Mietrecht - Muss Mieter jederzeit Zugang zu Stromzähler haben bzw. Zählerstand prüfen können?
Muss der Mieter jederzeit seinen Strom-, Wasser- und Gaszähler ablesen können oder genügt es, wenn der der Mieter beim Vermieter und / oder einem der anderen Mieter um Einsicht bitten kann? Konkret wohne ich in einem Zweifamilienhaus. Ich bewohne das OG. Die Zähler sind im Keller. Und der Keller ist quasi in die EG-Wohnung integriert, so dass ich eben selbst nicht nach belieben den Zählerstand kontrollieren kann. Dabei gäbe es mit z.B. elektronischen Zählern ja problemlos die Möglichkeit, dass ich z.B. per PC zumindest den Stromzähler ablesen könnte.
4 Antworten
Ich finde, dass der Zähler nur dem abnehmenden Nutzer zugänglich sein sollte. So ist es ständig möglich, zu kontrollieren ob ich / meine Wohnung tatsächlich "einziger" Nutzer bin.
Zu dieser Einstellung bin ich gekommen, als ich auch in einem privaten Mehrfamilienhaus gelebt habe. Dort war die elektrische Installation ein Chaos. Das Wohnzimmer des EG lief über den Zähler des 1. Stocks, Treppenhaus lief über Dachgeschoß und Keller über EG.
Das läßt sich verständlich nur prüfen, wenn man als Mieter ständig Zugang zum eigenen Zähler hat und die Sicherungen auch selbständig überwachen kann. Für die Meldungen der Zählerstände ist auch der entsprechende Nutzer zuständig. Bei den heutigen Verschleierungstechniken sollten solche Situationen von vorn herein festgelegt sein.
Schönes Statement, aber ohne rechtlichen Inhalt. ;-)
Der Zähler ist Eigentum des Stromversorgers.
Dir muss jedoch auf Wunsch Zugang zum Ablesen oder Kontrollieren gewährt werden.
Jederzeit Zugang ist jedoch nicht erforderlich und vielfach auch gar nicht möglich. Wenn es sich z.B. um ein Hochhaus handelt, wo die Zähler in Extraräumen untergebracht sind. Diese Räume sind natürlich abzuschließen.
Anspruch auf einen elektronischen Zähler hast Du nicht. Höchstens ist die Anschaffung und ein Austausch auf Deine Kosten möglich.
Einen speziell im BGB normierten Anspruch gegen den Vermieter auf Gewährung eines Zugangs zu dem Stromzähler existiert nicht. Allerdings hat der Vermieter gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verpflichtet, Mindestpflichten zu erfüllen. Dazu gehört nach teilweiser Ansicht auch der Zugang zum Stromzähler. http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=26954&
Eigentlich muss jeder die Möglichkeit haben seinen Zähler jederzeit abzulesen.
er darf es zumindest nicht verweigern