Kein freier Tag wegen Feiertag?

8 Antworten

freitag bekommst du auf jedenfall als Feiertag zusätzlich frei. Wenn du vorwiegend Montag frei hast, und ein Feiertag auf Mointag f#llt, dann hat dein Chef recht. Das ist das selbe wie bei Arbeitnehmern die immer am Sonntag frei haben. wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, bekommen sie diesen Feiertag auch nicht zusätzlich frei.Es gibt viele Aussagen über den Punkt wie oft ist "vorwiegend" aber leider nichts komkretes. Ich gehe immer von der 2/3 Mehrheit aus. Du kannst dich auch bei euer Handels/Handwerkskammer erkundigen, wie das geregelt ist

laut § irgendwas (fällt mir grad nicht ein): Ein Feiertag voll bezahlt werden muss.

Es handelt sich um § 2 EntgFG. Dort steht im Absatz 1: " Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."

Es ist also nicht so, dass ein Feiertag voll bezahlt werden muss. Vielmehr muss die wegen des Feiertages ausgefallene Arbeitszeit bezahlt werden. Wenn du aber an einem Feiertag frei hast, faellt ja gar keine Arbeitszeit aus und somit ist da auch nichts extra zu bezahlen.

So ist das zumindest beim Ostermontag, weil Montag ja dein regelmaessiger freier tag ist. Beim Karfreitag sieht das schon ein wenig anders aus. Hier scheint der Arbeitgeber deinen regelmaessigen freien Tag einmalig auf einen Feiertag zu verschieben, um sich damit den Gehaltsausgleich zu sparen. Das darf er natuerlich nicht.

Dagegen kannst du dich mit meiner Meinung nach sehr guten Erfolgsaussichten gerichtlich wehren. Nur ob es das wirklich wert ist? Wie wird sich das dann auf dein Arbeitsverhaeltnis auswirken und besteht ueberhaupt Kuendigungsschutz? Kuendigungsschutz besteht nur in Betrieben mit mehr als 10 regelmaessig beschaeftigten Vollzeitmitarbeitern (Teilzeitler zaehlen anteilig) UND wenn das Arbeitsverhaeltnis bereits seit mindestens 6 Monaten besteht.

EDEBoy 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 11:05

um gericht und kündigungsschutz mach ich mir keine sorgen also wegen einem freien tag werde ich schter nicht vor gericht ziehen da ist mir meine zeit zu schade. zudem werde ich sicher nicht ehwig in diesem betrieb bleiben bin ja noch jung. also damit will ich sagen wenn mein chef meint er muss mich wegen sowas rauswerfen ist das halt so...dann gehe ich wo anders hin aber ich denke mein chef wird da durchaus mit sich reden lassen.

aber nochal zu dem montag: der montag ist ja auch für ihn ein vorteilhafter tag da monzags wenig los ist und meine freundin an diesem tag frei hat. aber eben ist es nicht mein "fester" freier tag sondern eben nur solange es ihm (meinem chef) passt....soll heisen: wenn mein chef mal urlaub hat, auf messe ist oder sonst irgendwas ist, verschiebt er meinen freien tag auf wann er will ohne zu fragen. Von dem her gehe ich nicht davon aus, dass man den montag als meinen festen freien tag bezeichnen kann.

DerCAM  19.03.2013, 11:11
@EDEBoy

Also wenn du regelmaessig montags frei hast und nur in besonderen Ausnahmefaellen an nem anderen Wochentag, dann kann man schon von einem regelmaessigen freien Montag ausgehen. Welche Begruendung gibt der Chef denn dafuer an, dass in der Karwoche den freien Tag verschieben muss und dann auch noch ausgerechnet auf den Freitag?

EDEBoy 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 11:19
@DerCAM

naja die begründung ist das in dieser woche viel los ist und ich keinen freien tag haben kann...das kann ich auch verstehen (arbeite im einzelhandel) aber ich muss auch nicht unbedingt den freien tag in dieser woche haben sondern einfach nur wann anders (sozusagen als überstunden) ich bekomme zwar keine überstunden ausbezahlt aber dafür hätte ich diese dann gern in einer anderen woche ausgeglichen.

DerCAM  19.03.2013, 11:36
@EDEBoy

die begründung ist das in dieser woche viel los ist und ich keinen freien tag haben kann...

Mit dieser Begruendung laesst sich zwar eine Streichung des freien Tages begruenden (die dann moeglicherweise zu Ausgleichsanspruechen deinerseits fuehren koennte), nicht aber eine Verlegung des freien Tages auf einen Feiertag.

Ueberhaupt kann man keinen freien Tag auf einen Feiertag verlegen. Man kann ihn nur auf einen bestimmten Wochentag verlegen, der dann aber auch schon mal ein Feiertag sein kann. Es muss also schon irgendwie ersichtlich sein, dass die Verlegung des freien Tages auf den Karfreitag nichts damit zu tun hat, dass es sich dabei um eine Feiertag handelt sondern die Verlegung auch haette erfolgen mussen, wenn es kein Feiertag waere.

ich kann dir nichts zur rechtslage sagen, aber bei uns im betrieb ist es folgendermassen:

eine mitarbeiterin, die halbtags arbeitet, hat selbst gewaehlt immer montags frei (also nicht vertraglich festgelegt). wenn montags ein feiertag ist, bekommt sie nicht zusaetzlich frei, sondern hat "pech".

wenn ein anderer tag frei ist in der woche, bekommt sie den wie alle anderen auch.

Du solltest dich nicht so sehr an dem freien Tag aufhängen. Du hast eine 40 h Woche, durch einen Feiertag schaffst du diese natürlich, wenn du dann auch noch einen freien Tag hast. Natürlich gibt es die Ausnahmen bei Weihnachten , etc. aber mit dem Feiertag hast du ja einen Tag frei und wenn du einen weiteren Tag haben möchtest, müsstest du einen Urlaubstag nehmen.

Es gibt auch kein Gesetz, das besagt, dass du einen Tag in der Woche frei haben musst. Vielmehr wird gesagt, du darfst nicht mehr als 48 h arbeiten und da du "nur" eine 40 h Woche hast, ist dagegen nichts zu sagen.

Also es ist so: Wenn ein Feiertag auf einen Tag fällt an dem man sonst eh frei hat hast Du Pech gehabt. Ich bekomme ja auch keinen Tag zusätzlich wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag fällt :-)

Nur wenn Dein Chef jetzt die normalen freien Tage willkürlich auf die Feiertage legt ist das natürlich nicht richtig. Ergo, da sonst montags Dein freier Tag ist wirst Du Dich da beugen müssen aber mit dem Freitag geht das nicht.

EDEBoy 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 10:58

ok das ist ja schon mal ne super verständliche antwort. aber wegen dem montag bin ich irgendwie immer nocht nicht ganz einig. Der betrieb meine freundin hat immer montag geschlossen. wenn da montag ein feiertag ist gibts kein freien tag. das kann ich verstehen. aber mein freier tag ist ja nicht vertraglich fest oder weil wir da geschlossen haben. zudem kommt das ich ja nicht IMMER montag frei habe sondern nur oft. z.b. gestern hatte ich nicht frei sondern morgen ist mein freier tag.

mein chef kann also meinen freien tag legen wie er möchte, nur montag ist eben für mich gut da meine freundin da auch frei hat und für ihn hates gepasst da montag immer wenig los ist und die aushilfen an diesem tag zeit haben.

Irgendwerxyz  19.03.2013, 11:03
@EDEBoy

Was heißt denn oft? Hat der ganze Betrieb am Montag also dem Feiertag bei euch zu? Denn wenn ja denke ich hast Du gute Chancen. Denn dann wärs ja Käse, dass nur Du dann den freien Tag hast.

EDEBoy 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 11:08
@Irgendwerxyz

Also ich arbeite im einzelhandel und ja wir haben am montag natürlich geschlossen da arbeitet keiner. nur alle anderen in meinem betrieb (90%) stempeln ihre arbeitszeiten und bekommen für den feiertag 8 Stunden angerechnet. nur ich, da ich eine abteilung leite stempel nicht sondern arbeite vertrauensarbeitszeit.

Irgendwerxyz  19.03.2013, 11:16
@EDEBoy

Also wenn alle da einen freien Tag haben geht es natürlich nicht, dass nur Du da keinen freien Tag hast. Das würde ich auch so argumentieren. Er kann Dir ja keinen Tag frei geben wo eh nicht gearbeitet wird. Sonst könnte er Dir ja auch Sonntags immer frei geben :-P Auch da der freie Tag nicht auf einen Wochentag vertraglich festgelegt ist und es keine Rechtfertigung gibt Dir den Feiertag nicht auch zu geben. Du kannst Dich auch mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht rückversichern. Manche Chefs probieren es halt gerne mal. Aber in dem Fall würde ich auch auf den Feiertag pochen.