Muss man bei Mieter Selbstauskunft seine Privatinsolvenz bekannt geben?
Guten Tag,
bin auf Wohnungssuche aber leider auch in der Privatinsolvenz. Habe nun ein Angebot für ein möbliertes Zimmer Appartment in einem Hotel, das über einen Makler angeboten wird. Habe mir das Appartment angeschaut und würde es gern Mieten. Habe nun eine Selbstauskunft bekommen in der gefragt wird ob man eine Eidesstaatliche versicherung abgegeben hat. Ist das zulässig? Muss ich diese frage mit ja beantworten, und darf der Makler ohne erlaubnis sich bei der Schufa erkundigen? So hat jemand in meiner Situation ja nie eine chance eine Wohnung zu finden. Wer kennt sich da aus und kann mir da helfen? Schonmal vielen Dank im vorraus.
Mfg
Maikel 46
8 Antworten
In der Selbstauskunft sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Frage nach einer EV gehört auch dazu. Wenn nicht nach Privatinsolvenz gefragt wird, muss auch keine Angabe gemacht werden. Jeder Vermieter darf vor der Vermietung eine Schufa-Auskunft über den Mietinteressenten einholen. Falls deine Miete durch Jobcenter oder Arge bezahlt wird, solltest du die Miete an den Vermieter abtreten. Das ist eine gute Sicherheit für den Vermieter.
Wenn der Mieter eine Selbstauskunft haben will, dann ist das legitim. auch die Frage nach einer eidesstattlichen Versicherung ist zulässig. Diese betrifft die Einkommensverhältnisse des Mieters und betrifft somit wesentlich das zukünftige Vertragsverhältnis.
Es steht Dir frei die Frage zu beantworten. Dann bekommst du aber die Wohnung nicht.
Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet dem Vermieter gegenüber wahrheitsgemäße Angaben zu machen. So das Landgericht München im Urteil WuM 87, 379).
Nach herrschender Rechtsmeinung kommt in einem solchen Falle eine Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Der Vertrag wäre vom Zeitpunkt des Abschlusses nichtig.
Ist die Mietsache bereits an den Mieter übergeben und kommt es dann zu Zahlungsunregelmäßigkeiten, so ist die Beendigung des Mietverhältnisses durch eine außerordentliche, fristlose Kündigung möglich. (ggf. Räumungsklage)
Kommt der Mieter trotz Falschauskunft jedoch seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig über Monate nach, führt dies nicht zwingend zu einer rechtlich wirksamen Kündigungsmöglichkeit durch den Vermieter, so ein Urteil des Landgerichts Wuppertal WuM 99, 39
Quelle: http://www.mietrecht-hilfe.de
Bist Du ein ehrlicher, verantwortungsvoller Mensch? So ein Zimmer ist nicht billig - bist Du sicher, daß Du die Miete (dauerhaft?) bezahlen kannst? - Ansonsten könnte man Dir das als Betrug auslegen! Wenn Du Geld hast - Warum zahlst Du dann nicht Deine Schuldner?
Generell kann der Vermieter/Makler das Fragen und Du kannst es beantworten oder auch nicht => Der Vermieter kann Dir die Wohnung geben (oder auch nicht)
Wenn Du inkorrekte Angaben machst, spielst Du wieder falsch und versuchst zu betrügen und die Vorteile zu erschleichen!
Natürlich must du das damit der Vermieter weiß mit wem er es zu tun hat.
Wenn du eine Selbstauskunft, von dem Makler bekommen hast, musst du diese auch ausfüllen. Solltest du das nicht machen, wirst du mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit, auch die "Wohnung" nicht bekommen. Und diese Selbstauskunft, ist auch Wahrheitsgemäß, auszufüllen. Der Makler macht dann auch keine Abfrage, ohne deine Erlaubnis, sonder sobald du die Selbstauskunft Unterschrieben hast, erlaubst du den Makler eine Schufaauskunft einzuholen.