Besprechung am freien Tag, was zählt zur Arbeitszeit?
Ich arbeite zur Zeit 25 Std./Woche und habe durch verschiedenste Arbeitszeiten auch mal einen Tag in der Woche frei. Gestern und auch letzte Woche gab es jeweils an meinem freien Tag eine Dienstbesprechung (Anwesenheitspflicht). Ich brauche für einen Weg zur Arbeit ca. 30 min mit dem Auto. Zählt nun nur die Besprechungszeit als Arbeitszeit oder kann ich den Arbeitsweg auch mit geltend machen? Mich nervt es total, dass meine freien Tage dadurch "zerstört" werden (die Kinderbetreuung muss ich für diese Zeit nämlich auch noch organisieren).
Danke für die Antworten!
3 Antworten
Arbeitszeit ist die Zeit, die man am Arbeitspaltz verbringt, dazu zählt weder Pausenzeit noch die Zeit zu umkleiden. Ich Deinem Fall kannst Du nur die Zeit der Besprechungen anrechnen, auch nicht die Wegezeit zum Arbeitsplatz.
Ich hab´s mir schon gedacht, vielen Dank!
In § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz ( TzBfG) steht, dass auch die Verteilung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers festzulegen ist. Weise deinen Arbeitgeber darauf hin und verlange eine entsprechende Vereinbarung. Wenn es keine Regelung zu Überstunden in deiner Firma gibt (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung), bist du auch nicht verpflichtet an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Ich würde es allerdings versuchen mit dem Chef eine Absprache zu treffen, die allen Interessen gerecht wird.
Was steht denn in deinem Vertrag? Ist da festgelegt, dass du nur 3 oder 4 Tage pro Woche arbeitest? Oder kannst du dir die Zeit beliebig auf die Woche einteilen?
Und wer legt fest, an welchen Tagen du frei hast? Bzw. wie lange du an welchem Tag arbeitest?
Mein Chef schreibt den Dienstplan so, wie es am besten für ihn passt. Das ist grundsätzlich für mich in Ordnung, ich habe somit allerdings keine festen freien Tage.
Dann kannst du ihn nur darum bitte, darauf zu achten, dass du nicht für einzelne Stunden sondern eben für ganze Tage in die Firma kommst. An einem Tag an dem Abteilungsversammlung ist, sollte er dir eben auch "Arbeit" eintragen und lieber an einem anderen "frei".
Da das aber nirgend vorab festgelegt worden ist, musst du auch für einzele Stunden Arbeitszeit in die Firma fahren. Die Fahrtkosten musst du leider selbst übernehmen und auch die Fahrzeit ist keine Arbeitszeit.
Durch viele teilzeitarbeitende Kollegen ist mein Wunsch leider nicht immer zu erfüllen. Aber ich danke dir für deine Antworten!
Im Arbeitsvertrag steht die Wochenarbeitszeit, keine Tage.