Französisches Mietrecht - Mieten vom Mieter
Hallo!
Ich habe die Möglichkeit von einer französischen Studentin ihr Appartment in Paris zu mieten. Das Angebot ist echt, ich habe mir das Zimmer auch schon angesehen usw. allerdings bin ich mir nicht 100% sicher ob das legal ist.
Alles was sie möchte ist eine geringe Kaution, und eine recht hohe Miete für das Zimmer, dabei gibt es aber keinen Mietvertrag, und sie meinte ich sollte das Briefkastenschildchen nicht ändern, und wenn jemand wegen dem Wasserzähler kommt oder so sollte ich besser angeben ich sei ihre Cousine. Außerdem hat sie einmal zugegeben, dass sie die einnahmen nicht "rechtfertigen" möchte.
Es handelt sich dabei um ein Zimmer, in dem ich allein Wohnen würde. Kein WG Zimmer.
Kennt sich jemand damit aus und kann mich ggf. zu den richtigen Paragraphen leiten?
Danke!
6 Antworten
Das ist eindeutig illegale Untervermietung. Ohne Mietvertrag würde ich da in keinem Fall einziehen. Was ist wenn mal eingebrochen wird oder eine Durchsuchung kommt? Du hast gar keine Rechte und zudem kommen noch jede Menge fragen auf! Außerdem will ich nicht wissen, was passiert, wenn dir mal amtliche Briefe zugeschickt werden sollen und du keinen offiziellen Wohnsitz hast, aber dich mehr als 3 Monate im Ausland aufhältst... ich würde dir dringend davon abraten und lieber eine Wohnung suchen, wo du offiziell wohnen darfst. Auf WG-gesucht.de gibt es auch Leute, die ein Zimmer in Frankreich anbieten, die Mieten da sind auch wesentlich tragfähiger als eine eigene Wohnung in Frankreich bezahlen zu müssen.
Ich wollte auch nicht sagen, dass sie dich aus Frankreich rausschmeißen oder einbuchten, aber Leute die unangenehme Fragen stellen, könnten schon kommen und, wenn deine Vermieterin nicht zu dir steht und du keinen Untermietvertrag hast, wird sie dich vielleicht schneller aus der Wohnung haben wollen als dir lieb ist.
Hier findest du ein paar Informationen:http://www.souslouer.com/index.php?option=com_content&task=view&id=2&Itemid=8 . Das Stichwort für mehr Informationen ist "sous-location", also Untermiete zu Deutsch.
Wenn man das fair betrachtet will der Mieter ja eine "Bleibe" für xx € . Nun zweifelt der Mieter die Rechtmäßigkeit des oder der Vermieterin ( Hauptmieter ) der Vermietung an. Dann sollte man die Wohnung nicht mieten. Suchen Sie etwas günstiger?
Möglicherweise begeht die Vermieterin ( Hauptmieter) hier Steuerverkürzung am französischen Staat? Das ist alleinige Sache und Verantwortung des Vermieters. ( Hauptmieter ) , der Untermieter wie er sich auch nennt sollte den Ball mal flach halten. Mietet er / sie die Wohnung mit diesem Hintergrund ist es sicherlich auch nach französischem Steuerrecht ( Mittäterschaft ) strafbar.
Spezialisten für französchies Recht wirst Du in einem deutschen Forum wohl nur wenige finden. Die Gesamtumstände der "Vermietung" aber sind so verdächtig, dass ich an Deiner Stelle davon Abstand nehmen würde. Es handelt sich zumindest um unerlaubte Untervermietung. Du kannst von heute auf morgen aus der Wohnung fliegen. Und im übrigen: Wenn das nach französischem Recht Beihilfe zur Steuerhinterziehung sein sollte, lernst Du auch noch die französische Justiz persönlich kennen, vielleicht sogar ein französisches Gefängnis. Dann mal gute Erholung!
Ist untervermieten ohne Erlaubnis, und du ohne einem Recht, sie kann die auf die Straße setzen wann sie möchte und wenn es Rauskommt das sie ein Mieter hat leistet sie dir Gesellschaft. Die Liebe Dame braucht Geld und such ein Dummer.
En location vide:
La location vide, c'est-à-dire non meublée, est encadrée par une loi qui en fixe les règles. Elle interdit expressément la sous-location (article 8 de la loi du 6 juillet 1989). Cette règle est rappelée dans les contrats types réservés à ce type de location. C'est le cas des contrats édités par nos soins. Le locataire s'engage donc à respecter les termes de la loi et du contrat dès qu'il le signe.
En location meublée:
En revanche, la location meublée ne dispose pas d'un cadre juridique aussi complet. Les dispositions légales qui lui sont spécifiques ne précisent rien quant à la sous-location, et le Code civil auquel on se réfère pour le cadre général du contrat autorise la sous-location, mais laisse la liberté au bailleur de l'interdire dans le contrat de location.
Or la location repose sur une relation « intuitu personae », le propriétaire s'accordant avec une personne bien déterminée qu'est son locataire. C'est à lui qu'il a loué son logement. Pour éviter au propriétaire d'avoir la surprise de se retrouver avec un nouvel occupant dans son logement sans son agrément, la sous-location est systématiquement interdite dans les modèles types de contrat de location meublée. C'est le cas des contrats édités par nos soins.
La sous-location : autorisée ou pas ? - Sous-location et autorisation ...
Das dürfte auch nachfranzösischem Recht unerlaubte Wohnraum-Überlassung sein. Da wäre ich, obwohl ich das Mietrecht von dort nicht kenne, sehr vorsichtig.
Na ja, als EU Bürger hat man in Frankreich schon noch Rechte, und amtliche Briefe würde ich auch noch empfangen.
Kennst du eine Webseite oder soetwas, wo ich das genauer nachlesen kann? Ich finde lediglich einen Artikel vom Stern und eine PDF broschüre von eu-verbraucher .de , dass ist mir aber alles zu ungenau.