Mietminderung wegen Lichtausfall im Keller, Waschlüche und Kellerflur
Hallo, da ich in meinem Keller bzw in den anderen Räumen seid Oktober kein Licht mehr hatte hab ich nach 2 maligen schriftlichen Anmahnen bei der Vermieterin, die Miete ab Januar um 10% gekürzt bis zu dem Zeitraum wo das Licht wieder funktionierte. Jetzt habe ich meine Wohnung gekündigt und die Vermieterin will nun das von mir einbehaltene Geld von der Kaution abziehen. Jetzt zu meiner Frage, darf sie dass? Und waren 10% zuviel?
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, und vielleicht einen dazugehörigen Paragraphen.
4 Antworten
Die Frage ist, ob du den Mangel der Vermieterin unter Fristsetzung und Ankündigung der 10% Mietminderung nach Ablauf der Frist gemeldet hast. Solltest du richtig gehandelt haben, und die Vermieterin hat dieser Minderung nicht widersprochen, musst du deine Vorgehensweise beweisen, denn die Vermieterin kann behaupten, dass sie keine Meldung erhalten hätte. Aber eigentlich sollte die Vermieterin dich auffordern die Mietschuld umgehend auszugleichen, die nun nach Meinung der Vermieterin entstanden ist. Dazu kann zwar die Kaution auch herhalten, aber nicht ohne deine Zustimmung, weil die Ursache der "Mietschuld" noch nicht definitiv geklärt wurde.
Um deine Frage konkret zu beantworten: Die Vermieterin darf die Kaution nicht verwenden um den Betrag der korrekten Mietminderung zu erhalten. Die 10% Minderung bezogen sich wohl auf die Gesamtmiete. Ich schätze, dass diese Kürzung in ihrer Höhe nicht gerechtfertigt ist. Ich kann dir aber auch keinen Rat geben, welcher Kürzungsanteil der richtige gewesen sei. Der relativ lange Zeitraum des Mangels von der Meldung bis zur Beseitigung wird den Richter in einem möglichen Zivilprozess auf den Gedanken bringen, dass es dir mit der Kürzung ganz gut gegangen ist. Du hättest energischer die Beseitigung des Mangels fordern müssen, beispielsweise mittels einer Instandsetzungsklage. Wie haben denn die anderen Hausbewohner reagiert?
Wenn in die Kellerräume z.B. noch natürliches Licht fällt ist überhaupt keine Mietminderung möglich.
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Keller.html
Falls aber kein natürliches Licht in den Keller usw. fällt, dürften 10% definitiv zu hoch sein. Bei einem defekten Treppenhauslicht wären es z.B. 1 %.
Ja, die Vermieterin kann die von Dir zu hoch geltend gemachte Mietminderung zurückfordern.
10% finde ich auch viel. Wenn die VM mit der Minderung nicht einverstanden gewesen wäre, hätte sie dir dies schriftlich mitteilen müssen. So bist du davon ausgegangen, dass sie einverstanden ist. Daher kann sie jetzt nichts von der Kaution abziehen, denn der Mangel war ja da.
Einige dich mit ihr auf 5% - das fände ich angemessen. Wenn nicht, bemühe deine Rechtsschutzversicherung.
hm? 10 % ist schon viel für fehlendes Kellerlicht - was es denn im Keller zappenduster oder kommt da Tageslicht rein? Hier ist mal eine Mietminderungstabelle für Kellerthemen - schau selbst: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_keller.htm
Die Kaution ist grundsätzlich nicht für fehlende Mietzahlungen zu verwenden. Sie müsste dir die Kaution also soweit auszahlen, wie sie nicht für Mängelbehebung und Betriebskostennachzahlung genutzt werden wird.
Aber was willst du machen? Sie verklagen mit ungewissem Ausgang? Wieviel ist es denn?
ja aber ich mein das war über ein halbes jahr und es war ja keine birne kaputt sodern irgenwas mit den kabeln. es war halt die ganzen wintermonate über da war abends kein tageslicht mehr im keller wenn ich von der arbeit heimgekommen bin.
wofür hab ich den eine rechtschutzversicherung in der auch Mieten mit drin ist
Ja, dann geh doch mit dem Thema zu deinem Anwalt.
ja ich habe ihr 2 briefe geschrieben einmal per einschreiben , da hab ich den beleg noch und einmal habe ich einen brief mit einem zeugen eingeworfen und ich habe gesagt das ich ab januar die miete kürze und hab sogar dann erst ab februar gekürzt und es kam nie irgend ein anruf oder ein brief das sie was dagegen unternehmen will oder nicht damit einverstanden ist