Frage Arbeitsvertag zählt ein Feiertag als Freier Tag?

4 Antworten

Ein gesetzlicher Feiertag wird, Lohntechnisch betrachtet, wie ein Arbeitstag behandelt. Das heißt, du hast Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag. Der Feiertag wird genau so bezahlt wie ein normaler Arbeitstag. Wenn an Feiertagen gearbeitet wird(so wie ich gerade) bekommt man Feiertagszuschläge.

rodriges3 
Beitragsersteller
 31.03.2013, 14:42

Also kann ich wie zb kommende Woche wo Montag Feiertag ist trotzdem noch einen freien Tag verlangen? Und wenn er sagt das montag mein freier tag ist?? Weil im Arbeitsvertag ja 5 Tage Woche steht

Hallo rodriges,

auf http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/karriere/arbeitsrecht-sind-feiertage-arbeitstage/1540686.html steht:

§ 11 AGZ (Arbeitszeitgesetz) regelt, "dass Arbeitnehmern, die an einem Sonntag oder an einem Feiertag arbeiten, ein Ersatzruhetag zu gewähren ist. Das bedeutet, dass Sie zwar verpflichtet werden können, an einem Feiertag zu arbeiten, Sie dann aber auch Anspruch darauf haben, einen zusätzlichen Ruhetag zu bekommen.

(...) Haben Sie an einem Feiertag sowieso frei, passiert nichts. Sie haben keinen Anspruch darauf, zusätzliche Freizeit zu erhalten, es können aber auch keine „Minusstunden“ aufgeschrieben werden.

Wenn Sie dagegen an einem Feiertag arbeiten, haben Sie Anspruch auf einen freien Tag als Ersatz.

Dieser zusätzliche freie Tag muss innerhalb eines Zeitraumes von acht Wochen gewährt werden. Sie können also berechtigterweise von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er die Minusstunden wieder streicht. Sofern er sich dazu nicht bereit findet und ihnen die Stunden bei der nächsten Lohnabrechnung nicht auszahlt, können Sie Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht einklagen."

Daraus lässt sich schließen:

Wenn dein freier Tag auf einen bestimmten Wochentag festgelegt ist, zum Beispiel auf den Freitag, könntest du Karfreitag nicht geltend machen, dann wäre das einfach "persönliches Pech". Man kann ja z.B. auch nichts dagegen machen, wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt.

Wenn dein freier Tag flexibel ist, darf dein Arbeitgeber diesen nicht "automatisch bzw. vorsätzlich" einfach auf den Feiertag legen. Damit würde er das Entgeltfortzahlgunsgesetz (EFZG) §2 umgehen. Du müsstest also 3 Tage frei bekommen in der Woche, oder ersatzweise einen anderen Tag innerhalb der kommenden 8 Wochen frei bekommen, oder aber den Lohn ausgezahlt bekommen.

Am einfachsten wäre es vielleicht, dich mit deinem Arbeitgeber auf einen festen freien Tag zusätzlich zum "festen Sonntag" zu einigen. Dann hast mal du Pech, mal er.

LG Anita

rodriges3 
Beitragsersteller
 31.03.2013, 19:47

Hmm. Ok. Ich bekomme einen mtl festlohn spart er sich dadurch nicht nr menge das immer so zu machen? Da doch eigentlich der feiertag wie ein werktag behandelt wird rein finanziell

AnitaBach  31.03.2013, 20:46
@rodriges3

Klar spart ihm das ne Menge! Das musst du aber erstmal belegen können. Und als Beweismittel brauchst du eine persönliche Aufzeichnung. Das nächste Problem - Arbeitsgerichte muss jede Partei selbst zahlen - selbst wenn du also einen Prozess gewinnen würdest, würden die Kosten nicht auf den Arbeitgeber abwälzbar sein. :(

Versuche dich mit ihm auf einen speziellen freien Tag zu einigen, das ist das beste, was du versuchen kannst...

rodriges3 
Beitragsersteller
 31.03.2013, 22:53
@AnitaBach

Werde ich versuchen Danke und noch schöne Ostern

rodriges3 
Beitragsersteller
 31.03.2013, 18:21

Bayern. Arbeite als Paketzusteller

AnitaBach  31.03.2013, 18:51
@rodriges3

Tut mir leid, ich finde "deinen" Tarifvertrag nicht. Der Betrieb müsste ihn aber ausliegen haben oder dir zumindest auf Verlangen aushändigen.

Grundsätzlich würde ich dir nicht empfehlen, deinen Arbeitgeber zu verärgern, indem du auf einen weiteren freien Tag neben dem Ostermontag bestehst. (Statt dessen kannst du dir besser ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.)

Du solltest "m.E. die bisherige Praxis sorgfältig dokumentieren, z.B. anhand der Dienstpläne. Sollte der nächste Feiertag wieder mit einem freien Tag abgegolten werden, sollten der Arbeitgeber zur Darlegung seiner betrieblichen Interessen aufgefordert werden. Die Ermessensausübung ist nämlich unter den Voraussetzungen des § 315 III BGB gerichtlich überprüfbar." http://www.frag-einen-anwalt.de/Feiertag-gleich-freier-Tag-__f141320.html

AnitaBach  31.03.2013, 15:14

Wir müssen schauen, ob das per Tarifvertrag (Handel, Versandhandel) geregelt ist. In welchem Bundesland arbeitest du?

rodriges3 
Beitragsersteller
 31.03.2013, 15:08

Schon mal danke. Mein freier Tag ist ja nun flexibel und er möchte mir nächste Woche keinen zusätzlichen freien Tag geben.. Was kann ich da unternehmen ohne gleich entlassen zu werden ?

Hallo rodriges3, ein Feiertag zählt nicht als freier Tag auf keine Fall dir steht der freie Tag ganz normal zu. Schöne Ostern

Besondere Beachtung gilt §11 des Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

http://goo.gl/Pe31h