und nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehrt :-(

Dann bleibt deiner Großmutter als Hauptmieterin aber nur, ihr Mietverhältnis (außerordentlich) mit gesetzlicher Frist zu kündigen :-(

Mit Beendigung ihres Hauptmietvertrages erlischt dann aber ebengleich dein Untermietvertrag :-O



G imager761