Lohnfortzahlung bei flexiblen Arbeitszeiten für Feiertage?
Guten Tag,
ich lebe in Nordrhein Westfalen und arbeite als Werkstudent (20h/Woche). Die Arbeitstage und Arbeitszeiten sind sehr unregelmäßig.
Habe ich Anspruch auf Fortzahlung bei Feiertagen?
Mein Arbeitgeber verwehrt diese, nicht einmal 4 Stunden pro Feiertag möchte er zahlen.
Über konstruktive antworten wäre ich glücklich.
3 Antworten
Die konstruktivste Antwort darauf steht im Entgeltfortzahlungsgesetz, ganz vorne im Paragrafen 2
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Gerade bei flexibel eingesetzten Arbeitskräften drücken sich manche Arbeitgeber aber äußerst gerne um diese Verpflichtung.
Hier hilft nichts anderes als eine schriftliche Aufforderung und gegebenenfalls eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Und natürlich die Suche nach einem neuen Job.
Nein, einen solchen Paragrafen gibt es nicht. Es gibt nur Tarifwerke, die entsprechende Regelungen enthalten.
das hängt sehr davon ab wie dein Vertrag gestaltet ist. Sind die Stunden auf der Basis einer 5 oder 6 Tage Woche vereinbart? Oder sind es Stunden die erst bezahlt werden wenn geleistet wurde? Um dir das genau sagen zu können müsste man deinen Arbeitsvertrag sehen.
Die Stunden sind auf Basis einer 5 Tage Woche aufgeteilt. Wenn ich Urlaub einreichen möchte, muss ich 5 Tage einreichen. Habe 30 Urlaubstage.
dann müsste in einer Woche mit eine Feiertag an einem Wochentag auch die durchschnittliche Arbeitszeit, also 4 Stunden gut geschrieben werden.
wenn dem ganzen ein regelmäßiger Rhythmus zu Grunde liegt wird das gut geschrieben was am Feiertag normalerweise gearbeitet wird, also kann es auch blöd laufen, wenn man Do nie arbeitet, der Feiertag aber auf Do fällt, dass man gar nichts bekommt.
das ist total behindert bei mir. Für Urlaub, wie gesagt, muss ich 5 Tage einreichen. Arbeiten tue ich aber max. drei Tage. Die machen was die wollen.
nein, das ist schon korrekt, der Vertrag läuft auf der Basis einer 5 Tage Woche, auf dieser Basis bekommst du auch 30 Tage Urlaub. Wenn der Vertrag auf einer 3 Tage Woche basiert bekommst du auch weniger Urlaubstage. Da ist alles korrekt.
Dann müsste ich aber auch die 4h ausbezahlt bekommen oder etwa nicht?
Urlaubstage werden bezahlt, ja. Wenn sie vertraglich vereinbart sind. Ich habe immer noch den Verdacht, das du übersiehst das du besondere Vertragsvereinbarungen hast.
Die Arbeitstage und Arbeitszeiten sind sehr unregelmäßig.
Ergo gibt es keinen Anlass Dir Lohnfortzahlung an Feiertagen zu gewähren. Denn Deine Arbeitskraft wird nur nach Bedarf abgefordert .... bzw. wenn Du studienbedingt Zeit hast.
Ja, aber ich habe einen 20Stunden Vertrag, verteilt auf Montag-Freitag. Falls ich Urlaub einreichen möchte, muss ich 5 Tage einreichen.
Und .... wie teil(s)t Du bzw. der AG diese 20 Stunden pro Woche auf ..... sprich arbeitest Du in jeder Woche 20 Stunden?
ja, ich arbeite jede Woche 20 Stunden. 3 Tage die Woche, bei Urlaub reiche ich aber 5 Tage ein.
Gibt es keinen Paragraphen, der genau auf die flexiblen Arbeitszeiten eingeht und vielleicht mich bekräftigt und darstellt, dass ich mindestens Anspruch auf 4h pro Feiertag habe (normaler Arbeitnehmer hat ja Anspruch auf 8h).