Untervermietung mit Gewinn
Hallo!
Darf ein Mieter eines WG-Zimmer sein Zimmer untervermieten und dabei "Gewinn machen"? Im konkreten Fall wurde ein Aufschlag von ca. 50% der Miete auf die "Untervermietungsmiete" aufgeschlagen und dem Untermieter ist dies erst nach Abschluss des Zwischenmietevertrags bekannt geworden.
Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe.. :)
VG
6 Antworten
also in der Schweiz ist es verboten. Man darf zwar seine Unkosten decken und im Falle von Möblierung auch einen Aufschlag erheben, aber die Bedingungen des Untermietvertrags müssen dem VM bekannt gegeben werden und wenn der Mieter dabei einen zu hohen Mietzins verlangt kann er die Untervermietung dann verbieten. Aber wie gesagt, das ist schweizer Recht
es gibt keine Unkosten..
Untervermieten auf Zeit, da gibt es keine Grenze wie hoch die Miete sein darf. Der Vermieter muss benachrichtigt werden, dass untervermietet wird.
Auch hier gilt, der Vermieter, in diesem FAll der Hauptmieter ist frei in seiner Gestalltung des Mietpreises. Nur in den Bereich des Mietwuchers darf es auch hier nicht gehen. Der Markt regelt den Preis und solange es jemanden gibt, der bereit ist eine derartige Miete zu bezahlen, wäre der Hauptmieter unklug die Miete zu senken. MfG
Ja, natürlich, es gibt kein Gesetz, das im das verbietet oder zwingt, den Untermieter über die eigenen Miethöhe zu informieren...
Generell kann ein Vermieter so viel Miete nehmen, wie er bekommen kann. Es wird ja niemand gezwungen, diesen Vertrag zu unterschreiben.