Feiertag plus verkaufsoffenen Sonntag, wie wird gerechnet?

4 Antworten

Ich beginne mit einer Gegenfrage? Gibt es einen Grund für diese 7-Tage-Woche (inkl. Feiertag)? Sind viele Leute krank o.a.?

Grundsätzlich sind 58 Std. für eine Woche zu viel. Hier liegt die gesetzliche Grenze bei 48 Stunden.

Was ich deinen Angaben entnehmen kann ist, dass die aber wohl alle Zeitzuschläge gewährt werden, deine reelle Arbeitszeit würde etwa 53 Std. betragen.

Durch den verkaufsoffenen Sonntag müsste dir grundsätzlich in der gleichen Woche ein freier Tag gewährt werden.

Vertretbar wäre nach meinem Erachtens noch, unter der Voraussetzung dass es z.B. im Betrieb viele Kranke gibt oder andere Extremsituationen vorhanden sind, dass du zumindets einen halben freien Tag kommst, damit ohne Zeitzuschläge zumindest die 48 Std.-Woche eingehalten wird.

Ebchuen 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 09:27

Danke erst einmal für die schnelle Antwort, also sind zwar welche krank aber meines Erachtens ist es nicht gerechtfertigt. Problem nummer 2. Ich bin in der probezeit und sie können mich jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen, ist die Frage ob ich nicht in dem Fall besser die Zähne zusammen beiße

rino80  30.03.2018, 13:19
@Ebchuen

Ok verstehe. Wenn dir der Job sonst Spaß macht und du keine andere Alternative hast, würde ich die Probezeit auch nicht riskieren. Auch wenns bitter klingt ist es manchmal auch wichtig die "arschbacken" zusammenkneifen und durch.

Kannst mich gerne bei neuen Fragen auch mal direkt die Frage weiterleiten.

Du kannst an Sonn- oder Feiertagen zur Arbeit eingesetzt werden. Die geleisteten Stunden müssen entweder durch Freizeitausgleich (mit Zahlung von Zuschlägen: meistens 35% der Stundenvergütung) oder durch 135% Zahlung für den Einsatz vergütet werden.

Da steht dir z. B. ein Ausgleichstag zu! Auch in der Ausbildung da ist sowie es verboten jedes Wochenende zu arbeiten!

Was steht denn im Arbeitsvertrag bezüglich der Arbeitstage und Wochenarbeitszeit?

Der Sonntag ist generell erst einmal gesetzlicher Ruhetag und es darf an Sonntagen nur in Ausnahmen gearbeitet werden. Gleiches gilt für Feiertage.

Die Regelarbeitszeit ohne Pausen(!) beträgt 8 Std./Tag bei 5 oder 6 Arbeitstagen (= 40-48 Stunden) von Montag bis Freitag bzw. Samstag.

Wenn ich Deine Angaben zusammenrechne, dann komme ich auf 48,5 Std. plus Sonntagsarbeit. Wenn das alles so stimmt, so dürfte hier ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegen. Mal abgesehen von den zuviel geleisteten Wochenstunden steht Dir auch ein Freizeitausgleich für die Sonntagsarbeit zu. Lies dazu mal § 11:

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ArbZG.pdf

Und noch mal zurück auf Anfang:

Ist der Montag ein regulärer Arbeitstag, so ist der Ostermontag als Feiertag ein bezahlter freier Tag und wird auf die Gesamt-Wochenstunden angerechnet.

Ist der Sonntag kein regulärer Arbeitstag, so ist dieser als Überstunden zu vergüten. Hier solltest Du darauf achten, dass Du wenigstens eine steuerfreie Sonntagszulage von 25 % erhältst.

Ebchuen 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 09:29

Danke erst einmal für die Antwort, laut Vertrag 40 Stunden ohne festen freien Tag