Teilmietvertrag -für immer Miete zahlen?
Hallo, habe im Wintersemester ein Zimmer in Würzburg gesucht als Studentin. Es war eine Katastrophe - nur Absagen. Dann habe ich doch noch ein Zimmer in einer Zweizimmerwohnung bekommen. Musste mich damals als Teilmieterin eintragen. Mein Vormieter bekam von mir die Kaution und ich im Gegenzug den Schlüssel. Er wurde als Teilmieter ausgetragen und ich eingetragen. Nun habe ich ziemlich schnell eine Zusage in einem Studentenwohnheim bekommen und könnte sofort aus dem Zimmer raus. Würde bei den Vermietern den Teilmietvertrag kündigen und 3 Monate weiterzahlen, aber meine Mitbewohnerin sagt, wenn ich keinen Nachmieter finde, müsste ich unendlich die Miete zahlen. Bin nun auf der Suche, aber im Sommersemster ist ein Überangebot an Wohnungen. Bin verzweifelt. Gibt es jemandem, dem es ähnlich ergangen ist? Falls ich niemanden finde könnte es passieren, dass ich die Wohnung lebenslang am Hals habe?
10 Antworten
Was bitte soll ein Teilmietvertrag sein?
Ist der Mietvertrag über die gesamte Wohnung geändert worden?
Sprich eine Person (Dein Vormieter) aus dem Vertrag entlassen oder aus dem Vertrag gestrichen und Du dafür aufgenommen?
Wenn ja, ist das auch vom Vermieter "abgesegnet" (unterschrieben)?
Wenn, ist das schlicht unwirksam.
Danke für Deine Antwort. Vor mir wohnte ein junger Student in meinem jetzigen Zimmer. Er ist aus dem Mietvertrag mit Zustimmung des Vermieters ausgezogen und ich habe den neuen Mietvertrag an seiner Stelle unterschrieben. so bin ich mit meiner Mitbewohnerin beide Mieter. Der Vermieter hat unterschrieben.
Gemeinsame Mietverträge (hier handelt es sich um Einen) müssen gemeinsam gekündigt werden oder man macht gemeinsam mit den anderen Mieter und Vermieter einen Aufhebungsvertrag.
Will ein Mieter nicht gemeinsam kündigen muss man auf Zustimmung zur Kündigung klagen.
Einzeln kündigen kann man nicht und man haftet gesamtschuldnerisch.
Was bedeutet in diesem Fall "Teilmieter". Vermutlich stehst Du jetzt im Mietvertrag als weitere Hauptmieterin. Einen solchen Mietvertrag kannst Du nicht einfach allein kündigen. Insofern hat Deine andere Hauptmieterin recht. Nur gemeinschaftlich könntet ihr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Wenn sie kein Verständnis für Deinen Auszug aufbringt, hat sie recht und sie braucht Dich auch nicht zu unterstützen.
Wenn allerdings sie irgendwann ausziehen will, geht es ihr genauso. Sie kann dann nur kündigen, wenn auch der jeweils andere Hauptmieter kündigt.
Selbst, wenn es Dir gelingt, einen Nachmieter für Dich zu finden, müssen die anderen beiden (Mitmieterin und Vermieter) dem nicht zustimmen. Es sieht deshalb gar nicht gut für Dich aus, wenn Du auch nicht Dein Leben lang an dieser Bude kleben wirst. Das ist übertrieben.
Kannst du nur mit dem Vermieter regeln, der verlangt ja Miete. Allerdings ist da ein Problem weil die Wohnung nicht im ganzen frei wird. Wenn er wieder vermieten will muss die andere wohl einverstanden sein? Bringt der Vermieter zB einen männl. Mieter wird sie nicht einverstanden sein, deshalb wird sie auch nicht einverstanden sein das du aus den Vertrag raus kommst?
Wenn die Wohnsituation für Studenten dort so prekär ist, dürfte es doch kein Problem sein, einen adäquaten Nachmieter zu finden.
Außerdem müsste ja in deinem Mietvertrag eine Kündigungsfrist stehen. wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, gilt die gesetzliche Frist.