Inwieweit beeinflusst ein Feiertag die wöchentliche Arbeitszeit?
Hallo zsm :)
Ich hab mal eine Frage... ich arbeite seit 4 Jahren als Bürokauffrau in einem Großhandelsunternehmen. Ich bin Vollzeit beschäftigt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Eine Kollegin (die nur Teilzeit angestellt ist) hat mich nun darauf aufmerksam gemacht dass ich Jahrelang zu viel gearbeitet habe, wenn die Woche einen gesetzlichen Feiertag enthält.
Ich arbeite Mo-Do von 7-16:15 Uhr (Pausen inbegriffen) und Freitags von 7-13:15 Uhr.
Wenn wie z.B. an Oster was bevor steht ein Feiertag auf den Freitag fällt, änderte sich bisher nichts an meiner wöchentlichen Arbeitszeit sondern ich habe Mo-Do. ganz normal wie bisher gearbeitet und den Freitag hatte ich einfach frei. So war es damals bei meinem Ausbildungsbetrieb auch und nur so kenn ich es.
Sie meinte jetzt aber dass für den Freitag 8 Arbeitsstunden berechnet werden (auch wenn ich da nur bis 13:15 Uhr immer da bin) und meine wöchentliche Arbeitszeit sich dadurch auf 32 Stunden reduziert die ich auf die restlichen 4 Tage aufteilen müsste.
Ist das richtig? ich bin etwas verwirrt...
4 Antworten
Da stimmt nicht. Wenn wie bei dir die Soll-Arbeitszeit für jeden Wochentag bestimmt ist, ist sowohl ein Feiertag, als auch ein Urlaubstag soviel wert, wie die Sollarbeitszeit des Tages wenn du hättest normal arbeiten müssen.
Anders sieht es aus, wenn du keine festen Arbeitszeiten hast und in deinem AV steht 40 Wochenstunden bei einer 5 Tage Woche. Dann würde die tägliche Arbeitszeit gleichmäßig auf die festgelegten Wochentage aufgeteilt werden müssen, damit du auf eine fiktive Sollarbeitszeit pro Arbeitstag kommst. Dann hätte deine Kollegin recht, weil sowohl Feiertage, als auch Urlaubstage in diesem Falle dann für jeden Arbeitstag einen Stundenwert von 8 hätten.
Du bist auf jeden Fall nicht schlechter gestellt, da du ja an einem Feiertag der auf einen Montag fällt auch die vollen Stunden von 7:: bis 16:15 bekommst und nicht nur 8 Stunden. Die müsstest du ja sonst am Freitag nachholen, wenn du der Logik deiner Kollegin glauben schenkst.
Sorry dass ich mich hier einmische aber Deine Kollegin soll erst einmal schauen, dass sie sich an geltendes Recht hält und nicht andere AN mit unausgegorenen Ideen verunsichern.
weil sie sich für Karfreitag 4 Std. gutschreiben lassen wollte
Wie kommt sie denn auf die Idee? Wollen kann man viel aber richtiger wird es dadurch nicht.
Deine Kollegin arbeitet nie am Freitag. Wie kommt man dann dazu sich für diesen Tag "Feiertagsstunden" schreiben zu lassen? Das geht nicht.
Die Arbeitstage der Kollegin sind regelmmässig Mo/Di/Do. dann kann sie keine Arbeitszeiten für einen anderen Tag einfordern auch nicht wenn dieser Tag ein Feiertag währ.
Sie hat unreglmässige Stunden an den Arbeitstagen? Dann wird, falls ein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, bei Ihr für den Feiertag das mittlere Arbeitspensum an Stunden angerechnet. 20Stunden /3 Arbeitstage also ca 6,66 Stunden.
Völlig richtig. Wenn die Kollegin 3 Tage die Woche an festen Wochentagen arbeitet, richtet sich ihre wöchentliche Arbeitszeit geteilt durch 3 Tage nach den Tagen die sie regelmäßig arbeitet. Du würdest doch auch nicht auf die Idee kommen für Sonnabend oder Sonntag Stunden zu verlangen, nur weil ein Feiertag darauf fällt. Da du Sonnabend und Sonntag nicht regelmäßig arbeitest, fließen diese Tage nicht in die Berechnung der Sollstunden ein. Genauso ist es bei Teilzeit. Nur regelmäßige Arbeitstage werden berücksichtigt und dann in der Form wie bereits beschrieben.
vielen lieben dank für ihre Hilfe! mir kam das sowieso schon komisch vor..
bei einer 400€ kraft mit festen Wochenstunden gilt dann auch die Berechnung wie oben? auch wenn es keine festen Arbeitstage sind? eine weitere kollegin kommt nämlich immer unterschiedlich. mal Mo, DI, Mi und mal Di, Mi, Do...
Nein, für den Feiertag werden die Stunden berechnet, die regelmässig anfallen.
d.h. Wenn er auf einen Freitag fällt, dann eben weniger und auf einen Montag dann eben mehr.
Arbeitest du allerdings in einem unregelmässigen Arbeitsplan, wird der Durchschnitt, also 8 Stunden genommen.
Auch bei deiner Arbeitskollegin ist das so, hat sie z,b. eine Arbeitsstelle mit Arbeiten regelmässig Montag-Mittwoch bekommt sie wenn der Feiertag auf Freitag fällt, dafür keinen Ausgleich.
okay, da ich Freitags also eh nur 6 Std. arbeite und die durch den Feiertag wegfallen, komme ich auf plus minus 0. und meine Arbeitstage montags-donnerstag bleiben ganz normal wie immer und nichts verändert sich dadurch für mich?
bei meiner kollegin ist es so.. sie arbeitet 20 std. die Woche und ist immer 3 tage die Woche da (Di-Do). ich weiß leider nicht wie viel Arbeitstage in ihrem vertrag stehen. das würde bedeuten dass sich bei zb dem karfreitag für sie auch nichts ändert, da sie freitags sowieso nie da ist?
Richtig.
Man wird so gestellt, als hätte man am Feiertag gearbeitet...arbeitet man an dem Wochentag eh nicht, entfällt die Regelung einfach.
wenn Die-Do regelmässige Arbeitszeiten sind dann ja, dann bekommt sie den Freitag nicht ausgeglichen. Aber wenn der Feiertag z.b. auf den Mittwoch fällt, bekommt sie natürlich den Tag ausgeglichen.
Wenn bei dir der Feiertag auf Freitag fällt bekommst du deine 6 Stunden, fällt er auf Montag dann eben deine 8,5
und bei einer 400 € kraft die 3 Tage die Woche mit insgesamt 11,75 Std. arbeitet ist das genauso? Sie hat jedoch keine festen Arbeitstage und ist mal Mo, Mi, Do und mal Mo, Di, Mi o_ä. da ?
Bei unregelmässigen Arbeitstagen versuchen viele AG zu schummeln und legen die Arbeitstage generell auf Nichtfeiertage.
Was aber so nicht rechtens ist. Sie müssen theoretisch prozentual auch mal einen Arbeitstag auf den Feiertag legen und so abrechnen oder den Feiertag mit 1/5 der Arbeitswoche einrechnen.
Jetzt kommt es drauf an wie wichtig dir der Job ist um das bei deinem AG einzufordern.
Wenn Du Montag bis Freitag arbeitest und am Freitag immer weniger Stunden wie an den anderen Tagen hast, bekommst Du für den Freitag selbstverständlich die Stunden bezahlt, die Du ohne Feiertag hättest arbeiten müssen.
Das nennt man Entgeltausfallprinzip. Man kann bei Feiertagen weder Plus- noch Minusstunden bekommen.
In diesem Monat bekommst Du nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz am Karfreitag die übliche Zeit von 7 - 13.15 Uhr bezahlt und am Ostermontag von 7 - 16.15 Uhr. Das ist die Arbeitszeit die ursächlich wegen der Feiertage ausgefallen ist.
So war das bei Dir ja immer und so ist es auch korrekt.
Nein, das ist Unsinn. Feiertage sind gesetzliche Feiertage und wenn sie auf einen Wochentag fallen, hast Du eben Glück.
Guck Dir mal Weihnachten an: Letztes Jahr hatte man da zwei freie Tage, dieses Jahr fällt das auf ein Wochenende. Da haben dann mal die Arbeitgeber Glück.
Wenn überhaupt, hättest Du, da Du freitags ja regulär nur sechs Stunden arbeitest, zwei Stunden weniger arbeiten müssen Mo - Do.
Meine Arbeitszeiten sind im Vertrag nicht geregelt. Da steht nur 40Std. Woche bei 5 Werktagen. Aber es ist halt seit 4 Jahren gleich.
Mir geht es hauptsächlich um meine Kollegin. Sie hat eine 3-Tage Woche in der sie fest Mo, Di und Do arbeitet. Die täglichen Arbeitsstunden variieren jedoch. Ich führe Ihr Arbeitszeitkonto und sie teilt mir immer zwei Wochen im Voraus mit wie sie arbeiten kann und kommt. Und da kam das Thema heute auf weil sie sich für Karfreitag 4 Std. gutschreiben lassen wollte wodurch sie statt die vollen 20 Std. nur noch 16 Std. Di-Do. arbeiten müsste und das wollte ich genauer prüfen. Und dadurch kam sie auch auf mich zu sprechen, da sie meinte ich arbeite seit 4 Jahren zu viel, wegen den Feiertagen.