Müssen bei flexibler Arbeitszeit feiertage bezahlt werden?
Mein Arbeitgeber zahlt die Feiertage nicht ,er sagt , wer flexibel arbeitet muss diese Tage nicht bezahlt bekommen. Ich hab im Netz gefunden das dieses nicht rechtens ist ,
Hättest du denn am besagten Feiertag auch tatsächlich arbeiten müssen?
Normal arbeite ich von Montags bis Freitags
Das war ja nicht die Frage. Entsteht durch einen Feiertag, an welchem Wochentag auch immer, ein tatsächlicher Arbeitsausfall?
eigentlich schon , da es Einzelhandel ist und an solchen Tagen geschlossen ist , Nichts destrotz , ich bin schon lange im EH tätig gewesen und habe immer die FT bezahlt bekommen ,
2 Antworten
Mein Arbeitgeber zahlt die Feiertage nicht ,er sagt , wer flexibel arbeitet muss diese Tage nicht bezahlt bekommen.
Das ist völliger Unsinn!
Laut seinem Steuerberater aber nicht .
Dann ist der Steuerberater inkompetent und/oder hat schlichtweg keine Ahnung vom Arbeitsrecht (muss er als Steuerberater auch nicht zwingend).
Die Feiertagsbezahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1 klar und eindeutig geregelt:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Wenn Du also an einem bestimmten Tag eigentlich arbeiten müsstest, diese Arbeit aber ausfällt, weil der Tag ein Feiertag ist, dann bist Du selbstverständlich so zun bezahlen; dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass Du "flexibel" arbeitest, also z.B. bei einer 5-Tage-Woche diese 5 Arbeitstage auf die 6 Werktage der Woche verteilt werden können.
Wenn Du also beispielsweise in einer Woche für Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag eingeteilt bist - Freitag also frei hast - und in dieser Woche fällt ein Feiertag auf den Donnerstag, an dem Du eigentlich (ohne den Feiertag) hättest arbeiten müssen, dann ist Dir der Donnerstag selbstverständlich so zu bezahlen, als hättest Du tatsächlich gearbeitet. Und genau so selbstverständlich darf Dir der Arbeitgeber deswegen nicht den freien Freitag in dieser Woche streichen!
Umgekehrt hast Du aber auch Pech, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem Du aufgrund der Arbeitseinteilung sowieso frei hättest; diesen Tag muss der Arbeitgeber dann natürlich nicht bezahlen. Er darf den Dienstplan aber auch nciht regelmäßig so gestalten, dass Dein freier Tag immer auf einen Tag fällt, der ein Feiertag ist: das wäre eine missbräuchliche Ausnutzung seiner Weisungsbefugnis (zur Lage der Arbeitszeit) zur Umgehung seiner Pflicht zur Entgeltzahlung an Feiertagen.
Dein Arbeitgeber versucht hier, sich einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung zu entziehen, für die die Gewerkschaften lange hart gekämpft haben!!
der hat null ahnung von recht und ordnung !
flexibel ist nur eure tägliche zeiteinteilung - nicht die auswahl der tage .
der letzte war pfingstmontag - den muß er bezahlen .
flexibel ist nur eure tägliche zeiteinteilung - nicht die auswahl der tage .
Das ist falsch.
Selbstverständlich kann die flexible Arbeitseinteilung auch die Arbeitstage betreffen: wenn die 5 Arbeitstage der Woche auf die 6 Werktage verteilt werden können - mit unregelmäßiger Lage des freien Werktags.
Laut seinem Steuerberater aber nicht . Bin echt irritiert , weil das habe ich so noch nicht erlebt