Mietrecht: Gemietete möblierte 1-Zimmer-Wohnung: Darf ich das Bett abbauen?
Brauche dringend Rat!!! Ich wohne in einer 1-Zimmer-Wohnung zur Untermiete. Das Zimmer ist möbliert. Ich habe jedoch das vorhandene Bett abgeschraubt und mein eigenes Bett aufgestellt, da ich auf meinem eigenen Bett schlafen möchte (das vorhandene Bett ist zu klein, schlechte Matratze). Das abgebaute Bett hab ich in meinem Zimmer jetzt verstaut. Ich hatte mir überlegt es einfach zum Auszug wieder aufzubauen. Es trägt ja keine Schäden davon. Mein Vermieter will nun, dass ich mein Bett wieder abbaue! Es sei nicht ausgemacht, dass ich ein eigenes Bett aufstelle. Seine Begründung: da ich zum 31.8. / 1.9. ausziehe müsste das Zimmer jetzt für Besichtigungen genau so sein, wie es dann für den nächsten Vermieter auch ist. Darüber hinaus würde mit meinem Bett das Zimmer zu klein wirken und er so das Zimmer nicht loswerden.
Er sagt, er kenne sich im Mietrecht aus und er hätte damit Recht. Das kann ich mir nicht ganz vorstellen...
Bitte dringend um Hilfe, weil ich mich bislang auf meinen gesunden Menschenverstand berufe, der mir sagt, dass ich natürlich mein eigenes Bett aufstellen kann (ich zahle 500 Euro Miete im Monat für ein kleines Zimmer), solang ich nix kaputt mache und am Ende wieder alles aufstelle, wie es ist...
13 Antworten
du darfst dein bett nutzen. möbliert heisst nur das du möbel mit vermietet bekommst aber keiner kann dich zwingen diese auch zu nutzen. besonders was das bett angeht. deine denkweise mit dem wiederaufbau zum auszugstermin ist ok und dein vermieter kann ja versuchen dich zu verklagen... letztendlich soll dich das nicht wirklich jucken was er sagt denn der auszugstermin steht ja schon fest. und das er sich wirklich mit mietrecht auskennt glaub ich an dieser stelle einfach mal nicht.
also ich denke das du da recht hast, wichtig ist, das du die gemietete sache wieder so abgibst, wie du sie erhalten hast...
und besichtigern, kann man ja sagen, das es dein bett ist, und das das andere bett kleiner ist und dann auch wieder aufgestellt ist, wenn du ausgezogen bist...
NACHTRAG VOM FRAGESTELLER
Also, ich hab mit dem Vermieter gestern nochmal gesprochen, weil ich keinen Streit möchte und habe ihn gefragt, was das Problem jetzt genau ist an meinem Bett.
Er sagt, dass mein Bett den Raum zu klein wirken lasse und das Ambiente des sonstigen Raumes (das er aufgrund seiner Möblierung geschaffen hat) verloren geht. Und aus diesen beiden Gründen (Raum wirkt zu klein + "hat kein Ambiente") würden mögliche Interessenten davon Abstand nehmen, das Zimmer zu mieten. Außerdem (und da muss ich ihm Recht geben) haben wir beim Einzug mündlich ausgemacht, dass ich mein Bett nur direkt unter dem Dachgiebel aufstellen darf. (Zur Erklärung: das Zimmer besteht im Prinzip aus einundhalb Räumen: vom Hauptraum führt eine Leiter direkt unter das Dach, dort hatten wir vereinbart könne ich mein eigenes Bett aufstellen). Da ich dort jedoch nicht stehen kann, weil es unter dem Dach zu niedrig ist und ich außerdem befürchte, dass es da oben im Sommer recht heiß wird, hab ich mein Bett dann - unverschämt wie ich bin - "trotzdem" unten aufgebaut. Auch das findet der Vermieter jetzt unverschämt.
Er wirft mir jetzt vor, ich würde dafür sorgen wollen, dass er keinen Nachmieter findet.
OH GOTT!!!!!!
Bleib schön entspannt,er kann dir garnichts.Er kann den Leuten sagen,das normalerweise ein kleineres Bett dort steht.Du könntest ihn auch ärgern und ihm sagen,das die Matratze durchgelegen ist und du davon Rückenschmerzen hast.Spielchen will er spielen,spiel mit.Alles Gute
Das Bett muss zum Auszug wieder aufgestellt werden.
Du kannst solange Dein Bett stehen lassen
Allerdings darf das Bett nicht fest mit der Wand verbunden sein.
Heisst, das Bettgestell darf nicht mit der Wand verschraubt worden sein.