Mietrecht, Malern nach Auszug und Rolladenkasten?
Hallo Leute,
Bin vor 4 Monaten umgezogen. Habe nach dem Auszug die komplette Wohnung gestrichen welches meinem Vermieter nicht gefallen hat.
Habe gesagt das ich nichr Zeit habe um nochmal zu streichen worauf sie meinte dann muss sie eine Malerfirma herholen und es geht von der Kaution weg. ( hatte 910€ Kaution bezahlt).
Meinte schwerenherzens nagut weil dann ein Nachmieter gleich einziehen konnte, was aber nicht passierr ist und ich 3 Monate für leere Wohnung Miete bezahlt habe!!
Heute kam Post, angerechnet 750€ Malerarbeuten, 180€ Austausch von zwei Rolledenkästen weil Faden struppig (ist doch Bestandteil der Wohnung, Gebäude und nicht meine Sache, außerdem Verschleißteil??).
Im Mietvertrag steht übrigens folgendes. Paragraph 16 Beendigung der Mietzeit.
Die Räume sind besenrein zu hinterlassen.
Müsste ich also garnicht steeichen?? Werde noch aufgefordert Geld zu überweisen da die Kaution nicht ausreicht.
Übrigens gibt es ein Paragraphen mit Schönheitsreparaturen wo drin steht nach 5 Jahren müssen bad, wc etc nach 7 jahre die Küche gestrichen werden. Ich war 2 Jahre in der Wohnung.!
Bitte gibt mir Rat und Hilfe wie hier die Rechte sind.
Vielen Dank und Grüße!
7 Antworten
Da kann ich Dir sagen, dass Du weder die Kosten für die Maler-Firma zahlen musst, noch hättest Du streichen müssen.
Der BGH hat schon vor längerer Zeit, also vor mehr als zwei Jahren, diese sogenannten "Auszugs-Klauseln" für treuwidrig und somit ungültig erklärt. Selbst wenn Du in Deinem Vertrag drin stehen hättest, dass Du die Wohnung gestrichen übergeben müsstest, wäre diese Klausel unwirksam.
Es wäre sogar zu prüfen, ob Du nicht einen Anspruch gegen Deine ehemalige Vermieterin wegen Deiner Malerarbeiten über § 812 BGB, ungerechtfertigte Bereicherung, geltend machen kannst.
Am Besten wendest Du Dich jedoch an einen Anwalt.
Was hat dem Vermieter btr.der Malerarbeiten durch Dich nicht gefallen?Warum die Rollädenkästen ausgetauscht werden mussten weil das Zugband verschlissen war verstehe ich auch nicht wirklich,und das Band ist ein Verschleissteil und somit Vermietersache.Im Link findest Du auch Antworten betreffend Renovierung bei Auszug.
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html
weil das Zugband verschlissen war verstehe ich auch nicht wirklich,und das Band ist ein Verschleissteil und somit Vermietersache.
Rollädenkasten ist Vermietersache, Das Band kann Mietersache sein, wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt.
Wende Dich an einem Mieterverein.
Im Mietvertrag steht übrigens folgendes. Paragraph 16 Beendigung der Mietzeit. Die Räume sind besenrein zu hinterlassen. Müsste ich also garnicht steeichen??
Genau, besenrein, bedeutet, den Schmutz weg, grob gereinigt und keine Renovierungen.
180€ Austausch von zwei Rolledenkästen weil Faden struppig (ist doch Bestandteil der Wohnung, Gebäude und nicht meine Sache, außerdem Verschleißteil??).
Dieser Forderung widersprechen und unter genauer Fristsetzung auffordern, dass die Kaution ausbezahlt wird.
180€ Austausch von zwei Rolledenkästen weil Faden struppig
Da ist besonders witzig. Wegen einem "struppigen Faden" (Rollogurt) muß nicht gleich der ganze Kasten ausgetauscht werden.
Bei einem normalem Rollo kostet so ein Gurt, inkl. Gurtkasten, maximal 10 €. Der Austausch evtl. noch mal so viel pro Gurt. Gut durch eine eine Fachfirma mehr.
Zudem, wenn die Gurte wirklich übernormal abgenutzt waren, hätte Dir der Vermieter Zeit zur Nachbesserung geben müssen.
So was ist auch kein verdeckter Mangel. Wenn der Vermieter zu faul war bei der Übergabe das zu prüfen - sein Problem.
Und was ist mit den Renovierungskosten, die der Vermieter abziehen will obwohl ja nur besenrein nötig war?