Wird die Ausbildung mit als Arbeitszeit angerechnet?
Ich habe vor 8 Jahren meine Ausbildung in einem Betrieb angefangen und wurde vor 5 Jahren direkt übernommen. Ab 5 Jahren in einem Betrieb habe ich 2 Monate Kündigungsfrist und ab 8 Jahren 3 Monate. Zählt meine Ausbildung da mit ran?
3 Antworten
Laut Gesetz (BGB) zählen Zeiten ab dem 25 Lebensjahr.
Aber seitens der EU wurde das gekippt, sodass Zeiten vor dem 25. Lebensjahr (auch Ausbildungszeiten) mit dazu zählen. Unser Gesetz wurde nur noch nicht angepasst.
Das ist zwar richtig, beantwortet aber noch nicht die Frage.
Zählt meine Ausbildung da mit ran?
Das kommt darauf an, ob in Deinem Arbeitsvertrag in Verbindung mit den Kündigungsfristen geregelt ist, wie Ausbildungszeiten zu definieren sind.
In manchen Tarifverträgen werden Ausbildungszeiten nicht als Zeiten des Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses definiert, werden dann also bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht mit berücksichtigt.
Ist auf Dein Arbeitsverhältnis kein solcher Tarifvertrag anzuwenden und steht auch nichts dazu in Deinem Arbeitsvertrag, dann zählt die Zeit des Ausbildungsverhältnisses mit zur Beschäftigungsdauer hinzuzuzurechnen: Du hast dann unter dieser Voraussetzung bisher eine Beschäftigungsdauer von 8 Jahren.
Hast Du denn tatsächlich eine Kündigungsfrist einzuhalten, die vertraglich der des Arbeitgebers angepasst ist, ihr entspricht?
Ja die Ausbildungszeit wird voll dazu gerechnet.
Das kann man nicht sagen ohne Kenntnis, ob es eine entsprechende Regelung dazu gibt.
Vertraglich können Ausbildungszeiten ausdrücklich so definiert werden, dass sie nicht als Zeiten eines Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses anzusehen sind, dann also bei der Berechnung der Kündigungsfrist auch nicht mit berücksichtigt werden.
Ansonsten ist die Aussage richtig.