Wie viel darf man von der Kaution abziehen?
Hallo ich war fast 4 Jahre Mieter einer 3 Zimmer Wohnung. Hatte heute eigentlich meine Wohnungsübergabe. Dort hat meine Vermieterin bemängelt das ich nicht sauber die Fenster und den Duschrollo geputzt habe außerdem hat sie einen Mackel an der Leiste im Schlafzimmer gefunden und mir wegen den 2 Fehlern 50€ abgezogen. Am Abend ruft sie mich an und meint sie hätte kleine Dellen im Parkettboden (mir ist was runter gefallen) und Abnutzung an der Küchentür gefunden. Darf sie mir das Überhaupt berechnen oder gilt das als normale Abnutzung?
5 Antworten
Bist du in eine renovierte oder unrenovierte Wohnung eingezogen ? Besteht ein Übergabeprotokoll ? Sonst kann man keine detaillierte Antwort geben.
Ansonsten : eine Fußbodenleiste kriegst du im Baumarkt für´n 10 €, die Dellen im Parkett kann man mit Holzkitt ausbessern. Geht in Eigenleistung und bist mit 15 - 20 € dabei.
... ansonsten?
Mir fehlt der Hinweis auf die PH, die ja solche Schäden ordnet.
eine Fußbodenleiste kriegst du im Baumarkt für´n 10 €
Sie muss aber gut zu den anderen passen und montiert werden muss sie auch.
lst das auf dem Bild wirklich Parkett oder ist es Laminat?
In jedem Fall sind die Löcher so tief, dass sie nicht ohne weiteres beseitigt werden können. Als Vermieter würde ich dem Mieter untersagen, solche Schäden selbst auszubessern.
Auch die Beschädigung der Tür läßt sich nur durch einen Fachmann ordentlich ausbessern.
Für mich sind das keine normalen Abnutzungen. Als Mieter sollte man solche Problemstellen VOR der Abnahme beheben. Dann gibts auch keine Diskussionen.
... wir dürfen bei unseren Gerichten gar nichts einfach nur so abziehen.
Zudem gibt es bestimmt eine PH, die ja auch solche Schäden ordnet.
Warum wird die nicht eingebunden?
Die abgebildeten Löcher auf den Bildern sind Schäden und keine normale Abnutzung. Gleiches gilt für die Tür.
Wenn Du insgesamt nur 50 € abgezogen bekommst, bist Du wirklich gut bedient.
Abzug für nicht geputzte Fenster und Duschrollo ist nicht erlaubt.
Schließlich frage ich mich jetzt allerdings noch, warum man den beschädigten Fußboden nicht gleich bei der Übernahme gesehen hat. Auch bei der Tür handelt es sich nicht gerade um einen verdeckten Schaden. Steht im Übergabeprotokoll darüber nichts, könntest Du dich erfolgreich gegen Schadensersatz wehren. Wenn es aber so offensichtlich ist und vielleicht schon von Dir zugegeben, dass Du Verursacherin bist, wirst Du aber wohl zurecht zur Kasse gebeten.
Abnutzung an der Küchentür müsste man nur wissen, was sie als Abnutzung definiert bzw du.
Was die 2 Dellen und die Leiste angeht, wenn sie dir das abziehen will, muss sie auch den Ersatz belegen, was bei den Dellen bedeuten würde, man müsste den gesamten Boden neu machen - das macht keiner!
Was die Fenster angeht und den Duschvorhang, das hätte sie dich nach bessern lassen können / müssen.